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MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem
- das Freie Gymnasium Basel gemäss den Vorschriften der Maturitätsprüfungs-Verordnung als kantonale Maturitätsschule anerkannt. Zuvor hatte die Kantonale Maturitätskommission festgestellt, dass die Beitritts- und Promotionsanforderungen am Freien Gymnasium mit jenen der staatlichen Schulen vergleichbar sind. (Auskunft: Ueli Keller, Leiter Ressort Schulen a.i., Erziehungsdepartement, Tel. 267 62 93).
- die Verordnung über die von der Sanität Basel-Stadt zu erhebenden Gebühren geändert. Es wurde die verbindliche Grundlage geschaffen für die Rechnungsstellung an Private bei regelmässig wiederkehrenden Aufträgen. (Auskunft: Urs Höchle, Rechtsdienst, Sanitätsdepartement, Tel. 267 95 11).
- von der Erneuerung der Vereinbarung zwischen dem Sanitätsdepartement Basel-Stadt und der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion des Kantons Basel-Landschaft über Dienstleistungen der Sanität Basel auf dem Gebiet des Kantons Basel-Landschaft Kenntnis genommen. In der Vereinbarung werden die organisatorischen und qualitativen Aspekte der Zusammenarbeit und die Finanzierung der Aufgaben geregelt. Die Abgeltung der Leistungen erfolgt primär nach den geltenden Tarifverträgen mit den Kranken- und Unfallversicherern. Andere Einsatzarten werden gemäss der Sanitätsgebührenverordnung verrechnet. Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen (nicht durch Tarife gedeckte Betriebs- und Bereitschaftskosten, Unterhalt des Katastrophenmaterials, Ausbildung der Rettungssanitäterinnen und ?sanitäter) werden durch einen Pauschalbetrag von 175'000 Franken pro Jahr abgegolten. (Auskunft: Urs Roth, Leiter Tarifwesen und Betriebswirtschaft, Sanitätsdepartement, Tel. 267 95 47).
- dem Grossen Rat beantragt, beim Zivilgericht Basel-Stadt die Wahl eines Statthalters/einer Statthalterin (70 Prozent) für eine befristete Amtsdauer bis zur Arbeitsaufnahme des beantragten neuen Sozialversicherungsgerichts anzuordnen. Diese Zwischenlösung dient der Entlastung des Zivilgerichts. (Auskunft: Bruno Lötscher-Steiger, Departementssekretär, Justizdepartement, Tel. 267 80 35).
- in seiner Vernehmlassungsantwort zu Handen des Bundesamtes für Gesundheit zu verschiedenen Verordnungen im Lebensmittelbereich seinem Anliegen Ausdruck verliehen, die amtliche Pilzkontrolle weiterzuführen. Eine amtliche Pilzkontrolle sei eine wertvolle kostengünstige und wirksame Form des Gesundheitsschutzes. Der Bund solle deshalb die hierfür notwendige Rechtsgrundlage schaffen. Demgegenüber begrüsst der Regierungsrat die neue Systematik, die den einzelnen Produkten und Produktegruppen den ihnen zustehenden richtigen Standort in der Lebensmittelverordnung zuordnet. Dies bedeute eine gegenüber dem geltenden Recht verbesserte EU-Kompatibilität und eine überschaubarere Systematik der lebensmittelrechtlichen Vorschriften der Schweiz. Die Entwicklung des EG-Lebensmittelrechts sowie die Entwicklung in den Bereichen Lebensmitteltechnologie und Lebensmittelwissenschaft war Ausgangspunkt für die Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens. (Auskunft: Urs Höchle, Rechtsdienst, Sanitätsdepartement, Tel. 267 95 11).
- in seiner Vernehmlassungsantwort zu Handen des Bundesamtes für Gesundheit zu den Entwürfen verschiedener Verordnungen zum neuen Heilmittelgesetz festgehalten, dass der Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Heilmittelgesetzes um mindestens ein halbes Jahr, d.h. frühestens auf 1. Januar 2002, verschoben werden sollte. Zu viele Fragen und Problemstellungen seien noch nicht gelöst und die Kompetenzausscheidung zwischen Bund und Kantonen (Inspektionswesen, Bewilligungserteilung etc.) sollte gründlich überdacht werden; die Kantone seien markant von den Auswirkungen des neuen Gesetzes betroffen. Der Regierungsrat hält weiter fest, dass Aussagen zu den einzelnen Verordnungen im Sinne einer Gesamtschau nicht möglich seien, solange die Leistungsvereinbarung mit dem neuen Schweizerischen Heilmittelinstitut (SHI) bzw. dessen Leistungsauftrag nicht klar seien. Insbesondere seien deshalb die finanziellen Konsequenzen für die Kantone nicht abschätzbar. Schliesslich weist der Regierungsrat darauf hin, dass die vorgesehenen Gebühren des SHI z.B. für die Erteilung von Grosshandelsbewilligungen (die Erteilung dieser Bewilligungen lag bisher in der Kompetenz der Kantone) oder für die Durchführung von Inspektionen usw. im Vergleich mit den bisher von den Kantonen verlangten Gebühren sehr hoch seien. Damit würden den Kantonen auch Einnahmen entfallen. (Auskunft: Urs Höchle, Rechtsdienst, Sanitätsdepartement, Tel. 267 95 11).
