Vorbehalte gegenüber dem Entwurf zu einem Bundesgesetz über den internationalen Kulturgütertransfer
MedienmitteilungRegierungsrat
(Vernehmlassung) -- Der Regierungsrat befürwortet die Absicht des Bundes den internationalen Kulturgütertransfer gesetzlich zu regeln. Aufgrund der spezifischen Situation des Kantons Basel-Stadt bringt er aber wesentliche Vorbehalte zum vorliegenden Gesetzesentwurf an.
Der Regierungsrat hat eine national einheitliche Regelung im Bereich des Kulturgütertransfers bereits anlässlich der Vernehmlassung zur entsprechenden Verfassungsänderung im Jahre 1993 grundsätzlich befürwortet. Er hielt aber gleichzeitig fest, dass die ausdrückliche Konzentration auf eine Bekämpfung des Missbrauchs im Handel mit Kulturgütern wesentlich und für die Gegenwartskunst die bestehende Freizügigkeit entsprechend ihrem internationalen Charakter zu erhalten sei. Dieses Postulat gilt heute unverändert und in dieser Beziehung bringt der Regierungsrat zum vorliegenden Entwurf Vorbehalte an. Der Kanton Basel-Stadt befindet sich mit seiner reichen Museumslandschaft und als Veranstaltungsort von so bedeutenden Messen wie der Art und der Cultura in einer anderen Situation als die meisten andern Kantone, weshalb dem Gesetzesentwurf gegenüber auch Vorbehalte angebracht werden.
Begrüsst wird vom Regierungsrat die im Gesetzesentwurf vorgesehene Regelung der Einfuhrkontrolle: Gemäss KGTG kann der Bundesrat zur Sicherung des kulturellen Erbes Staatsverträge über die Einfuhr und Rückführung von Kulturgütern abschliessen. Dieses System der bilateralen Vereinbarungen ermöglicht eine zielgerichtete Einfuhrregelung. Mit der Beschränkung der Einfuhrregelung auf bestimmte Klassen von Kulturgütern, insbesondere archäologische, paläontologische, sakrale und ethnologische, ist auch gewährleistet, dass z. B. im Bereich der Gegenwartskunst die bestehende Freizügigkeit entsprechend ihrem internationalen Charakter beibehalten werden kann. Damit hier die Konzentration auf eine Bekämpfung des Missbrauchs bestehen bleibt, ist nach Ansicht des Regierungsrates beim Abschluss der entsprechenden Staatsverträge darauf zu achten, dass die Schweiz sich nicht dazu verpflichtet, ausländische Kulturgütergesetze beliebigen nationalistischen oder blockierenden Inhalts anzuerkennen.
Im Zusammenhang mit der Einfuhrregelung wird der Bundesrat durch das KGTG auch dazu ermächtigt, ausserordentliche Massnahmen zu ergreifen, um das kulturelle Erbe eines ausländischen Staates vor grossem Schaden zu bewahren. Der Regierungsrat spricht sich dafür aus, dieses "Notrecht" genauer zu umschreiben, insbesondere bezüglich des zeitlichen Rahmens der Massnahmen.
Abgelehnt wird die Führung von Inventaren mit schützenswertem Kulturgut durch die Kantone. Gemäss Gesetzesentwurf soll die Ausfuhr inventarisierter Kulturgüter, seien sie in öffentlichem oder privatem Eigentum, einer Bewilligungspflicht unterstellt bzw. gänzlich verboten werden. Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass die Kulturgüter im öffentlichen Eigentum des Kantons Basel-Stadt durch bestehende Bundes- und kantonale Gesetze bereits genügend geschützt sind. Die Aufnahme von Kulturgütern, die sich in Privateigentum befinden, könnte je nach Sachlage einen durch den Zweck nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die Eigentumsrechte der Betroffenen darstellen.
Befürwortet wird vom Regierungsrat die Einführung einer sogenannten Rückgabezusage. Damit garantiert der Bund unter bestimmten Voraussetzungen die Rückkehr von Leihgaben an die Herkunftsländer. Dieses Instrument wird eine Erleichterung im internationalen Leihverkehr zwischen den Museen bringen. Der Regierungsrat spricht sich hier allerdings für eine Ausdehnung des Anwendungsbereichs aus: So sollen bestimmte Klassen von Kulturgütern nicht von der Möglichkeit der Rückgabezusage ausgeschlossen sein - wie im Gesetzesentwurf vorgeschlagen - und sie soll nicht nur gegenüber Museen sondern auch gegenüber privaten Eigentümern möglich sein.