Kurzmitteilungen aus der Regierungsratssitzung (Bulletin)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem
- die Vorlage betreffend Strukturänderung an der Weiterbildungsschule an den Grossen Rat weitergeleitet. Dazu findet am Mittwoch, 18. Dezember 2002, eine Medienorientierung statt, zu der die Medien bereits separat eingeladen worden sind.
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Motion Anita Lachenmeier-Thüring, Bündnis) betreffend "Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Finanzierung notwendiger Leistungen für Kinder und Jugendliche" nicht an den Regierungsrat zu überweisen. Im Jugendhilfegesetz ist eine gesetzliche Grundlage für die Erbringung unumgänglicher Leistungen im Bereiche der Jugendhilfe vorhanden. Eine gesetzliche Grundlage für die Erbringung weiterer Leistungen soll nicht geschaffen werden. Die Finanzierung von Leistungen, die nicht zwingend notwendig sind, jedoch für die Entwicklung eines Kindes sinnvoll sein können, obliegt den Eltern. Falls es an den finanziellen Mitteln dafür fehlt, können private Fonds und Stiftungen zum Tragen kommen. Wenn die Voraussetzungen für den Bezug von Leistungen der Sozialhilfe erfüllt sind, werden in begrenztem Umfang kulturelle Leistungen, wie sie auch in der Vorlage erwähnt werden, in das Sozialhilfebudget der Familie aufgenommen. Es ist geplant, die Verordnung über Beiträge an die Betreuung von Kindern und Jugendlichen zu ändern. Damit sollen transparente Kriterien geschaffen werden, wer in den Genuss von welchen Leistungen kommen soll und wie der Staat und die Eltern sich an den Kosten zu beteiligen haben. (Auskunft: Dr. Urs Kamber, Rechtsabteilung, Justizdepartement, Tel. 061 267 80 60)
- dem Grossen Rat beantragt, die Übernahme der effektiven Energie-, Wasser- und Entsorgungskosten des Zoologischen Gartens Basel durch den Kanton für die Betriebsjahre 2003 - 2007 ein weiteres Mal zu bewilligen. Der Betrag ist nicht im Voraus genau fixierbar, im 2001 waren es rund 1,2 Millionen Franken. Im weiteren beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, den Zoo Basel für die Periode 2003 - 2007 für zoopädagogische und -didaktische Leistungen an die Basler Schulen mit 90'000 Franken (bisher 85'000 Franken) pro Jahr zu entschädigen. Im Jahr 2001 besuchten knapp 30'000 Schülerinnen und Schüler des Kantons Basel-Stadt den "Zolli". Im Exkursionsprogramm der Basler Schulen gehört der "Zolli" zu den beliebtesten Bildungsstätten. Ein Besuch ist in hohem Masse geeignet, Begeisterung für die Tier- und Pflanzenwelt und damit auch das Verständnis für ökologische Zusammenhänge zu wecken. Beispielhaft ist etwa das im Etoscha-Haus umgesetzte neue Informationskonzept. (Auskunft: betr. Leistungen an Schulen: Dr. Daniel Kopp, stv. Departementssekretär, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 84 27 oder betr. Energie: Thomas Frauchiger, Departementssekretär, Baudepartement, Tel. 061 267 91 64)
- die Leistungsvereinbarung der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft mit der Stiftung Fachhochschule für Soziale Arbeit beider Basel (FHS-BB) genehmigt und den Vorsteher des Justizdepartements unter Vorbehalt der Budgetgenehmigung durch den Grossen Rat zur Unterzeichnung der Vereinbarung ermächtigt. Die Verlängerung der Leistungsvereinbarung ermöglicht die Fortführung einer bezüglich Leistungsangebot unveränderten FHS-BB bis zur Gründung der Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit beider Basel. (vgl. dazu auch Medienmitteilung vom 16. August 2002, www.unibas.ch/rr-bs/medmit/ed/2002/08/ed-20020816-001.html ). (Auskunft: Dr. Erika Arnold, Vorsteherin Vormundschaftsbehörde, Justizdepartement, Tel. 061 267 81 04)
- die kant. Gewässerschutzverordnung geändert, damit die entwässerten Flächen besser erhoben werden können. Die Änderung sieht konkret drei Punkte vor:
- Sämtliche Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer (nicht nur solche in Zone 7) können eine Selbstdeklaration der versiegelten und an die Kanalisation angeschlossenen Flächen einreichen.
- Auch das Amt für Umwelt und Energie kann eine Selbstdeklaration verlangen, wenn es konkrete Anzeichen gibt, dass die bisherige, rein rechnerische Veranlagung nicht den Tatsachen entspricht.
