Schertlingasse 16 und 26 unter Denkmalschutz
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat die Liegenschaften an der Schertlingasse 16 und 26 ins Denkmalverzeichnis eintragen lassen; sie stammen aus dem 19. Jahrhundert stammen.
Die Liegenschaften an der Schertlingasse 16 und 26 im Quartier "Am Ring" werden ins Denkmalverzeichnis eingetragen. Dies hat der Regierungsrat auf Antrag des Denkmalrates entschieden.
Das weitgehend in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts entstandene Quartier "Am Ring" zählte einst mit seiner in einzigartiger Geschlossenheit überlieferten Bausubstanz des Klassizismus und Historismus zu den wichtigsten städtebaulichen Denkmälern der Schweiz. Auch nach Verlusten infolge der Aufzonung von 1939 zeichnet sich das Quartier durch eindrückliche Strassenzüge und qualitätvolle Einzelbauten von besonderem gestalterischem und architekturgeschichtlichem Rang aus. Die Schertlingasse entstand 1878 als private Erschliessungsstrasse eines zusammenhängenden Bauterrains, das nach Parzellierung in den Jahren um 1880 durch verschiedene Architekten und Bauunternehmer mit einer geschlossenen Folge herrschaftlicher Einfamilienhäuser bebaut wurde.
Die Häuser Schertlingasse Nr. 16 und Nr. 26 entstanden nach Plänen des Architekten Friedrich Fissler (1848-1922), der für eine ganze Anzahl von Bauten an der Schertlingasse, am Auberg, an der Holbein-, Mostacker- und Missionsstrasse verantwortlich zeichnete.
Nr. 16 ist vor allem durch seine reiche Natursteinfassade gestalterisch herausragend. Die in grünlich-grauem Berner Molassesandstein ausgeführte Front ist am italienischen Palastbau der Renaissance orientiert: sie ist dreiachsig und gliedert sich in ein rustiziertes Erdgeschoss, ein durch jonische Pilaster ausgezeichnetes Hauptgeschoss und ein in die abschliessende Frieszone integriertes Mezzanin. Form und Zierdetails sämtlicher Architekturteile schöpfen aus dem Fundus der Antike. Besondere Betonung hat die Mittelachse erfahren durch eine gekuppelte Fenstergruppe mit Balkon im Obergeschoss und ein ungeheuer aufwendig in manieristischem Stil geschnitztes Portal aus Eichenholz. Entsprechend qualitätvoll ist die Ausgestaltung der strassenseitigen Räume im ersten Stock, auf welche in Rücksicht auf den teilweise durch Umbau veränderten Bestand der Denkmalschutz bezüglich des Innern beschränkt wurde.
Das ebenfalls in historistischen Formen gehaltene Haus Nr. 26 schliesst die Häuserzeile dieser Strassenseite nach Osten hin ab. Es nimmt eine prominente Stellung auf der Geländeterrasse gegen die Birsigtalsenke ein und hat dieser markanten Lage entsprechend eine gegenüber den Nachbarhäusern differenzierte Gruppierung des Baukörpers erfahren. Die mit überwiegend barocken Elementen gestaltete Architektur besitzt deutlichen formalen Repräsentationscharakter und veranschaulicht den Typus des grossbürgerlichen Stadtwohnhauses vom Ende des 19. Jh. in exemplarischer Weise.
Die beiden Häuser sind vor allem wegen ihrer baukünstlerischen sowie wegen ihrer architektur- und stadtbauhistorischen Bedeutung als wertvolle Baudenkmäler einzustufen, zu deren künftiger Erhaltung die nun vollzogene Unterschutzstellung beitragen soll.