Mehr Lohn für einen Grossteil des diplomierten Pflegepersonals
MedienmitteilungRegierungsrat
Ein grosser Teil des diplomierten Krankenpflegepersonals erhält vom 1. November 2001 an eine zusätzliche Lohnstufe. Dies ergibt eine Lohnerhöhung zwischen 75 und 200 Franken monatlich. Mit der Erhöhung um eine Lohnstufe setzt der Regierungsrat ein Urteil des Verwaltungsgerichts um das im Oktober den Rekurs von 43 Krankenpflegerinnen und -pflegern teilweise gutgeheissen hatte.
Das Verwaltungsgericht des Kantons Basel-Stadt hat am 24. Oktober 2001 den Rekurs von 43 Personen aus dem Pflegebereich teilweise gutgeheissen. Es hat den Regierungsrat angewiesen, für die Rekurrierenden sowie für jene Krankenpflegerinnen und -pfleger, die nach dem alten Lohngesetz (vor dem 1. Juli 1995) in der Grundfunktion entlöhnt wurden, und für jene, die ab dem 1. Juli 1995 nach einer dreijährigen Ausbildung angestellt wurden, neu eine zwei- statt einer dreijährigen Berufserfahrung zu verlangen. Damit wird der Lohn dieser Gruppen der diplomierten Krankenpflegerinnen und -pfleger um eine Lohnstufe erhöht.
Für die diplomierten Krankenpflegerinnen und -pfleger, die nicht rekurriert haben, erfolgt die mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts verbundene Lohnerhöhung praxisgemäss auf den 1. des nächstfolgenden Monats nach Urteilsdatum. Die zusätzliche Lohnstufe wird dementsprechend rückwirkend per 1. November 2001 gewährt. Abhängig davon, in welcher Lohnstufe sich die einzelnen diplomierten Krankenpflegerinnen und -pfleger tatsächlich befinden, ergibt dies für sie eine Lohnerhöhung von zwischen 75 und 200 Franken monatlich. Aufgrund des komplexen Sachverhalts müssen die einzelnen Dossiers in den jeweiligen Personaldiensten einzeln überprüft werden.
Der Regierungsrat musste aufgrund des Verwaltungsgerichtsentscheids auch die Überführung in das neue Lohngesetz und die Einstufung der 43 Rekurrentinnen und Rekurrenten neu vornehmen. In der Folge sprach er ihnen nun eine zusätzliche Lohnstufe rückwirkend auf den Zeitpunkt der Überführung in das neue Lohngesetz (1. Juli 1995) zu.