Verdächtige Postsendungen in Basel-Stadt (2)
MedienmitteilungRegierungsrat
Medienmitteilung Gesundheitsdienste des Kantons Basel-Stadt (vgl. auch Medienmitteilung vom 15.10.01) -- Im Kanton Basel-Stadt sind bisher - neben dem Fall bei der Novartis - 11 Meldungen über verdächtige Postsendungen eingegangen. In den meisten Fällen konnte bereits nach ersten Abklärungen Entwarnung gegeben werden. Die bisherigen Ermittlungen haben keine Hinweise auf Antrax-haltende Substanzen ergeben.
Neben dem Fall, der sich in der letzten Woche bei Novartis ereignet hatte, mussten die baselstädtischen Behörden gestern und heute noch 11 weiteren Fällen von verdächtigen Postsendungen nachgehen. In den meisten Fällen konnte bereits nach kurzer Zeit Entwarnung gegeben werden. Insgesamt haben die bisherigen Ermittlungen keine Hinweise auf Antrax-haltende Substanzen ergeben. Die Untersuchungen sind allerdings noch nicht ganz abgeschlossen. So auch bezüglich des bereits gestern gemeldeten Falls einer verdächtigen Postsendung an eine Privatperson in Riehen. Der Brief enthielt ein antisemitisches Pamphlet und er stäubte, als er geöffnet wurde. Er stammte von einem der Adressatin unbekannten Absender in Texas. Der Umschlag wurde samt Inhalt von den Fachleuten des Kantonalen Laboratoriums gesichert. Der Brief wird gleichzeitig im baselstädtischen Kantonalen Laboratorium und im Tierspital Bern analysiert. Erste Ergebnisse dieser Analysen sind gegen Wochenende zu erwarten. Die betroffene Person wurde, nachdem sie sich gründlich geduscht und mit Seife gewaschen hatte, von Polizeibeamten ins Kantonsspital gebracht. Hier wurden ihr Nasen- und Rachen-Abstriche gemacht und prophylaktisch Antibiotika verabreicht. Hierauf konnte sie wieder nach Hause gehen. Eine Ansteckungsgefahr besteht nicht. Ein definitiver Befund dieser Abstriche ist am Freitag Morgen zu erwarten.
Die meisten der bisher registrierten Fälle haben sich bereits nach ersten Abklärungen als harmlose Zusendungen erwiesen. Ob bewusst oder unbewusst eine falsche Fährte gelegt wurde, wird abgeklärt. Die Staatsanwaltschaft hat entsprechende Ermittlungen aufgenommen. Sie weist in diesem Zusammenhang auf die Strafbarkeit auch von irgendwie gearteten Trittbrett-Handlungen hin; das Versenden von Post, die beim Empfänger eine drohende Wirkung erzeugen kann, ist strafbar. Die Staatsanwaltschaft wird in jedem Fall ein Strafverfahren - bei Juxbriefen wegen Schreckung der Bevölkerung nach Strafgesetzbuch Art. 258 - einleiten, wo eine Strafandrohung bis 3 Jahre Zuchthaus vorgesehen ist.
Die Behörden bitten in diesem Zusammenhang die Bevölkerung, solche Handlungen unbedingt zu unterlassen. Auch Überreaktionen sind nicht angebracht: So ist zum Beispiel ein verschmutztes Kuvert noch nicht verdächtig. Erst wenn sich in einer Postsendung, die von einem unbekannten Absender stammt, ein ungewöhnlicher, verdächtig erscheinender Inhalt befindet, ist die Polizei zu benachrichtigen und sind die Instruktionen der Spezialisten abzuwarten. Grundsätzlich gilt, dass Empfänger und Empfängerinnen einer wirklich verdächtigen Sendung diese sorgfältig z.B. in Plastik verpacken und allfällig herumliegendes Pulver sorgfältig abdecken sollten. Personen, die mit dem Inhalt der Sendung in Berührung kamen, sollten sich ganz mit Seife abwaschen (duschen), die getragenen Kleider ebenfalls in Plastik verpacken und zu Handen der Spezialisten sicherzustellen.
Der Regierungsrat hat sich über die getroffenen Massnahmen und die bis jetzt vorliegenden Erkenntnisse orientieren lassen. Er wird dem Personal der Kantonalen Verwaltung eine Personalinformation mit den hier erwähnten Verhaltensregeln zukommen lassen.