Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Neues Advokaturgesetz

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat den Entwurf eines neuen Advokaturgesetzes an den Grossen Rat weitergeleitet.

Das neue Advokaturgesetz vollzieht das Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (Anwaltsgesetz) vom 23. Juni 2000.

Das Anwaltsgesetz verwirklicht die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte, indem es die Einrichtung kantonaler Anwaltsregister vorschreibt. Es vereinheitlicht die Berufsregeln, die Disziplinaraufsicht, die Regelung der Berufsbezeichnung und der Zugang zum Anwaltsberuf für Anwältinnen und Anwälte, die Angehörige der Mitgliedstaaten der EU sind. Neu geregelt werden müssen deshalb auf kantonaler Ebene das kantonale Anwaltsregister sowie die Vollzugsbestimmungen für EU-Anwältinnen und -Anwälte. Aus dem kantonalen Recht entfernt werden müssen die Bestimmungen zu den Berufsregeln und dem Disziplinarrecht.

Der Entwurf des neuen Advokaturgesetzes lehnt sich in grossen Teilen an das bisherige Recht an. Gestrafft wurden die Organisation der Aufsichtsbehörde und der Bestimmungen über die Anwaltsprüfung. Es gilt weiterhin ein Anwaltsmonopol für die berufsmässige Vertretung vor den Gerichten. Nicht dem Anwaltsmonopol unterstellt ist damit die Vertretung vor Verwaltungsbehörden und für die Rechtsberatung.

Die Vorlage betreffend neues Advokaturgesetz wurde an den Grossen Rat weitergeleitet.

Weitere Auskünfte

Dr. Alessandra Ceresoli Tel. 061 267 63 00 Akad. Adjunktin Rechtsabteilung Justizdepartement