Basel-Stadt befürwortet Wettbewerb auf der letzten Meile
MedienmitteilungRegierungsrat
Im Rahmen der laufenden Vernehmlassung des Bundesrates für ein neues Fernmelderecht befürwortet der Regierungsrat die Entbündelung der letzten Meile also das Aufbrechen des Swisscom-Monopols im Zugangsbereich. Im Unterschied zum Bundesrat möchte der Regierungsrat die Entbündelung jedoch ausschliesslich auf Gesetzesstufe regeln und lehnt deshalb die vorgezogene Revision der Fernmeldeverordnung ab.
Mit der Revision des Fernmelderechts möchte der Bundesrat die 1998 begonnene Liberalisierung im Schweizer Fernmeldemarkt konsequent weiter führen. Diese hat in den letzten Jahren in der Telefonie dazu geführt, dass die Preise gesunken sind und die Qualität der Dienstleistungen gestiegen ist. Trotz dieser Erfolge zu Gunsten der Wirtschaft und der Konsumentinnen und Konsumenten weist die heutige Regelung nach Meinung des Bundesrates gravierende Mängel auf. Mit den jetzt vorgeschlagenen Änderungen im Fernmeldegesetz sowie in zwei auf das Gesetz abgestützten Verordnungen soll deshalb dem Wettbewerb auch auf der sogenannten letzten Meile, also der Verbindung zwischen den Endkunden und den Verteilzentralen der Swisscom, zum Durchbruch verholfen werden. Dadurch sollen die Preise auch für Lokalgespräche und Mietleitungen weiter sinken, das Angebot weiter verbessert werden und allgemein bessere Rahmenbedingungen für alternativen Anbieter geschaffen werden. Der Bundesrat will diese Ziele mit einer vorgezogenen Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste sowie einer Revision des Gesetzes erreichen. Während die Revision der Verordnung in der Kompetenz des Bundesrates liegt, braucht die Gesetzesänderung die Zustimmung des Parlaments.
Der Regierungsrat unterstützt in seiner Vernehmlassungsantwort die gesetzliche Entbündelung der letzten Meile, weil er davon ausgeht, dass dadurch die Preise weiter sinken und die Versorgung der lokalen Wirtschaft und der Haushalte mit Fernmeldedienstleistungen weiter verbessert werden kann – dies insbesondere in städtischen Gebieten. Weiter begrüsst der Regierungsrat, dass die Kommunikationskommission ComCom das Recht erhalten soll, kostenorientierte Preise für die Benützung von Swisscom-Infrastrutur durch alternative Anbieter ex-ante zu verfügen. Dadurch können langwierige Verfahren vermieden werden, die in der Vergangenheit den Markteintritt alternativer Anbieter verzögert hatten.
Im Interesse des Wirtschaftsstandortes Basel verlangt der Regierungsrat jedoch, dass die ComCom keine Einheitspreise festlegt, sondern Entbündelungspreise, die nach Anschlussdichte abgestuft sind. Dadurch kämen in städtischen Räumen tiefere Preise zu Stande als in peripheren Regionen der Schweiz. Der Regierungsrat weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass ein regionaler Ausgleich bereits im Rahmen der Grundversorgung stattfindet, indem dort in der ganzen Schweiz einheitliche Dienstleistungspreise gelten und somit städtische Regionen ländliche Gebiete massiv quersubventionieren.
Im Gegensatz zum Bundesrat lehnt der Regierungsrat eine Entbündelung "im Schnellverfahren" ab. Dies vor allem deshalb, weil in der Vorlage des Bundesrates wichtige Angaben zu den längerfristigen volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Entbündelung fehlen. Nach Meinung des Regierungsrates lässt sich der Fernmeldemarkt Schweiz nicht uneingeschränkt mit anderen europäischen Märkten vergleichen, so dass eine allzu unkritische Übernahme von EU-Regelungen ohne vertiefte ökonomische Untersuchungen in der Schweiz die Gefahr des Regulierungsversagens beinhaltet. Zudem würde die Liberalisierung via Verordnung vermutlich nur zu einem unbedeutenden Zeitgewinn führen, da die Swisscom bereits angekündigt hat, sie werde im Interesse ihrer Aktionäre Verfügungen, die sich auf die geänderte Verordnung stützen, vor dem Bundesgericht anfechten.
Schliesslich spricht sich der Regierungsrat dafür aus, im Rahmen der FMG-Revision eine Bestimmung ins Gesetz aufzunehmen, die nach Grabarbeiten die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands sicher stellt und der öffentlichen Hand das Recht einräumt, entsprechende Sicherheiten zu verlangen.