Verordnung zum Waldgesetz Basel-Stadt verabschiedet
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat die Verordnung zum Waldgesetz Basel-Stadt erlassen. Gesetz und Verordnung treten am 1. Januar 2002 in Kraft.
Nachdem das neue kantonale Waldgesetz am 16. Februar 2000 durch den Grossen Rat verabschiedet wurde, hat jetzt der Regierungsrat die dazugehörige Verordnung erlassen. Waldgesetz Basel-Stadt und Verordnung zum Waldgesetz Basel-Stadt treten am 1. Januar 2002 in Kraft. Die gegenüber der ursprünglichen Planung eingetretene Verzögerung ist in erster Linie auf die starke Beanspruchung des Forstamtes beider Basel im Nachgang zum Orkan Lothar zurückzuführen.
Die kantonale Waldverordnung folgt im Aufbau dem Waldgesetz. Gestützt auf die Erfahrungen mit der sehr detaillierten Verordnung des Kantons Basel-Landschaft – wurde versucht, die Regelungsdichte nach Möglichkeit zu beschränken. Inhaltlich sind die wichtigsten Bereiche bereits in der Rahmengesetzgebung des Bundes behandelt und im kantonalen Waldgesetz weiter konkretisiert. Die kantonale Waldverordnung regelt deshalb primär die Zuständigkeiten und Verfahrensdetails. Dabei gilt der Grundsatz, die Zuständigkeit an die tiefstmögliche forstliche Instanz zu delegieren. In einigen, vor allem für die Bevölkerung wichtigen Bereichen, wie Veranstaltungs- oder Motorfahrzeug- oder auch Leseholzbewilligung werden damit die in weiten Kreisen bekannten Revierförster nicht nur zur Ansprechperson, sondern auch zur Bewilligungsinstanz.