- Eine Selbstdeklaration muss in Zukunft immer eingereicht werden, wenn aufgrund zum Beispiel baulicher Veränderungen auch die Grösse der versiegelten und durch die Kanalisation entwässerten Flächen ändert. Mit der Gewässerschutzverordnung vom 12. Dezember 2000 ist in Basel erstmals eine Zweiteilung des Gebührentarifs für die Abwasserableitung eingeführt worden. Seither wird eine Gebühr nicht nur für die Ableitung des Schmutzwassers (aufgrund des bezogenen Trinkwassers) sondern auch für die Ableitung des Regenwassers (anhand der versiegelten und an die Kanalisation angeschlossenen Grundstücksflächen) erhoben. Im weiteren wird der Begriff Strassenflächen ersetzt durch Allmendflächen, da auch Parks, Rabatten usw. unter diesen Begriff fallen. (Auskunft: Dr. Roger Reinauer, Hauptabteilungsleiter Stadtentwässerung, Amt für Umwelt und Energie, Baudepartement, Tel. 061 639 22 28)
- die Verordnung über die Zeugnisse, die Promotionen und Remotionen an der Informatikmittelschule (IMS) erlassen. Sie lehnt sich sehr eng an die Promotionsverordnung der Handelsmittelschule an. Abweichungen ergeben sich lediglich bei den Promotionsfächern als Konsequenz aus der eigenen Stundentafel. Die Schule hat am 12. August 2002 den betrieb aufgenommen. (Auskunft: Dr. Roman Geeser, Rektor IMS, Erziehungsdepartement, Tel. 061 313 30 11)
- die Gebührenverordnung Gesundheitsbereich ergänzt, indem für den Verwaltungsaufwand für die Ausstellung einer Bewilligung zur Anwendung von medizinisch unterstützten Fortpflanzungsverfahren eine Gebühr von 350 Franken festgesetzt wurde. Für die Inspektionen werden Gebühren zwischen 1000 und 3000 Franken erhoben. (Auskunft: Margrith von Felten, Rechtsdienst, Sanitätsdepartement, Tel. 061 267 98 30)
- beschlossen, dass der "Förderverein Sicherheit und Nachhaltigkeit in Biowissenschaften" weiterhin unterstützt wird, die Zahlungen ab 2003 aber reduziert werden. Die Subventionen zur Deckung der Mietkosten betragen 140'000 Franken für das Jahr 2002, 100'000 Franken für 2003 und 50'000 Franken für 2004. Die Verantwortlichen werden so angehalten, noch stärker als bisher Drittmittel zu akquirieren. (Auskunft: Samuel Hess, Leiter Ressort Wirtschaft, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 061 267 85 38)
- für den Ersatz der Server bei der Staaatsanwaltschaft gebundene Ausgaben in der Höhe von 260'000 Franken zum Vollzug freigegeben. (Auskunft: Markus Melzl, Chef Medien und Information, Staatsanwaltschaft, Tel. 061 267 77 32)
- die Anträge der von ihm eingesetzten Kommission zur Verwendung des Ertrags aus dem Sport-Toto-Fonds genehmigt. Knapp 100'000 Franken kommen im Rahmen des sogenannten Schützen-Toto-Fonds zur Auszahlung. Die grössten Beiträge gehen an den Lärmschutztunnel Allschwilerweiher (knapp 28'000 Franken), den Schiessstand Riehen (25'000 Franken) und an den Kantonalschützenverein Basel-Stadt (21'000 Franken). (Auskunft: Pascal Saner, Militärverwaltung, Polizei- und Militärdepartement, Tel. 061 316 72 00)
- auf Anfrage des Bundesamtes für Strassen das Kantonale Laboratorium als die für den Vollzug der Gefahrengutbeauftragtenverordnung (GGBV) verantwortliche Stelle im Kanton Basel-Stadt bezeichnet. Im Kanton Basel-Stadt werden voraussichtlich rund 500 Betriebe durch die neue GGBV erfasst. Etwa die Hälfte davon werden bereits heute durch das Kantonale Laboratorium inspiziert. Die in Basel-Stadt ansässigen Transporteure, welche Gefahrengutfahrzeuge einsetzen, sind über die Motorfahrzeugkontrolle erfasst. (Auskunft: Urs Höchle, Rechtsdienst, Sanitätsdepartement, Tel. 061 267 95 11)
- vom Budget 2003 der Christkatholischen Kirche des Kantons Basel-Stadt im Sinne von Paragraf 5 des Kirchengesetzes Kenntnis genommen. Das Budget 2003 sieht bei Einnahmen von 357'600 Franken (Vorjahr 377'500 Franken) und Ausgaben von 485'000 Franken (Vorjahr 480'700 Franken) ein Betriebsdefizit von 127'400 Franken vor. Nach Zuschüssen aus diversen Fonds von 124'000 Franken ist ein Ausgabenüberschuss von 3'400 Franken (Vorjahr 3'200 Franken) vorgesehen. (Auskunft: Luzia Meister, Departementssekretärin, Finanzdepartement, Tel. 061 267 95 61)
- vom Budget 2003 der Israelitischen Gemeinde Basel im Sinne von Paragraf 5 des Kirchengesetzes Kenntnis genommen. Das Budget sieht bei Einnahmen von 2,331 Millionen Franken (Vorjahr 2,243 Millionen Franken) und Ausgaben von 2,915 Millionen Franken (Vorjahr 2,63 Millionen Franken) einen Ausgabenüberschuss von 584'000 Franken (Vorjahr 387'000 Franken) vor. (Auskunft: Luzia Meister, Departementssekretärin, Finanzdepartement, Tel. 061 267 95 61)
- 34 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt. Die Namen werden im Kantonsblatt veröffentlicht.
- lic. iur. Jacqueline Burckhardt Bertossa, Advokatin und Notarin
- Prof. Dr. Christoph Dehio, Biozentrum der Universität Basel
Als neuer Präsident der Tierversuchskommission wurde für den Rest der laufenden Amtsperiode das bisherige Mitglied Prof. Dr. Jürg Meier gewählt.
Hinweise
Wir wünschen Ihnen eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Die nächste Regierungsratssitzung findet am Dienstag, 7. Januar 2003 statt.