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Verfahren für die Zuteilung von Unterrichtslektionen soll gesetzlich verankert werden

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat eine neue Bestimmung ins Schulgesetz aufzunehmen mit der die geltende Praxis betreffend Unterrichtslektionendächer gesetzlich abgestützt wird.

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, das Schulgesetz zu ändern und einen neuen Paragraphen §67a betreffend Unterrichtslektionen einzufügen. So soll die geltende Praxis mit Unterrichtslektionendächern gesetzlich abgestützt werden. Die Regelung enthält keine quantitativen Vorgaben; sie hält insbesondere die Berechnungsmethode für das Gesamtlektionendach einer Schule fest.

Mit dem Entwickeln und Einführen neuer Steuerungsinstrumente im Schulbereich per Schuljahr 2001/2002 sowie für die Budgetierung der Personalkosten 2002 kamen erstmals so genannte Lektionendächer zur Anwendung. Dabei wurde für jede Schule bzw. jedes Rektorat eine für die gesamte Palette des Unterrichts verfügbare Gesamtlektionenzahl definiert. Massgebend für das Gesamtlektionendach einer Schule ist die Anzahl Schülerinnen und Schüler, multipliziert mit einem pro Schule festgelegten Faktor. Dieser basiert auf dem jeweiligen pädagogischen Auftrag. Er trägt den standortspezifischen Bedürfnissen der Schule Rechnung und kann entsprechend modifiziert werden.

Die beantragte Ergänzung des Schulgesetzes steht auch in Zusammenhang mit der hängigen Initiative für die Sicherung der Basler Schulqualität. Diese fordert das Festlegen der Faktoren zur Bestimmung von Basislektionen im Schulgesetz. Seit der Einreichung dieser Initiative hat sich die Situation allerdings grundlegend verändert. Durch die Neubestimmung und Anhebung der Unterrichtslektionendächer auf das Schuljahr 2001/2002 wurden die Sparmassnahmen kompensiert. Die derzeit geltenden Faktoren zur Berechnung der Anzahl Unterrichtslektionen sind je nach Schultyp und Schule um bis zu 8,5 Prozent höher als die von der Initiative verlangten Werte. Unter diesen Umständen hat das Initiativkomitee seine Bereitschaft signalisiert, die Initiative zurückzuziehen, falls die rechtliche Abstützung im Schulgesetz auf der heutigen Basis vorgenommen wird.

Weitere Auskünfte

Pierre Felder Tel. 267 62 92 Ressort Schulen Erziehungsdepartement