Leitbild und Handlungskonzept Erwachsenenbildung
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ein Leitbild und Handlungskonzept für Erwachsenenbildung verabschiedet. Das Leitbild plädiert für eine Politik die Weiterbildung als ein Mittel des Chancenausgleichs und der sozialen und gesellschaftlichen Integration versteht. Der Regierungsrat möchte deshalb künftig vermehrt die Nachholbildung fördern. Eine Fachstelle für Weiterbildung soll zudem die kantonalen Aktivitäten in der Erwachsenenbildung planen sowie steuernd und koordinierend tätig sein.
Der Regierungsrat hat dem Leitbild und Handlungskonzept für Erwachsenenbildung zugestimmt. Ausgearbeitet hat das Grundlagenpapier eine Kommission unter Leitung der Verantwortlichen für Erwachsenenbildung im Erziehungsdepartement. Es hat zum Ziel, die Rolle des Staates in der Erwachsenenbildung zu klären, um die entsprechenden kantonalen Aktivitäten in Zukunft bedarfsgerechter, transparenter und effizienter steuern und koordinieren zu können.
Massgebend für die Ausarbeitung des Leitbilds war der statistisch erwiesene Umstand, dass der Zugang zur Weiterbildung schichtspezifisch ist: So sind es vor allem gut ausgebildete Personen, die Erwachsenenbildungsangebote nutzen. Personen mit geringer Grundausbildung und ohne nachobligatorische Ausbildung nehmen nur selten an Weiterbildungsmassnahmen teil. Politische, soziale, aber auch ökonomische Erwägungen legen es deshalb nahe, die Verantwortung des Staates im Bereich der Weiterbildung da anzusiedeln, wo es um die Gewährleistung eines für alle Bevölkerungsgruppen in gleicher Weise offenen Zugangs zur Weiterbildung geht. In diesem Sinne plädiert das Leitbild für eine kantonale Politik, die Weiterbildung als ein Mittel des Chancenausgleichs und der sozialen und gesellschaftlichen Integration versteht.
Ein Schwerpunkt des Handlungskonzepts bildet deshalb die Nachholbildung. Darunter wird ein Bildungsangebot verstanden, mit dem Erwachsene die Schulbildung, die in einer "Normalbiographie" im Kindes- und Jugendalter absolviert wird, nachholen und damit korrigierend auf ihre Bildungs- und Berufsbiographie einwirken können.
Subventionierte oder staatlich bereitgestellte Nachholbildungsangebote gibt es bereits in den Bereichen Alphabetisierungs- und Deutschkurse für Fremdsprachige, Grundqualifikationen Lesen, Schreiben und Rechnen, Maturität für Berufstätige sowie Lehrabschlussprüfung nach Artikel 41.1. des BBG. Nicht gefördert wurden bislang Nachholbildungsangebote auf der Sekundarstufe I.
Der Regierungsrat hat deshalb beschlossen, dass zusammen mit dem Kanton Basel-Landschaft im August 2003 ein Ausbildungsgang für Erwachsene auf der Sekundarstufe I als Pilotprojekt gestartet wird. Der Beschluss hat nicht zuletzt mit der Erkenntnis zu tun, dass eine der grössten bildungspolitischen Herausforderungen die gesellschaftliche und wirtschaftliche Integration ausländischer Jugendlicher und Erwachsener ist. Wie Abklärungen bei einer Vielzahl von Berufsberatungs- und Arbeitsvermittlungsstellen in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft zeigten, würde diese Zielgruppe - nebst einer grossen Zahl von Schweizerinnen und Schweizern - von einem Nachholbildungsangebot auf der Sekundarstufe I nachhaltig profitieren.
Beschlossen hat der Regierungsrat auch die im Handlungskonzept vorgeschlagene Einrichtung einer Fachstelle für Weiterbildung. Er reagiert damit auf den Umstand, dass es im Kanton Basel-Stadt bislang keine Stelle gibt, die für die Steuerung und die Koordination des sogenannt quartären Bildungsbereiches verantwortlich ist. Um der fehlenden Übersicht über die kantonalen Zuständigkeiten im Bereich der Weiterbildung sowie entsprechender finanzieller Aufwendungen entgegenzuwirken, werden die gesamte allgemeine und beruflich orientierte Weiterbildung sowie die Weiterbildungsangebote fast aller spezifischen Zielgruppen (beispielsweise Behinderte oder Wiedereinsteigerinnen) in die Zuständigkeit der Fachstelle fallen. Entsprechend übernimmt die Fachstelle auch sämtliche Steuerungs- und Koordinationsaktivitäten im Bereich der Bildung von Migrantinnen und Migranten. Damit erfüllt sie ein Desiderat, das bereits im Integrationsleitbild als zentral für die Integration von erwachsenen Migrantinnen und Migranten bewertet wurde.