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e-Government: Weitere Schritte eingeleitet

Medienmitteilung

Regierungsrat

(Anzugsbeantwortung Dr. Claude F. Beranek LDP) -- Das Angebot der kantonalen Verwaltung auf dem Internet soll ausgebaut und noch besser zugänglich gemacht werden. Die bisher gemachten Erfahrungen mit e-Government sind positiv und die letztes Jahr verabschiedete Strategie soll nun umgesetzt werden. Dazu müssen aber noch einige grundsätzliche Voraussetzungen und Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Nach den bisher gemachten, positiven Erfahrungen mit e-Government soll nun das Angebot der kantonalen Verwaltung auf dem Internet weiter ausgebaut werden. Dies gemäss der am 25. September 2001 durch den Regierungsrat verabschiedeten Strategie. In deren Zentrum steht die Kundschaft der Verwaltung. Die Internet-Angebote sollen deshalb künftig auch nach Lebenslagen statt nach der Verwaltungsstruktur dargestellt werden (Prinzip des guichet virtuel: z.B. "Heirat" statt "Justizdepartement"/"Zivilstandsamt").

Bereits heute besteht ein breites Angebot an elektronischen Dienstleistungen, das allerdings noch grosse Lücken aufweist und auch noch zu wenig vernetzt ist. Auch sind noch kaum wirkliche Transaktionen, d.h. eine komplett elektronische Geschäftsabwicklung, möglich. Die Steuerverwaltung z.B. bietet viele Drucksachen an und auch die Berechnung des persönlichen Steuerbudgets ist auf dem Internet möglich. Unter der Voraussetzung der Anerkennung der elektronischen Signatur ist im Rahmen der Ablösung der bestehenden Informatik-Systeme (Projekts Obolus) auch die Einführung der vollständigen elektronischen Steuererklärung denkbar. Erwähnenswert sind auch das bereits weit ausgebaute Angebot des Grundbuch- und Vermessungsamtes (z.B. Stadt- und Zonenpläne) oder des Handelsregisters (z.B. Bestellung von beglaubigten Auszügen).

Der Regierungsrat will aber das Thema e-Government umfassend angehen und hat deshalb mehrere Aufträge erteilt, um die Grundvoraussetzungen und die Rahmenbedingungen für alle relevanten Bereiche zu schaffen: Die in der Sache federführende Staatskanzlei wird die Bedürfnisse der Bevölkerung und der Wirtschaft abklären, während die Zentrale Informatik-Dienststelle (ZID) ein Architektur-Konzept für den gesicherten Datenaustausch erarbeiten wird. Für die Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen ist das Justizdepartement zuständig.

Die notwendigen Investitionen werden geprüft. Sie sollen in abgestuften Etappen getätigt werden. Vorrang hat einerseits ein leicht zugängliches und verständliches Informationsangebot und andererseits die Sicherheit der Systeme und Datenbestände, insbesondere im elektronischen Verkehr zwischen Verwaltungen. In diesen Bereichen liegt das grösste Effizienzpotential. Ebenso ist dem Datenschutz und dem Zugang der "Nichtangeschlossenen" hohe Bedeutung beizumessen.

Hinweise

Wortlaut des Anzugs und Antwort des Regierungsrates: www.e-gov.bs.ch/beranek.pdf

Website zum Thema e-Government: www.e-gov.bs.ch

Weitere Auskünfte

Juri Weiss, Tel. 061 267 85 61 Beauftragter für e-Government Staatskanzlei juri.weiss@bs.ch