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Veränderungen in der Kursgeldverordnung für Berufsschulen

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat verschiedene Änderungen in der Kursgeldverordnung für Berufsschulen erlassen und insbesondere die Tarife an das Regionale Schulabkommen angepasst.

Der Regierungsrat hat verschiedene Änderungen in der Kursgeldverordnung für Berufsschulen erlassen. Das Kursgeld im Tarif I wird für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer um 20 Franken pro Wochenlektion/Semester erhöht, d.h. für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt wird das Kursgeld von 50 auf 70 Franken erhöht, für auswärtige von 100 auf 120 Franken. Im Tarif II beträgt das Kursgeld für Teilnehmende mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt neu 150 Franken (davor 100 Franken), für auswärtige bleibt der Betrag bei 150 Franken. Der Tarif III wird für Teilnehmende mit baselstädtischem Wohnsitz von 700 auf 600 Franken pro Semester, für auswärtige Teilnehmende von 3'000 auf 600 Franken reduziert.

Die Gebühren für auswärtige Teilnehmende wurden im Tarif II gleichgelassen, im Tarif III reduziert, da auswärtige Teilnehmende neu das Schulgeld gemäss dem im Jahr 2000 totalrevidierten Regionalen Schulabkommen (RSA 2000) selber zu tragen haben, sofern der Wohnort-Kanton die Kosten nicht übernimmt. Bisher wurde den auswärtigen Teilnehmenden, für die der Wohnort-Kanton das Schulgeld gemäss RSA 2000 nicht übernommen hat, nur ein höheres Kursgeld verrechnet. Das Kursgeld darf aber in der neuen Verordnung für Auswärtige nicht höher sein als für Baslerinnen und Basler, da die Auswärtigen sonst nicht nur den RSA-Tarif, sondern zusätzlich noch ein höheres Schulgeld bezahlen müssten. Dies ist gemäss RSA 2000 nicht zulässig.

Die Änderungen in der Kursgeldverordnung für Berufsschulen werden rückwirkend per Schuljahr 2001/2002 wirksam.

Weitere Auskünfte

Claudia Gürtler Tel. 061 267 62 94 Leiterin Organisation und Administration Ressort Schulen Erziehungsdepartement