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e-Government: Entscheid liegt nun beim Grossen Rat

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat für Sofortmassnahmen und konzeptionelle Arbeiten im Bereich e-Government finanzielle Mittel in der Höhe von 620'000 Franken. Diese Projekte bilden die Basis für einen langen und komplexen Prozess hin zur elektronischen Verwaltung.

Das Parlament wird sich erstmals und grundlegend mit dem Thema e-Government auseinandersetzen können. Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat einen Ausgabenbericht in Höhe von 620'000 Franken zur Finanzierung mehrerer Einzelprojekte überwiesen:

Abklärung der Kundenbedürfnisse: Zunächst sollen die tatsächlichen Bedürfnisse sowohl der Einwohnerinnen und Einwohner als auch der Wirtschaft abgeklärt werden. Befragt werden nicht nur die Internet-Nutzerinnen und -Nutzer, sondern auch "Nichtangeschlossene".

Konzept für die Realisierung der IT-Architektur: Die Geschäftsabwicklung mit der Verwaltung bedingt höchste Sicherheitsanforderungen, die eine völlige Neuausrichtung der Informatik bedingen. Der Regierungsrat hat dazu technische Richtlinien erlassen.

Konzept für ein "Information Desk": Der Regierungsrat will möglichst alle Informationen des Kantons einfach und zentral zugänglich machen. Einschränkungen des Datenschutzes und der Geheimhaltung müssen selbstverständlich gewährt bleiben.

"guichet basel": Damit wird innerhalb des Portals www.bs.ch ein Zugang nach dem sogenannten Lebenslagenprinzip geschaffen, sodass die Kundschaft in ihrer Sprache die gewünschten Angebote findet (z.B. "Umzug" statt "Polizei- und Militärdepartement" / "Einwohnerdienste"). In einer ersten, bescheidenen Version soll der guichet basel bereits Anfang 2003 realisiert werden.

Style Guide: Die Auftritte der Verwaltung (zur Zeit weit über hundert) sollen schon bald nach bestimmten Regeln des Corporate Design ausgerichtet werden. Zusammen mit einer klaren Adressierung und Navigation kann damit die Benutzerfreundlichkeit entscheidend verbessert werden.

Ein Pilotprojekt (z.B. im Bereich der elektronischen Abwicklung von Grenzgängerbewilligungen) soll die Praxistauglichkeit der konzipierten Lösungen aufzeigen. Zudem hat der Regierungsrat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche die rechtlichen Grundlagen erarbeiten wird (z.B. Anerkennung der digitalen Signatur).

Mit diesen Projekten wird ein langer und komplexer Prozess zur elektronischen Verwaltung eingeleitet, vergleichbar mit der Einführung der Telephonie oder der Informatik. Der Regierungsrat des Kanton Basel-Stadt zeigt damit seine Bereitschaft, mittels e-Government den Wirtschaftsstandort weiter zu fördern.

Hinweise

Website zum Thema e-Government: www.e-gov.bs.ch

Ausgabenbericht betreffend Finanzmittel für Sofortmassnahmen und konzeptionelle Arbeiten (Aktionsplan I): www.e-gov.bs.ch/ausgabenbericht.pdf

Vgl. auch Medienmitteilung vom 19. März 2002: www.unibas.ch/rr-bs/medmit/rrbs/2002/03/rrbs-20020319-004.html

Weitere Auskünfte

Juri Weiss, Tel. 061 267 85 61 Beauftragter für e-Government Information und Oeffentlichkeitsarbeit juri.weiss@bs.ch