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Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung

  • den Ratschlag betreffend Erneuerung und Anhebung der Hafenbahnbrücken über den Zufahrtskanal zum Hafenbecken II in Basel-Kleinhüningen genehmigt und an den Grossen Rat weitergeleitet. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat für dieses Vorhaben einen Kredit in der Höhe von 1,83 Millionen Franken, verteilt auf die Jahre 2001 und 2002. Die beiden heutigen Bahnbrücken bilden wegen ihrer niedrigen Durchfahrtshöhen ein Nadelöhr und verhindern die weitere Entwicklung rund um das Hafenbecken II: Die Anhebung der Hafenbahnbrücken ist daher für die weitere Entwicklung der städtischen Häfen und vor allem auch des kombinierten Verkehrs eminent wichtig. An den Gesamtkosten in der Höhe von 9,437 Millionen Franken beteiligt sich der Bund mit 7,607 Millionen Franken. Diese ausgesprochen hohe Bundesbeteiligung ist auf die Verhandlungen zur Einführung der Bahnreform per 1.1.1999 zurückzuführen, in deren Folge die baselstädtische Hafenbahn vom Bund als eine Bahn von nationalem Interesse anerkannt wurde. (Auskunft: Niklaus Schaer, Leiter Innendienst Rheinschifffahrtsdirektion Basel, Tel. 631 45 45).
  • die Verordnung betreffend die Anstellungsbedingungen der Assistenzärzte (AA) und Oberärzte (OA) an staatlichen Spitälern geändert. Überzeitarbeit der Assistenzärztinnen und -ärzte von mehr als 13 Stunden pro Woche kann neu ausnahmsweise durch Barvergütung abgegolten werden, wenn eine Kompensation aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist. Die Änderung wird rückwirkend per 1. Januar 2001 wirksam. Das Sanitätsdepartement und das Kantonsspital Basel, Universitätskliniken, haben am 26. September 2000 mit dem Verband Basler Assistenz- und OberärztInnen vereinbart, das Projekt "Ulich" des Kantonsspitals zur Reduktion der Arbeitszeiten der AA und OA auf 55 Stunden pro Woche weiterzuführen und bis spätestens 31. März 2002 in allen Kliniken vollständig umzusetzen. Die Verordnungsänderung ermöglicht bereits in der Übergangsphase ab Anfang 2001 eine konsequente Einhaltung der 55-Stunden-Woche. (Auskunft: Dr. Hanspeter Meister, Departementssekretär, Sanitätsdepartement, Tel. 267 95 22).
  • in Absprache mit dem Kanton Basel-Landschaft die Gebühren für die Benutzung der Tierkörperstelle des Veterinäramtes des Kantons Basel Stadt rückwirkend per 1.1. 2001 von 1 Franken auf neu 1,50 Franken pro Kilo erhöht. Diese Erhöhung musste unter anderem wegen generellen Veränderungen im Bereich tierischer Abfälle im Zusammenhang mit der BSE-Problematik, der Einführung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe oder eingeleiteten Neuregelungen im Kanton Basel-Landschaft vorgenommen werden. (Auskunft: Dr. Peter Gurdan, Kantonstierarzt, Sanitätsdepartement, Tel. 385 32 32).
  • die Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zum Studium der Medizin an der Universität Basel geändert. Die Voranmeldefrist wurde auf den 15. Februar festgelegt. Zudem wurde die Regelung für den Fachwechsel bzw. den Einstieg ins Medizinstudium in höhere Semester erweitert. Die Anpassungen waren nötig, um mit dem gesamtschweizerischen System der Zulassungsbeschränkung kompatibel zu sein. Diese Änderungen werden sofort wirksam. (Auskunft: Joakim Rüegger, Leiter Ressort Hochschulen, Tel. 267 84 04, Erziehungsdepartement).
  • die 19. Teilrevision der Vollziehungsverordnung zum Gesetz betreffend Ausbildungsbeiträge beschlossen. Die Anpassungen im Bereich der für die Berechnung der Stipendienansprüche massgeblichen Paragrafen der Vollziehungsverordnung mussten aufgrund der Totalrevision des Steuergesetzes vom 12. April 2000 vorgenommen werden. Sie werden rückwirkend per 1. Januar 2001 wirksam. (Auskunft: Dr. Charles Stirnimann, Leiter Amt für Ausbildungsbeiträge, Erziehungsdepartement, Tel. 267 29 10).
  • den Ausgabenbericht für den Ersatz einer Kastenanlage (Frühbeetanlage) für die Gärtnerei der Stadtgärtnerei und Friedhöfe in Brüglingen genehmigt und an den Grossen Rat weitergeleitet. Die durch die Installation eines Gewächshauses bewirkte Modernisierung der Anlage führt zu einer Verdoppelung der Kapazität im Winterhalbjahr und ermöglicht zudem zeitgemässe Arbeits- und Ausbildungsplätze. (Auskunft: Martin Sonderegger, Stadtgärtnerei und Friedhöfe, Baudepartement, Tel. 312 31 28).
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Doris Gysin, SP) betreffend gemeinsames Sorgerecht als erledigt abzuschreiben. In seiner Antwort stellt der Regierungsrat fest, dass die Anliegen der Anzugsstellerin erfüllt sind. Die personellen Anpassungen in der Vormundschaftsbehörde konnten fristgerecht vorgenommen werden (Auskunft: Dr. Erika Arnold, Leiterin Vormundschaftsbehörde, Justizdepartement, Tel. 267 81 04).
  • in der Vernehmlassung zu Handen des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes über diverse Vorschläge zur Bekämpfung der Schwarzarbeit Stellung genommen. Die Vorlage beinhalte zahlreiche sehr wertvolle Vorschläge, sei aber teilweise unausgegoren und müsse sicher noch überarbeitet werden, schreibt der Regierungsrat. Bemängelt werden etwa die Gewichtung oder die Abstimmung einzelner Massnahmen. Im weiteren werde der grösste und volkswirtschaftlich schädlichste Teil der Schwarzarbeit, das nicht Deklarieren von Einkommen bei den Steuerbehörden fast gar nicht und das nicht Deklarieren bei den Sozialversicherungen nicht mit der nötigen Tiefe behandelt. Dies müsse dringend nachgeholt werden. (Auskunft: Luzia Meister, Departementssekretärin II, Finanzdepartement, Tel. 267 95 61).
  • die Petition betreffend Schulhaus "Hinter Gärten" Riehen zur Kenntnis genommen und sie der Petitionskommission des Grossen Rates überwiesen.
    • Dr. Bruno Dallo, Advokat.
    • lic. iur. Andreas Kressler, Departementssekretär, Finanzdepartement.