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Denkmalschutz für Bäumleingasse 14

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat wesentliche Teile der Liegenschaft Bäumleingasse 14 "Haus zum Vergnügen" ins Denkmalverzeichnis aufgenommen. Für das vorgesehene Umbauprojekt konnte mit allen involvierten Parteien eine einvernehmliche Lösung gefunden werden.

Der Regierungsrat hat die Liegenschaft Bäumleingasse 14 ins Denkmalverzeichnis aufgenommen. Die Unterschutzstellung betrifft den von der Gasse zurückversetzten Altbau und erstreckt sich auf dessen Brandmauern und Fassaden, die mittlere Stützmauer, die Balkenlagen und die Dachkonstruktion in ihrer tragenden Funktion, die Täferdecken im ersten Obergeschoss, die Stuckdecke im zweiten Obergeschoss, die bemalte Balkendecke des Festsaals im dritten Obergeschoss sowie die Treppenläufe vom ersten bis zum dritten Obergeschoss.

Es war das Ziel aller involvierten Parteien, sich auf ein Umbau-Projekt zu einigen, welches den denkmalpflegerischen Ansprüchen und den Bedürfnissen des Hauseigentümers gerecht wird. Eine solche Lösung konnte dank der flexiblen Haltung des Eigentümers, des Architekten, der Denkmalpflege, dem Basler Heimatschutz und der Freiwilligen Basler Denkmalpflege gefunden werden. Sie sieht vor, den Altbau zwischen einem neuen Vorbau an der Bäumleingasse und einem im Hof zurückliegenden Neubau in seiner Struktur und mit seinen wertvollen Ausstattungsstücken zu erhalten.

Der Regierungsrat hatte am 6. Juni 2000 beschlossen, die Liegenschaft Bäumleingasse 14 nicht ins Denkmalverzeichnis aufzunehmen. Gegen diesen Beschluss rekurrierten der Basler Heimatschutz und die freiwillige Basler Denkmalpflege. Das Appellationsgericht hiess den Rekurs teilweise gut, worauf es zur obenerwähnten Kooperation kam.

Weitere Auskünfte

Sando Messner Tel. 061 267 84 44 Leiter a.i Ressort Kultur Erziehungsdepartement