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Verordnungsentwürfe betreffend Krankenversicherung: Basler Wünsche berücksichtigt

Medienmitteilung

Regierungsrat

(Vernehmlassungsantwort) -- Der Regierungsrat hat in einer Vernehmlassung zu Handen des Eidgenössischen Departementes des Innern die Verordnungsentwürfe über die Krankenversicherung über den Risikoausgleich und über die Beiträge des Bundes zur Prämienverbilligung grundsätzlich gutgeheissen. Verschiedene Anliegen des Kantons Basel-Stadt sind darin berücksichtigt worden.

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt zeigte sich in seiner Stellungnahme zu den Verordnungsentwürfen über die Krankenversicherung (KVV), über den Risikoausgleich (VORA) und über die Beiträge des Bundes zur Prämienverbilligung erfreut darüber, dass Anregungen aus einer letztjährigen Vernehmlassung aufgenommen wurden. Besonders sind dies Verbesserungen im Bereich der Information über die Versicherungspflicht für Personen, die in einem EU-Staat wohnen. In den Bereichen der Unterstellung und der Befreiung von der Versicherungspflicht werden die vorgeschlagenen ergänzenden und präzisierenden Bestimmungen sehr begrüsst. Der Personenkreis, der von der Versicherungspflicht ausgenommen werden kann, soll zukünftig um Dozenten und Dozentinnen, Forscher und Forscherinnen etc. für einen Zeitraum von drei Jahren erweitert werden. Der Regierungsrat spricht sich hierbei allerdings für eine längere Frist aus. Er fordert fünf oder sechs Jahre, da dies eher den Verhältnissen entspricht.

Eine neu geschaffene gesetzliche Grundlage, die vor allem aufgrund von Bestrebungen des Kantons Basel-Stadt eingeräumt wurde, erlaubt es den Versicherern innerhalb eines EU-Mitgliedstaates, drei regionale Prämien-Abstufungen vorzunehmen. Dies erlaubt eine seriösere Prämienkalkulation. Neu wird es auch möglich sein, besondere Versicherungsformen, wie HMO oder Hausarztmodelle für Versicherte mit Wohnort in der EU anzubieten. Aufgrund einer im März 1998 vorgenommenen Gesetzesänderung ist der Wegfall des Prämienindexes bei der Berechnung der Bundesbeiträge unumgänglich. Der Regierungsrat setzt sich dafür ein, dass der neu herrschende Verteilmodus revidiert wird. Durch den Wegfall des Prämienindexes erhält der neben der Wohnbevölkerung verbleibende Finanzkraftindex ein höheres Gewicht. Dies bedeutet, dass Basel-Stadt weniger Bundesmittel erhalten wird. Anerkannterweise ist der Finanzkraftschlüssel nicht gerecht, da die Ausgaben für das Gemeinwesen nicht berücksichtigt werden. Gerade Basel-Stadt, aber auch andere städtische Agglomerationen mit wenig Umland, werden durch den Wegfall des Prämienindexes und des hohen Gewichtes des Finanzkraftindexes doppelt bestraft. Der Regierungsrat fordert daher eine reduziertere Berücksichtigung des Finanzkraftindexes, da ansonsten neue Ungleichheiten zwischen den Kantonen geschaffen werden, die konkret auch dem Ziel des angestrebten neuen Finanzausgleiches zu wider laufen.

Weitere Auskünfte

Bergita Kayser Tel. 267 86 39 Leiterin Amt für Sozialbeiträge Wirtschafts- und Sozialdepartement