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MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem
- der Glückskette zur Unterstützung der Hilfe an die Erdbebengeschädigten in Mittelamerika, insbesondere in El Salvador, 50'000 Franken als Soforthilfe zur Verfügung gestellt. Der Regierungsrat drückt der in Basel ansässigen Bevölkerung der betroffenen Länder sein Mitgefühl aus.
- der Rheinschifffahrtsdirektion einen dringlichen Kredit für technische Untersuchungen auf dem Gaswerkareal St. Johann-Hafen in der Höhe von 162'000 Franken bewilligt. (Auskunft: Dieter Koffel, Departementsrechnungsführer, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 267 85 45).
- beschlossen, dem Grossen Rat zu beantragen, dass Vergünstigungen für Umweltschutzabonnemente für die in Basel wohnhaften Bezugsberechtigten von Ergänzungsleistungen und kantonalen Beihilfen zur AHV/IV auch für die Jahre 2001 und 2002 gewährt werden. Der Rabatt beträgt 50 Prozent beim Jahresabonnement und 6 Franken beim Monatsabonnement. Die entsprechenden Kosten für die Jahre 2001/2002 belaufen sich auf insgesamt 1,18 Millionen Franken. Vergünstigte Abonnemente werden seit der Einführung des Tarifverbundes im Jahre 1978 angeboten. Sie fördern die Mobilität der Behinderten und Betagten und helfen den Betroffenen, ihr soziales Netz und ihre Selbständigkeit besser zu erhalten und damit nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt auf Pflege angewiesen zu sein. (Auskunft: Bergita Kayser Schmutz, Leiterin Amt für Sozialbeiträge, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 267 86 39).
- die Liste der Pflegeheime für den Kanton Basel-Stadt aufgrund von Kapazitätsveränderungen angepasst. Die Anzahl bleibt aber unverändert bei 2’578 Plätzen. Weiterhin angestrebt wird der geltende Richtwert von 2700 Pflegeheimplätzen. (Auskunft: Elke Tomforde, Stv. Leiterin Planung, Sanitätsdepartement, Tel. 267 95 06, erreichbar von 15.00 bis 17.00 Uhr).
- die Verordnung über den Vollzug der direkten Bundessteuer dem neuen Steuergesetz bzw. der dazugehörigen neuen Steuerverordnung angepasst. Notwendig waren formelle Änderungen der Paragrafen 3 und 6 der Verordnung, welche die Steuerrekurskommission bzw. die Einzahlungsstellen festlegen. (Auskunft: Christian Mathez, Stv. Chef Steuerverwaltung, Finanzdepartement, Tel. 267 96 33)
- den Anhang zum Steuergesetz betreffend Ausgleich der kalten Progression genehmigt. Die neuen Abzüge und Tarifkennzahlen werden in einer schematischen Darstellung aufgezeigt. Der Grosse Rat hatte 1992 die Möglichkeit des Ausgleichs der kalten Progression bei der Einkommenssteuer eingeführt. Davon musste bisher nur einmal, 1999, Gebrauch gemacht werden. Am entsprechenden Regierungsratsbeschluss vom 10. August 1999 ändert der nun genehmigte Anhang inhaltlich nichts. (Auskunft: Christian Mathez, Stv. Chef Steuerverwaltung, Finanzdepartement, Tel. 267 96 33)
- in der Vernehmlassung den Entwurf der Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) als Ersatz für die Interkantonale Heimvereinbarung (IHV) grundsätzlich gutgeheissen. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, um die Vereinfachung in den bisher zu komplexen interkantonalen Abläufen transparenter zu koordinieren sowie die regionale Zusammenarbeit und Abstimmung der Angebote massgeblich zu verbessern. Der Regierungsrat stellt auch erfreut fest, dass seine Anliegen im Anschluss an die Vernehmlassung zum Revisionsentwurf von 1996 für die neue Vorlage weitgehend berücksichtigt wurden. Betreffend den Teilbereich C (stationäre Einrichtungen zur Suchttherapie und -rehabilitation) kann noch keine abschliessende Stellungnahme abgegeben werden, da verschiedene Fragen noch offen sind. (Auskunft: Peter Zundel, Abteilung Sozialpädagogik, Erziehungsdepartement, Tel. 267 68 04)
- in der Vernehmlassung die Praxistauglichkeit von MEDRALEX, einem Konzept zum polizeilichen Erkennen und zum medizinischen Nachweis der Fahrunfähigkeit, kritisch beurteilt. Die heute gängige Praxis der Begutachtung mit dem 3-Säulenmodell, das auf den Feststellungen der Polizei, der medizinischen Untersuchung sowie der chemisch-toxikologischen Untersuchung von Blut und Urin beruht, hat sich seit Jahren national und international bewährt. Es soll beibehalten werden. (Auskunft: Dr. Thomas Briellmann, Abteilungsleiter Institut für Rechtsmedizin der Universität Basel, Tel. 267 38 95).
- Dr. Denise Buser als Richterin des Strafgerichtes als gewählt erklärt. Der auf den 3./4. März 2001 angesetzte Wahlgang konnte widerrufen werden, da die Voraussetzungen einer stillen Wahl erfüllt sind. (Auskunft: Doris Moser Tschumi, Leiterin Wahlen und Abstimmungen, Polizei- und Militärdepartement, Tel. 267 70 47).
- Remigius Dürrenberger, betriebswirtschaftlicher Mitarbeiter beim Sanitätsdepartement.