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Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem

  • das Budget 2002 zur Weiterleitung an den Grossen Rat genehmigt. Dazu findet am 20. September 2001, 10.30 Uhr, im Finanzdepartement eine Medienorientierung statt, zu der Sie bereits eingeladen wurden.
  • den Budgetbericht 2002 der Universität zur Kenntnis genommen. Er hat diesen ohne inhaltliche Stellungnahme an den Grossen Rat weitergeleitet, weil die vom Universitätsrat im vergangenen August beantragte Erhöhung der universitären Mittel in der aktuellen Fassung des Staatsbudgets noch nicht berücksichtigt werden konnte. Der Regierungsrat wird dem Grossen Rat nach sorgfältiger Prüfung des universitären Antrags und rechtzeitig im Hinblick auf die parlamentarische Budgetberatung berichten und Antrag stellen. (Auskunft: Joakim Rüegger, Leiter Ressort Hochschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 267 84 04).
  • einen Kredit in der Höhe von 2,465 Millionen Franken für die Dekontamination des Areals an der Murbachstrasse 27 zu Lasten des Finanzvermögens bewilligt. Der Kanton Basel-Stadt hat die Liegenschaft nach dem Konkurs der Firma Adolf Bühler AG (galvanische Anstalt) unentgeltlich übernehmen müssen. Unterdessen ist die Parzelle von der Pensionskasse des Basler Staatspersonals zwecks Erstellung einer neuen Wohnbaute mit Kindergarten im Baurecht übernommen worden. (Auskunft: Jürg Hofer, Leiter Amt für Umwelt und Energie, Baudepartement, Tel. 639 22 26)
  • das Wirtschafts- und Sozialdepartement ermächtigt, dem Bundesamt für Statistik zu beantragen, das kantonale Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) Basel-Stadt anzuerkennen und dessen Führung ganz an den Kanton Basel-Stadt zu delegieren. Da ein GWR-BS jederzeit verfügbar und aktueller sein wird als das eidgenössische GWR, sind aktuelle kantonale Ad-hoc-Auswertungen zum Immobilienbereich jederzeit möglich. Darüber hinaus vereinfacht ein GWR-BS bestehende Teilerhebungen bezüglich Mietpreis, Leerbestand etc.. Generell können so mit aussagekräftigen Statistiken auch auf kantonaler Ebene Entscheidungs- und Planungsgrundlagen geschaffen werden, die für eine effiziente Verwaltungsführung immer wichtiger werden. (Auskunft: Dr. Peter Schwendener, Kantonsstatistiker, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 267 87 40)
  • in der Vernehmlassung den Entwurf zum Nationalen Alkohol-Aktionsplan 2000 grundsätzlich gutgeheissen. Dabei betont der Regierungsrat, dass die sekundär-präventive Massnahme wie die Früherfassung von Alkoholgefährdeten ebenso notwendig wie die Primärprävention ist. Generell erachtet es der Regierungsrat als unabdingbar, dass dem Aktionsplan eine transparente Übersicht der Kostenfolgen und Kostenaufteilung zwischen Bund und Kantonen angefügt wird. (Auskunft: Brigit Jaiser, Departementssekretärin, Sanitätsdepartement, Tel. 267 95 17, Ruth Jermann, Alkohol- und Suchtberatung, Sanitätsdepartement, Tel. 265 89 59)
  • in der Vernehmlassung den Entwurf der Anpassung der Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland grundsätzlich begrüsst. Diese Verordnungsänderung im Gefolge der sektoriellen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft wurde notwendig wegen der Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller). (Auskunft: Hans Dora, Vorsteher Amt für Miet- und Wohnungswesen, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 267 85 20)
  • für ausserordentliche Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten gebundene Ausgaben in der Höhe von 982'000 Franken zum Vollzug freigegeben. Im einzelnen müssen folgende Arbeiten vorgenommen werden: Sanierungsarbeiten an Schulhäusern kosten 318'000 Franken. Der Ersatz der Elektroheizung auf dem Robinsonspielplatz Voltamatte kostet 50'000 Franken. Die Sanierung des Holzwerks an der St. Clarakirche kostet 90'000 Franken. Sanierungsarbeiten am Ziegeldach des Naturhistorischen Museums kosten 130'000 Franken. Der Ersatz einer Fräsmaschine beim Institut für Physik kostet 197'000 Franken. Der Ersatz der Heizungsanlage bei der Zentralen Informatik Dienststelle kostet 197'000 Franken. (Auskunft: Bernhard Orschulko, Projektleiter, Hochbau- und Planungsamt, Baudepartement, Tel. 267 94 27)
  • die neue Steuerordnung der Einwohnergemeinde Riehen gemäss Beschluss des Einwohnerrats vom 22. August 2001 genehmigt. Im Zusammenhang mit dem Steuerharmonisierungsgesetz verzichtet Riehen in Zukunft auf eine eigene separate Steuererklärung. Für die Veranlagung der kommunalen Steuern dienen der Gemeinde die von der kantonalen Steuerverwaltung ermittelten Steuerdaten. Rechnungsstellung und Inkasso erfolgen weiterhin durch die Gemeinde. Auf die Einführung eines Steuerfusses, wie er in anderen Kantonen üblich ist und wie ihn kürzlich auch die Gemeinde Bettingen beschlossen hat, wird in Riehen verzichtet. (Auskunft ab 15.00 Uhr: Christian Mathez, Stv. Chef Steuerverwaltung, Finanzdepartement, Tel. 267 96 33)
  • die Vereinbarung zwischen der Gemeinde Birsfelden und den IWB betreffend Notwasserbezug genehmigt. Diese langjährige, gute Zusammenarbeit basierte bisher auf einer mündlichen Abmachung. Sie wurde nun schriftlich festgehalten. (Auskunft: Stefan Bitter, IWB, Baudepartement, Tel. 275 56 32)