Keine Verkehrsbussen durch Private
MedienmitteilungRegierungsrat
(beinhaltet Anzugsbeantwortung Max Pusterla FDP) -- Der Regierungsrat will die Kontrolle des ruhenden Verkehrs nicht an private Organisationen auslagern. Als Gründe werden fehlende Akzeptanz in der Bevölkerung rechtliche Probleme und mangelnder finanzieller Anreiz genannt. Hingegen sieht der Regierungsrat durchaus Aufgaben welche anstelle der Polizei von Privaten wahrgenommen werden können. Als Beispiel nennt er das bereits angelaufene Projekt "Train Street". Um für dieses und allfällig zukünftige Projekte ebenso eine klare Rechtsgrundlage zu haben wie für die Abgabe polizeilicher Aufgaben an andere staatliche Organe soll das kantonale Polizeigesetz geändert werden.
In seiner Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss weist der Regierungsrat darauf hin, dass gerade bei der Kontrolle des ruhenden Verkehrs der Kontakt zwischen der Bevölkerung und der Polizei sehr eng - und in vielen Fällen - für die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer unangenehm ist.
Wenn Verkehrsbussen von Privaten verteilt würden, dürfte dies von der Bevölkerung nur schwer akzeptiert werden. Eine solche Auslagerung staatlicher Aufgaben an Private dürfte im weiteren eine Zunahme der Einsprachen bewirken, was wiederum Mehraufwand für staatliche Stellen zur Folge hätte. Ausserdem haftet der Staat für die Handlungen seines "Personals". Wenn hoheitliche Handlungen von Privaten vorgenommen werden, würde sich die rechtliche Frage der Haftung komplizieren.
Auch aus finanziellen Gründen kann der Regierungsrat einer Übertragung dieses Bereichs an Private nichts abgewinnen. Ordnungsbussen werden zum überwiegenden Teil durch Polizeidienstangestellte ausgestellt und nur in sehr wenigen Fällen durch Polizistinnen oder Polizisten. Die Personalkosten der Polizeidienstangestellte betragen insgesamt knapp 3,7 Millionen Franken. Demgegenüber wurden 1999 Ordnungsbussen im Gesamtwert von fast 6,6 Millionen Franken ausgestellt. Polizeidienstangestellte können auch für andere Tätigkeiten wie Ausstellen von Verzeigungen oder Verkehrsregelung (sog. Planton-Dienst) eingesetzt werden, was bei einem Ersatz durch private Organisationen nicht mehr möglich wäre.
Der Möglichkeit, gewisse polizeiliche Aufgaben an Private zu übertragen, steht der Regierungsrat aber durchaus positiv gegenüber. Ein aktuelles Beispiel für eine solche nutzbringende Übertragung ist das Projekt "Train-Street". Da Häftlingstransporte in Zellen der SBB-Gepäckwagen nicht mehr möglich sind, werden diese Transporte nun in speziellen "Jail Trains" und "Jail Cars" durchgeführt. Die Betreuung der Gefangenen wird dabei von einem privaten Bewachungsunternehmen übernommen. Mit einer nun vorgeschlagenen Änderung des Polizeigesetzes soll für solche und ähnliche Fälle die notwendige Rechtsgrundlage geschaffen werden.
Bereits geändert hat der Regierungsrat die Verordnung über die Verfolgung von Straftaten im Verzeigungsverfahren. Er hat damit begrenzte polizeiliche Befugnisse an das Grenzwachtkorps I übertragen. Konkret geht es um die Kompetenz, anstelle der Kantonspolizei bei ausgeschriebenen Personen, die bei Grenzkontrollen erfasst werden, ausstehende Bussen einzutreiben. (Hierüber wurde an der letzten PolMedinform bereits berichtet).