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Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem

  • die Steuerverordnung den am 6. Juni 2001 vom Grossen Rat beschlossenen Änderungen des Steuergesetzes angepasst. Gemäss dem revidierten Steuergesetz werden Ehegatten für die ganze Steuerperiode, in welcher sie heiraten, gemeinsam besteuert. Die Steuerverordnung wurde nun in dem Sinn angepasst, als die Ehegatten die gemeinsam ausgefüllte und unterzeichnete Steuererklärung im Jahr nach der Heirat abgeben müssen. Im weiteren wurde die Zuständigkeit zur Behandlung von Steuerrekursen in kommunalen Sachen der kantonalen Steuerrekurskommission übertragen. Diese Anpassung erfolgte auf Wunsch der Landgemeinden. Sie wird wirksam, wenn die Landgemeinden eine entsprechende Zuständigkeitsbestimmung in ihren eigenen Steuerverordnungen aufgenommen haben. Die Änderungen der kantonalen Steuerverordnung werden rückwirkend auf den 1. Januar 2001 wirksam. (Auskunft: Max Jann, Chef der Steuerverwaltung, Finanzdepartement, Tel. 267 96 30)
  • die Rechnung 2000 der Universität zur Kenntnis genommen. (Auskunft: Joakim Rüegger, Leiter Ressort Hochschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 267 84 04)
  • Christine Wirz-von Planta (LDP) als Nachfolgerin des auf die Herbstsession aus dem Nationalrat zurücktretenden Regierungsrat Christoph Eymann als gewählt erklärt. Dies gestützt auf Art. 55 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte.
  • nach dem Rücktritt von Hansjakob Schibler per 31. Juli 2001 als Zivilrichter die Ersatzwahl einer weiteren Richterin/eines weiteren Richters des Zivilgerichts mit den bereits publizierten Ersatzwahlen (Vergl. Medienmitteilung vom 5. Juni 2001) in das Zivilgericht zusammengelegt und auf das Wochenende vom 22./23. September angesetzt. Ein allfälliger 2. Wahlgang findet am Wochenende vom 27./28. Oktober statt. (Auskunft: Doris Moser Tschumi, Abteilungsleiterin Wahlen und Abstimmungen, Polizei- und Militärdepartement, Tel. 267 70 47)
  • beschlossen, dass die vom Grossen Rat beschlossene Änderung des Gesetzes betreffend Grundbuchverwaltung und Vermessungswesen sowie des Gesetzes betreffend Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches auf den 15. Juli 2001 wirksam wird.
  • die Aufnahme von 35 Personen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt. Die Namen werden im Kantonsblatt (www.Kantonsblatt.ch) veröffentlicht.