Lärmempfindlichkeitsstufenplan für die Stadt Basel
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat den Lärmempfindlichkeitsstufenplan (LESP) zuhanden des Grossen Rates genehmigt. Auf die Betroffenen und Interessierten hat dieser Verfahrensschritt keine unmittelbaren Auswirkungen. Nach langjährigen intensiven Entwurfsarbeiten liegt heute ein ausgereifter Plan vor der den räumlichen Eigenarten der Stadt den Anliegen der Bevölkerung und Wirtschaft und den Zielen zur Stadtentwicklung in differenzierter Weise Rechnung trägt. Der LESP setzt weitreichende Akzente für die Verbesserung der städtischen Wohn- und Lebensqualität; er bezweckt den langfristigen Erhalt der bestehenden Arbeitsplätze die Klärung der Quartierstrukturen und die planerische Abstimmung mit der Verkehrsentwicklung.
Der Regierungsrat hat den LESP der Stadt Basel zuhanden des Grossen Rates genehmigt. Nachdem im Oktober der Jahre 1997 und 1998 zwei vollständige Planauflagen und im September 1999 eine Teilauflage durchgeführt wurden, wird der Plan nun zusammen mit 192 Einsprachen an den Grossen Rat zuhanden seiner Bau- und Raumplanungskommission überwiesen. Die Kommission wird über den Plan und die Einsprachen beraten und dem Gesamtrat die entsprechenden Beschlüsse beantragen. Die Beschlüsse werden daraufhin den Einsprecherinnen und Einsprechern zugestellt werden. Bis es soweit ist, bleiben die Einsprachen bestehen und der LESP im Entwurfsstadium.
Gemäss dem Bundesgesetz über den Umweltschutz und der eidgenössischen Lärmschutz-Verordnung müssen im LESP vier Lärmempfindlichkeitsstufen den entsprechenden Nutzungsarten zugeordnet sein. Es wird damit definiert, wieviel Lärm an einem bestimmten Ort von den sensiblen Nutzungen maximal toleriert werden muss. Um zu gewährleisten, dass die entsprechenden Belastungsgrenzwerte auch eingehalten werden, bestehen je nach Situation verschiedene Anforderungen beim Erstellen und wesentlichen Ändern von Lärm erzeugenden Anlagen, ebenso von lärmempfindlichen Räumen und an die Sanierung von übermässig Lärm verursachenden Anlagen.
Für den LESP wurden 37 Entwurfsvarianten studiert. Mit zehn Jahren Vollzugspraxis im Hintergrund und unter wesentlicher Berücksichtigung der vielen Anregungen von Betroffenen und Interessierten liegt heute ein ausgereifter Plan vor, der den Bedürfnissen der Stadt Basel in differenzierter Weise Rechnung trägt. Der LESP ist auf den Zonenplan, auf den Bestand an Wohn- und Arbeitsnutzungen, auf den Wohnanteilplan und auf weitere Informationen und Ziele ausgerichtet. Da er die Standortbedingungen bei zukünftigen Nutzungsänderungen beeinflusst, wurde auf die zweckmässige Verteilung der Empfindlichkeitsstufen, d.h. auf das Nebeneinander von Wohn-, Misch- und Arbeitsgebieten Wert gelegt.
In diesem Sinne sind die Blöcke im LESP ganzheitlich behandelt, indem sie einer jeweils einheitlichen Empfindlichkeitsstufe zugeordnet sind. In den Innenhöfen der Empfindlichkeitsstufe II (gelbe Farbe) gewährt dies einen einheitlich hohen Lärmschutz zum Vorteil der Bewohnerinnen und Bewohner. In der Empfindlichkeitsstufe III (rote Farbe) kann dagegen das Gewerbe über zweckmässige und angemessene Spielräume für die Ausübung der beruflichen Tätigkeiten verfügen.
Der LESP entspricht den Zielen des Regierungsrates zur Verbesserung der städtischen Wohn- und Lebensqualität. Mit Zuordnung der auf die Wohnfunktion ausgerichteten Empfindlichkeitsstufe II wird die Sicherung der vorhandenen Qualitäten in den äusseren Wohnbezirken und in den hochwertigen innerstädtischen und rheinufernahen Gebieten bezweckt; Strassencafés, erwünschte Veranstaltungen etc. werden dabei möglich bleiben. In den dicht bewohnten Quartieren Gundeldingen, St. Johann und Matthäus, auch im Gotthelf, Iselin und Am Ring soll der LESP zur langfristigen Aufwertung der Wohn- und Lebensqualität beitragen.
Auch die Bedürfnisse des Gewerbes sind im LESP berücksichtigt. So kann die City ihre Zentrumsfunktionen für die Agglomeration weiterhin wahrnehmen, während die umliegenden Wohngebiete mit punktuellen, linearen und rasterförmigen Mischgebieten der Empfindlichkeitsstufe III durchsetzt sind. Bei der Verteilung der Mischgebiete wurde im Interesse des Gewerbes primär auf den Bestand geachtet. Die heutigen Arbeitsplätze können so langfristig erhalten bleiben. In Bezug auf das Wohnen dienen die Mischgebiete der Nahversorgung der umgebenden Bewohnerinnen und Bewohner und begünstigen die Lebendigkeit, Eigenständigkeit und Identität der Quartiere.
Die Ansiedlung von neuen Arbeitsplätzen ist in allen Bauzonen wie bis anhin möglich. Die Empfindlichkeitsstufen beziehen sich lediglich auf das zulässige Mass an Lärmimmissionen, nicht etwa auf die Branchenarten. Die langjährige Vollzugspraxis auf der Basis der jeweils verwaltungsanweisenden Entwürfe zum LESP haben gezeigt, dass die Auswirkungen der spezifischen Empfindlichkeitsstufenzuweisungen für das Gewerbe in der Regel verträglich sind. Beispielsweise musste infolge des Lärmschutzvollzugs noch nie ein Betrieb geschlossen werden.
Der LESP ist auf die aktuelle Verkehrssituation und langfristige -planung abgestimmt. Technische und betriebliche Gründe und die weiterhin steigende Mobilität haben zur Folge, dass die städtischen Verkehrsinfrastrukturen vorderhand nicht vollständig saniert werden können. Im LESP kommt dies durch die Höhereinstufung von Strassen mit Lärmvorbelastungen zum Ausdruck.