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Mit den Gegenvorschlägen die Steuern im Rahmen eines vernünftigen Gesamtpaketes senken

Medienmitteilung

Regierungsrat

Am 2. Juni 2002 kommen zwei Steuerinitiativen zur Abstimmung. Regierungsrat und Grosser Rat haben beiden Initiativen Gegenvorschläge gegenübergestellt. Regierungsrat und Grosser Rat empfehlen den Stimmberechtigten 2 x Nein zu den Initiativen und 2 x Ja zu den Gegenvorschlägen zu stimmen und sich bei der Stichfrage für den Gegenvorschlag auszusprechen.

Am 2. Juni 2002 entscheiden die Stimmberechtigten des Kantons Basel-Stadt über zwei Steuerinitiativen und die Gegenvorschläge des Regierungsrates und des Grossen Rates dazu.

Über beide Initiativen und ihre Gegenvorschläge wird zwar getrennt abgestimmt. Die beiden Gegenvorschläge bilden jedoch ein sinnvolles Ganzes. Sie gehen teilweise sehr weit auf die Initiativen ein, ohne deren zu weit gehenden Postulate zu erfüllen. Die Umsetzung der Gegenvorschläge bedeutet zwar eine Lücke im Staatshaushalt, aber die Grössenordnung ist vernünftig und verantwortbar, zumal das Geld dafür den baselstädtischen Steuerpflichtigen zukommt.

Regierungsrat und Grosser Rat empfehlen den Stimmberechtigten deswegen, 2 x Nein zu den Initiativen und 2 x Ja zu den Gegenvorschlägen zu stimmen, sowie bei den beiden Stichfragen 2 x das Feld "Gegenvorschlag" anzukreuzen.

Die erste Initiative (Reduktion der Steuerunterschiede im Kanton Basel-Stadt) verlangt, dass die Belastungsunterschiede zwischen Basel und den Landgemeinden Riehen und Bettingen höchstens 5% betragen dürfen. Wie dies erreicht werden soll, lässt die Initiative offen. Deren Umsetzung würde bedeuten, dass der Kanton riesige Einnahmenverluste von jährlich über 350 Millionen Franken in Kauf nehmen müsste. Als Folge stünden entweder eine unverantwortbare Defizitwirtschaft oder aber ein enormer, in diesem Umfang schädlicher Abbau auf der Leistungsebene bevor. Die Alternative zu den Einnahmenverlusten wären massive Steuererhöhungen in den Landgemeinden – ein staatspolitisch höchst problematisches Diktat der Mehrheit der Stadtbewohnerinnen und -bewohner. Der Gegenvorschlag bringt eine Reduktion der kantonalen Einkommenssteuer von 5,5% für alle Steuerpflichtigen im Kanton. Damit verbunden wären auf 5 Jahre befristete moderate Steuererhöhungen in Riehen und Bettingen. Zur Abfederung derselben werden 14 Millionen Franken für die Betroffenen bereitgestellt.

Die zweite Initiative (Stopp der Steuerspirale) postuliert Steuerreduktionen bei der Einkommens- und der Vermögenssteuer. Diese Reduktionen würden zu Einnahmenausfällen von ca. 110 Millionen Franken führen. Regierungsrat und Grosser Rat anerkennen die Berechtigung von Steuersenkungen in unserem Hochsteuer-Kanton. Der Gegenvorschlag sieht bei der Einkommenssteuer eine Reduktion in ähnlicher Grössenordnung vor: Anstatt diese (wie die Initiative) progressiv zu gestalten, schlägt er für alle Steuerpflichtigen dieselbe Reduktion von 5,5% vor. Anstelle einer moderateren Erhöhung des Kinderabzuges (gemäss Initiative) soll dieser auf 6'500.- Franken für alle und bis 9'000.- Franken für Steuerpflichtige mit einem Einkommen von unter 70'000.- Franken erhöht werden. Kinderaufziehen soll damit von der Gesellschaft finanziell stärker entlastet werden. Auf der Vermögenssteuerseite geht der Gegenvorschlag etwas weniger weit als die Initiative. Auch hier soll jedoch die Steuerreduktion bei allen gleich viel – nämlich 10% – betragen und nicht mit einer Progression versehen werden.

Abstimmungsverfahren
Bei Abstimmungen über eine Initiative und einen entsprechenden Gegenvorschlag kommt ein spezielles Abstimmungsverfahren zur Anwendung: Die Stimmberechtigten haben die Möglichkeit des doppelten Ja plus der Beantwortung der Stichfrage. Spricht sich eine Mehrheit der Stimmenden für die Initiative und für den Gegenvorschlag aus, entscheidet die Stichfrage. Deswegen liegt es im Interesse der Stimmberechtigten, jeweils auch die Stichfrage zu beantworten und damit deutlich zu machen, welche Vorlage sie vorziehen.

Der Regierungsrat hat in der Abstimmungsbroschüre zu den kantonalen Vorlagen vom 2. Juni 2002 in einem speziellen Kapitel das Abstimmungsverfahren bei Initiative und Gegenvorschlag erläutert.

Weitere Auskünfte

Dr. Ueli Vischer Tel. 061 267 95 51 Vorsteher Finanzdepartement