Polizeiliches Wegweisungsrecht soll geprüft werden
MedienmitteilungRegierungsrat
Bei Fällen von häuslicher Gewalt soll die gewaltandrohende Person umgehend aus der Wohnung gewiesen und für eine bestimmte Zeit ferngehalten werden. Dies fordert eine parlamentarische Vorlage. Der Regierungsrat hält das Anliegen für prüfenswert. Da aber vertiefte Abklärungen notwendig sind und diese Zeit benötigen wird dem Grossen Rat die Umwandlung der Motion in einen Anzug beantragt.
Eine parlamentarische Vorlage (Motion Andrea Büchler Grünseis, Bündnis/Peter Aebersold, SP) schlägt eine Aenderung des Polizeigesetzes vor. Unmittelbar im Anschluss an eine häusliche Auseinandersetzung soll die Polizei eine Verfügung erlassen können, mit der gewaltandrohende Personen aus der gemeinsamen Wohnung verwiesen werden und bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr zurückkehren dürfen. Einer weiteren Gewaltausübung oder –androhung soll damit rasch begegnet und gleichzeitig verdeutlicht werden, dass Gewalt auch im häuslichen Bereich nicht akzeptiert wird.
Der Regierungsrat unterstützt die Forderung, dass gewalttätige Personen rasch und unkompliziert aus dem Umkreis ihrer Opfer entfernt werden können. Zwar besteht heute schon die Möglichkeit, via Zivilgericht eine entsprechende Verfügung zu erreichen. Dieses Instrument ist aber nicht in allen Fällen geeignet und genügend schnell anwendbar. Ein polizeiliches Wegweisungsrecht könnte solche Anwendungslücken schliessen.
Bei der konkreten Ausgestaltung eines solchen Wegweisungsrechtes stellen sich verschiedene Fragen. Insbesondere muss auch darauf geachtet werden, dass die rechtsgleiche Anwendung in der Praxis sichergestellt wird. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, die Motion in einen Anzug umzuwandeln.