Lateinergänzungsprüfungen an der Phil.I-Fakultät der Universität
MedienmitteilungRegierungsrat
(Anzugsbeantwortung Jan Goepfert SP) -- Im Rahmen der Reorganisation der Studienordnungen an der Philosophisch-Historischen Fakultät wird auch die künftige Bedeutung des Lateins diskutiert.
In seiner Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss hält der Regierungsrat fest, dass die Frage nach der Notwendigkeit der Lateinergänzungsprüfung an der Philosophisch-Historischen Fakultät zur Zeit auch an der Universität diskutiert wird. Der Rahmen hierfür bildet die umfassende Reorganisation aller Studienordnungen der Philosophisch-Historischen Fakultät. Bis zum Beginn des Wintersemesters 2003/04 sollen alle Curricula auf der Basis der Modularisierung (Kreditpunktsystem) und des Bachelor-Master-Doktor-Systems erneuert werden. Dieser Prozess wird auf die traditionelle Fächerstruktur an der Philosophisch-Historischen Fakultät erheblichen Einfluss haben.
Ein Entscheid in Sachen Lateinobligatorium liegt bislang einzig für die Soziologie vor. Für dieses Fach wurde die Aufhebung des Lateinobligatoriums mit Wirkung ab Wintersemester 2001/02 beschlossen. Begründet wurde der Verzicht mit Verweis auf das veränderte Selbstverständnis der Soziologie, die sich von einer eher geisteswissenschaftlich zu einer stärker empirisch-sozialwissenschaftlich orientierten Disziplin wandelte. Der Fall der Soziologie zeigt, dass in der Frage des Lateinobligatoriums fächerbezogene Entscheide gefällt werden müssen.