Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über die Revision und Vereinheitlichung des Haftpflichtrechts
MedienmitteilungRegierungsrat
(Vernehmlassungsantwort) -- Der Regierungsrat begrüsst die Bestrebungen zur Revision und Vereinheitlichung des Haftpflichtrechts er verlangt jedoch eine Spezialregelung für die Haftpflicht für medizinische Behandlungen und ist insbesondere mit der Einführung eines subjektivierten Fahrlässigkeitsbegriffes nicht einverstanden.
Grundsätzlich begrüsst der Regierungsrat in seiner Vernehmlassung an den Bund die Bestrebungen zur Revision und Vereinheitlichung des Haftpflichtrechts. Er erklärt sich insbesondere damit einverstanden, dass die geplante Revision nicht in einem eigenständigen Gesetz, sondern im Rahmen des allgemeinen Teils des Obligationenrechts verwirklicht werden soll. Damit wird die Einheit der Kodifikation gewahrt bzw. vergrössert, was angesichts der immer grösser werdenden Rechtszersplitterung sehr zu begrüssen ist.
Der Regierungsrat schlägt jedoch die Einführung einer Spezialregelung für die Haftung für medizinische Behandlung vor. Sodann kann er sich nicht mit der Einführung eines subjektivierten Fahrlässigkeitsbegriffes, der unvollständig vollzogenen Angleichung der Vertrags- und der Deliktshaftung und der Einführung einer allgemeinen Gefährdungshaftung einverstanden erklären. Er Als problematisch erweist sich nach Ansicht des Regierungsrats die Einführung eines subjektivierten Fahrlässigkeitsbegriffs im Haftungsrecht. Dadurch besteht die Gefahr, dass die Verhaltensspielregeln in der Gesellschaft noch mehr aufgeweicht werden. Wenn nicht mehr darauf vertraut werden kann, dass Mitmenschen die übliche Sorgfalt aufwenden, sondern nur die ihnen im jeweiligen physischen und psychischen Zustand gerade zumutbare Sorgfalt, dann fehlt die Vertrauensgrundlage für ein geregeltes Zusammenleben.
Der Regierungsrat ist zudem der Ansicht, dass ohne Not auf die Einführung neuer Begriffe und die Umsetzung umstrittener Neuerungen verzichtet werden sollte.