Vernehmlassung zum neuen Hochschulartikel in der Bundesverfassung
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat begrüsst die Verankerung der gemeinsamen Führung von Hochschulen durch Bund und Kantone in der Bundesverfassung. Er hat die Vernehmlassung auch zum Anlass genommen neben Anregungen zu einzelnen Artikeln auch einige grundlegende Bemerkungen zu machen.
Der Regierungsrat hat in der Vernehmlassung zum neuen Hochschulartikel in der Bundesverfassung die Verankerung der gemeinsamen Führung von Hochschulen durch Bund und Kantone in der Bundesverfassung begrüsst. Inhaltlich wurden zu einzelnen Artikeln Präzisierungen oder Ergänzungen vorgenommen. So soll der Absatz 1 des Hochschulartikels lauten "Bund und Kantone sorgen gemeinsam für günstigere Rahmenbedingungen, die es den Hochschulen ermöglichen, die Qualität von Lehre und Forschung sicherzustellen. Sie legen gemeinsam ihre Politik auf dem Gebiet der Hochschulen fest." Der Regierungsrat hat die Vernehmlassung aber auch zum Anlass genommen, auf standortbezogene und hochschulpolitische Anliegen hinzuweisen.
Standortbezogene Anliegen
Der Regierungsrat wehrt sich gegen eine Fokussierung des Forschungs- und Hochschulplatzes auf die Pole Zürich und arc lémanique. Dies könne weder bildungs- noch staatspolitisch die richtige Lösung sein. Für die Region Basel fällt ins Gewicht, dass kein ETH-Standbein wie in Zürich oder am arc lémanique eine zusätzliche, vom Bund finanzierte bildungspolitische und strukturfördernde Wirkung entfaltet. Damit entfällt auch die Möglichkeit, von Synergien mit einer Hochschule zu profitieren, die vollumfänglich mit Bundesmitteln finanziert wird.
Hochschulpolitische Anliegen
Der Regierungsrat begrüsst und unterstützt das Vorhaben, dass der gesamte Hochschulbereich, das heisst Universitäten, inklusive ETH, Fachhochschulen und weitere Hochschulinstitutionen aus einem gemeinsamen strategischen Konzept heraus zu gestalten ist. Auf nationaler Ebene muss es ein vordringliches Anliegen sein, die ETH überzeugend mit den anderen Hochschulen in das gleiche Steuerungs- und Finanzierungssystem einzubinden.
Als nicht sinnvoll erachtet es der Regierungsrat, für die Realisierung von Reformen eine mit besonderen Kompetenzen ausgestattete Koordinations-Instanz einzusetzen. Der Regierungsrat beantragt stattdessen eine Formulierung, die allen Beteiligten die gleichen Rechte und Pflichten zugesteht und vom Konsens als Denkansatz ausgeht. Die Konsensfindung soll dabei in einem hochkompetenten, über der Tagespolitik stehenden Gremium vorgenommen werden, das aus Vertreterinnen und Vertretern der verschiedenen gesellschaftlichen Bereiche und nicht ausschliesslich der Politik besteht.