- im Vernehmlassungsverfahren den Entwurf des ersten Länderberichts der Schweiz betreffend Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frauen gutgeheissen. Angeregt wurde allerdings, den Bericht mit einem Fazit abzuschliessen. Darin wäre die Frage zu thematisieren, weshalb trotz umfassender Bemühungen auf der rechtlichen und tatsächlichen Ebene die Gleichberechtigung in der sozialen Wirklichkeit nicht stärker verankert ist. Damit verbunden könnte ein entsprechender Appell an die institutionellen Entscheidungsträgerinnen und -träger verbunden werden. (Auskunft: Dr. Alessandra Ceresoli, Rechtsabteilung, Justizdepartement, Tel. 267 63 00, ab 14.00 Uhr erreichbar).
- in seiner Vernehmlassungsantwort zu Handen des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes betreffend Bundesgesetz über die elektronische Signatur festgehalten, dass die elektronische Kommunikation weiter an Bedeutung zunehmen wird. Der Regierungsrat begrüsst, dass entsprechende Normen rechtzeitig an die Hand genommen und die Anwendung und Handhabung sowie die rechtliche Bedeutung der elektronischen Signatur geregelt werden. Zugestimmt wird auch der Prämisse im Gesetzesentwurf, dass die digitale Signatur der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt werden soll. Dies auch vor dem Hintergrund der rasanten Entwicklung im Bereich des elektronischen Handels. (Auskunft: Dr. Urs Kamber, Stv. Leiter Rechtsabteilung, Justizdepartement, Teil 267 80 60).
- die Angebotsvereinbarung im Regionalen Personenverkehr (Linie 6, 14, 32, 50) zwischen dem Kanton Basel-Stadt und den BVB für das Fahrplanjahr 2000/2001 genehmigt. Der vom Kanton Basel-Stadt gesamthaft zu leistende Anteil beträgt 1,623 Millionen Franken. (Auskunft: Wolfgang Fleischer, Ressort Verkehr, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 267 85 55).
- Der Ersatz der Aufzugssteuerung beim Erbschaftsamt kostet 57'000 Franken.
- Die Revision der Bühnentechnik beim Theater Basel kostet 120'000 Franken.
- Sanierungsarbeiten an Schulhäusern kosten 510'000 Franken.
- Sanierungsarbeiten an Koloniehäusern kosten 174'000 Franken.
- Sanierungsarbeiten an der St. Jakobshalle kosten 106'000 Franken.
- Sanierungsarbeiten an der St. Clarakirche kosten 190'000 Franken.
- Sanierungsarbeiten an Museen kosten 477'000 Franken.
- Sanierungsarbeiten beim Biozentrum und bei der Juristischen Fakultät kosten 106'000 Franken.
- Die Erweiterung der Elektroverteilung beim Amt für Informatik kostet 101'000 Franken.
- Der Ersatz der Steuerung der Ersatzstromanlage im Spiegelhof kostet 60'000 Franken.
- Sanierungsarbeiten im Zeughaus kosten 257'000 Franken.
- Der Ersatz der Drehmaschine bei der Feuerwehr kostet 119'000 Franken.
- Der Ersatz der defekten Torantriebe bei der Sanität kostet 106'000 Franken.
- Sanierungsarbeiten bei der Volkszahnklinik kosten 245'200 Franken.
- Sanierungsarbeiten beim Institut für Rechtsmedizin kosten 110'000 Franken.
- Sanierungsarbeiten beim Amt für Berufsberatung kosten 199'000 Franken. (Auskunft: Bruno Chiavo, Leiter Hochbau- und Planungsamt, Hauptabteilung Hochbau, Baudepartement, Tel. 267 94 49).
- gebundene Ausgaben in der Höhe von 1,08 Millionen Franken für die Beschaffung und die Einführung eines neuen EDV-Systems SAP bei der Zentralstelle für Staatlichen Liegenschaftsverkehr zum Vollzug bewilligt. Das gegenwärtige System ist veraltet und störanfällig geworden. Zudem ist es nicht kompatibel mit dem bei der übrigen kantonalen Verwaltung vorherrschenden SAP-System.
- den Vertrag über die Bestellung von zwei selbständigen Baurechten sowie Begründung einer Grunddienstbarkeit zwischen der Einwohnergemeinde der Stadt Basel und der International School of the Basel Region AG, Bottmingen, genehmigt. Die betroffenen Parzellen liegen in Reinach (Spitzacker). (Auskunft: Dr. Werner Strösslin, Leiter Zentralstelle für staatlichen Liegenschaftsverkehr, Finanzdepartement, Tel. 267 99 15).
- den Kaufvertrag zwischen der Einwohnergemeinde der Stadt Basel (Verkäuferin) und der Schweizerischen Vereinigung Pro Infirmis bzw. der Stiftung QuBa (Käufer) betreffend Kauf der Liegenschaft Bachlettenstrasse 12 genehmigt. Die QuBa wird ihren Eigentumsanteil als Quartierzentrum nutzen, die Pro Infirmis wird in ihren Räumen eine Beratungsstelle einrichten. Weiter wird sich die Spitex in der Liegenschaft einmieten, im obersten Stockwerk entstehen drei Wohnungen. Die Projektidee eines Bachletten-Quartierzentrums war im Rahmen der Werkstadt Basel (Konsenskonferenz Bachletten) entstanden. Das Finanzdepartement hatte die Liegenschaft auf Wunsch des Neutralen Quartiervereins für diesen Zweck gekauft. Die beim Kauf vorgesehene Weiterveräusserung kann nun erfolgen, da die privaten Initiantinnen und Initianten einen ersten Teil der notwendigen Mittel in Form von Schenkungen und Darlehen aus dem Quartier zusammengebracht bzw. Miteigentümer gefunden haben. (Auskunft: Dr. Werner Strösslin, Leiter Zentralstelle für staatlichen Liegenschaftsverkehr, Finanzdepartement, Tel. 267 99 15).