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Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem

  • die Verordnung betreffend Richterentschädigungen und demzufolge auch die Verordnung betreffend Entschädigung der nebenamtlichen Mitglieder des Jugendrates per 1. Juli 2001 geändert. Die Ansätze werden einerseits der Teuerung seit der letzten Revision angepasst, andererseits werden die Ansätze der selbständig Erwerbenden Richterinnen und Richter bzw. Mitglieder des Jugendrates erhöht. Die höheren Ansätze für selbständig Erwerbende stehen im Einklang mit der neuen regierungsrätlichen Weisung betreffend Ausrichtung von Sitzungsgeldern, die am 1. Juli 2001 wirksam wird. (Auskunft: Dr. Alessandra Ceresoli, Rechtsabteilung, Justizdepartement, Tel. 267 63 00)
  • den Vorentwurf des totalrevidierten Zollgesetzes in der Vernehmlassung grundsätzlich als positiv beurteilt. In zwei Bereichen sieht er aber noch Anpassungsbedarf: So hat der Regierungsrat angeregt, dass die Aufgaben und Kompetenzen des Grenzwachtkorps sowie dessen Zusammenarbeit mit den kantonalen Polizeicorps noch klarer definiert und von denjenigen des Zollverwaltens losgelöst werden sollten. Bezüglich Rheinschifffahrt unterstützt der Regierungsrat die Stellungsnahme des Cargo Forum Schweiz. Darin wird unter anderem zum Ausdruck gebracht, dass der vorgelegte Entwurf teilweise noch zu stark mit dem alten Entwurf von 1925 verhaftet ist. Zu viele, für den Zollbeteiligten günstigere Punkte des EU-Zollkodex, würden nicht übernommen. Schliesslich wird eine Anpassung der Schiffszollordnung verlangt, die eine Abgeltung von Leistungen der Rheinschifffahrtsdirektion gegenüber der Zollverwaltung ermöglicht. (Auskunft: Andreas Kressler, Departementssekretär, Finanzdepartement, Tel. 267 95 60)
  • den Entwurf des revidierten Nationalbank-Gesetzes in der Vernehmlassung grundsätzlich begrüsst. Dabei wurde auf drei Schwerpunkte hingewiesen:
    1. Die Gewinnermittlung muss im Gesetz klar und zu Gunsten des Staates geregelt werden. Die Reserven müssen begrenzt werden, zum Beispiel als Prozentsatz des Bruttoinlandprodukts.
    2. Der Notenbankauftrag soll neben der Preisstabilität auch die gedeihliche Entwicklung der Wirtschaft enthalten. Die Formulierung des Notenbankauftrages (Art. 5) könnte wie folgt formuliert werden: "Aufgabe der Nationalbank ist es, stabile monetäre Rahmenbedingungen zu schaffen, um Vollbeschäftigung, Wachstum und Preisstabilität zu fördern."
    3. Für die Erfüllung des öffentlichen Auftrags einer Notenbank wäre eine unabhängige öffentlich-rechtliche Anstalt die zweckmässigere Form als die einer Aktiengesellschaft. (Auskunft: Prof. Dr. Urs Müller, Chef Finanzverwaltung, Finanzdepartement, Tel. 267 96 01, erreichbar 14.00 -16.00 Uhr)
    4. in einer Stellungnahme die Anerkennung des individuellen Mitteilungsverfahrens gemäss Artikel 14 des Internationalen Übereinkommens von 1965 zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung begrüsst. Einzelpersonen und Personengruppen erhalten damit einen Rechtsbehelf, um sich gegen jegliche Art von Diskriminierung zu schützen. Sie können nach Ausschöpfung des nationalen Instanzenzugs an den zuständigen UNO-Ausschuss gelangen. Die Schweiz setzt damit ein international glaubwürdiges Zeichen für ihre Entschlossenheit im Kampf gegen jede Form von Diskriminierung. (Auskunft: Matthias Aeberli, Rechtsabteilung, Justizdepartement, Tel. 267 81 87)
    • Mögliche Etappierungen
    • Auswirkungen des Zubringers Allschwil resp. der Südumfahrung Basels auf das Stadtstrassennetz (Belastungsänderungen)
    • Stufengerechte Umweltverträglichkeitsprüfung mit genereller Risikoermittlung
    • Kosten mit einer Genauigkeit von plus/minus 20 %
    • Flankierende Massnahmen zugunsten des öffentlichen Verkehrs, damit der öffentliche Verkehr nach dem Bau des Zubringers Allschwil resp. der Südumfahrung Basels gegenüber heute verbessert oder mindestens auf dem gleichen Stand gehalten wird.
  • im Zusammenhang mit dem Neubauprojekt Messeturm den für die genauen Flächenmasse verbindlichen Mutations-, Servitut- und Baurechtsplan genehmigt. Zuvor ist der Plangenehmigungsbeschluss über die Bau- und Strassenlinien unangefochten in Rechtskraft getreten. (Auskunft: Louis Fiedler, Leiter Baulinien und Landerwerb, Tiefbauamt, Baudepartement, Tel. 267 93 17)
  • den Bericht über das Geschäftsjahr 2000 der ÖKK Basel an den Grossen Rat weitergeleitet. Die ÖKK konnte auch im Jahr 2000 den Versichertenbestand erhöhen, die Kantonsmittel wurden gemäss Budget beantragt. Mit 35 Millionen Franken lag der Betriebsbeitrag um 1,6 Millionen Franken unter dem Betriebsbeitrag des Vorjahres. (Auskunft: Dr. Beat Ochsner, Direktor ÖKK Basel, Tel. 268 42 62)
  • das Ergebnis der kantonalen Volksabstimmung vom 10. Juni 2001 validiert.