Erneuerung des Staatsbeitrages an die REGIO BASILIENSIS für die Jahre 2003-2006
MedienmitteilungRegierungsrat
Medienmitteilung der Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft -- Das Subventionsverhältnis der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft mit dem Verein REGIO BASILIENSIS soll um weitere vier Jahre verlängert werden. Die Regierungen beantragen den Parlamenten hierfür einen Staatsbeitrag in der Höhe von jährlich je 330'000 Franken zu gewähren.
Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft betrachten die Pflege und den Ausbau der grenzüberschreitenden Kooperation als eine wichtige politische Aufgabe. Sie beantragen deshalb dem Grossrat respektive dem Landrat, das Subventionsverhältnis mit der REGIO BASILIENSIS um weitere vier Jahre zu verlängern. Die Unterstützungsbeiträge sollen je 330'000 Franken pro Jahr betragen.
Erstmals wird die Subvention im Rahmen eines Leistungsauftrags nach den Grundsätzen des New Public Management gewährt. Zudem leisten nebst den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Aargau neu auch die Kantone Jura und Solothurn einen Beitrag an die Kosten der Interkantonalen Koordinationsstelle.
Die REGIO BASILIENSIS ist schon seit ihrem Bestehen im Auftrag der Kantone tätig. Im Verlaufe der vergangenen 40 Jahre wurden diese Aufgaben immer vielfältiger und umfangreicher, namentlich seit der Angliederung der Koordinationsstelle im Jahre 1970. Die REGIO BASILIENSIS setzt Impulse für grenzüberschreitende Kooperationen und wirkt bei deren Realisierung mit. Gleichzeitig hat sie sich seit ihrem Bestehen für die Idee eines Europas der Regionen eingesetzt und war bei der Gründung der entsprechenden europäischen Interessengemeinschaften massgeblich beteiligt ("Arbeitsgemeinschaft Europäischer Grenzregionen" (AGEG), "Versammlung der Regionen Europas" (VRE)).
Neben der Tätigkeit als privatrechtlicher Verein verfügt die REGIO BASILIENSIS mit der Interkantonalen Koordinationsstelle (IKRB) ausserdem über ein zweites, öffentlichrechtliches Standbein. Die IKRB ist die gemeinsame Stelle der Kantone für die Oberrheinkooperation. In dieser Funktion unterstützt sie die Schweizer Delegation im Rahmen Deutsch-Französisch-Schweizerischen Oberrheinkonferenz und zeichnet zudem für die Organisation der Dreiländerkongresse mitverantwortlich, die alle zwei Jahre in der Region stattfinden. Eine weitere Kernaufgabe der IKRB bildet die Begleitung, Beratung und Koordination von Projekten mit Schweizer Beteiligung im Rahmen des erfolgreichen INTERREG-Programms der Europäischen Union zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Ergänzt werden die Aufgaben der IKRB durch verschiedene Einzelmandate sowie durch einen Informations- und Beratungsauftrag gegenüber Verwaltungsstellen und Bevölkerung.
Die Regierungen beider Basel betrachten die Pflege und den Ausbau der grenzüberschreitenden Kooperation als eine wichtige politische Aufgabe und beantragen deshalb Landrat und Grossem Rat, den Kredit zur Weiterführung des Subventionsverhältnisses mit der REGIO BASILIENSIS für vier Jahre zu bewilligen.