Sanierung Schiessstand Allschwiler Weiher: neue Voraussetzungen und Erkenntnisse
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat beschlossen dem Grossen Rat doch einen Kreditantrag zur Lärmsanierung der Schiessanlage Allschwiler Weiher zu überweisen. Dass der Regierungsrat anders entschieden hat als bei der Vorlage vom Mai 2000 ist mit der seither eingetretenen Entwicklung neuen Fakten und Zahlen begründet. 565 Millionen Franken soll der Kanton gemäss dieser Vorlage aufwenden um die Einhaltung der eidgenössischen Lärmvorschriften zu gewährleisten und gleichzeitig die bleibelasteten Böden der Anlage zu sanieren.
Der Regierungsrat ist auf seinen Entscheid vom 30. Mai 2000, die Schiessanlage Allschwilerweiher nicht zu sanieren, zurückgekommen. Insbesondere haben neue Erkenntnisse dazu geführt, dem Grossen Rat nun doch einen entsprechenden Kreditantrag zu unterbreiten.
Nachdem sich der Bund im Mai noch auf den Standpunkt gestellt hatte, dass das Obligatorische Bundesprogramm weiterhin in der (unsanierten) Allschwileranlage geschossen werden könne, haben unterdessen weitere juristische Abklärungen ergeben, dass sich diese Einschätzung nicht aufrechterhalten lasse.
Zudem hat sich gezeigt, dass andere Baselbieter Gemeinden mit sanierten Schiessanlagen nicht bereit sind, die in Allschwil schiessenden Basler Schützen und Schützinnen aufzunehmen. Somit muss die Anlage für das Obligatorische doch saniert werden. Der Regierungsrat hat erkennen müssen, dass die regional gesehen sinnvolle Lösung nicht in Frage kommt, weil sie von den Baselbieter Schützenvereinen als Affront empfunden wird. Der Regierungsrat stellt in diesem Zusammenhang fest, dass es ihm fern liege, wegen diesem Schiessplatzproblem die Partnerschaft zu belasten. Dies ist der Hauptgrund für seinen heutigen Entscheid.
Das überarbeitete Projekt sieht nun vor, den Schiessbetrieb oberirdisch zu halten, aber auf zwei Stände zu reduzieren. Diese werden mit lärmabsorbierenden Schallschutzwänden versehen, die begrünt und in die Landschaft eingepasst werden. Die beiden anderen Stände werden stillgelegt und anderen Nutzungen zugeführt. Der Boden bei diesen Ständen soll als Vorleistung für solche Nutzungen saniert werden. Damit können Synergien genutzt werden. Hierfür beantragt der Regierungsrat weitere 450'000 Franken.
Die Gesamtkosten sind auf 6,45 Millionen Franken veranschlagt. 800'000 Franken erbringen die Basler Schützenvereine in Form von Eigenleistungen. Die Belastung für den Kanton reduziert sich damit auf 5,65 Millionen Franken. Knapp eine halbe Million Franken entfällt dabei auf die Bodensanierung des weiterzubetreibenden Teils der Anlage. Diese muss aus gesetzlichen Gründen wahrgenommen werden und wären auch bei einer Schliessung der Anlage unabdingbar.
Der Kreditantrag muss nun noch im Grossen Rat behandelt werden. Dessen Entscheid unterliegt dem fakultativen Referendum.