Neue Regeln für Veranstaltungen auf öffentlichem Grund
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Umgang des Kantons mit Veranstaltungen auf öffentlichem Grund wird teilweise auf eine neue Grundlage gestellt. Der Regierungsrat hat einen entsprechenden Bericht des "Interdepartementalen Netzwerks Stadtmarketing" (INS) zur Kenntnis genommen und die involvierten Departemente mit der Umsetzung der im Bericht gemachten Vorschläge beauftragt. Die Vorschläge zielen in erster Linie auf mittelgrosse und grosse Veranstaltungen ab die für Basel wichtig sind zum Teil aber in der Vergangenheit bei Veranstaltern oder Anwohnerschaft zu Kontroversen geführt haben. Von den Neuerungen profitieren aber auch kleinere Veranstaltungen indem das Bewilligungsverfahren generell verbessert wurde.
Das kantonale Bewilligungsverfahren wurde einer Reform unterzogen und damit qualitativ verbessert. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass bei mittleren und grösseren, stadtrelevanten Anlässen die bestehenden Bewilligungsverfahren mit ihrer starken Fragmentierung, mit der aus Sicht der Veranstalter fehlenden Transparenz und mangelnden Kundenorientierung den Ansprüchen teilweise nicht mehr genügen. Dazu kommt besonders in den letzten Jahren ein zunehmender Nutzungskonflikt zwischen Veranstaltungen auf öffentlichem Grund und dem Ruhebedürfnis der Anwohnerschaft.
Bessere Bewirtschaftung des öffentlichen Raums
Eine Analyse der heutigen Situation hat gezeigt, dass mehrere Departemente eine Teilverantwortung im öffentlichen Raum ausüben, ohne jedoch konsequent miteinander koordiniert zu sein. Aufgrund der diversen Zuständigkeitsbereiche wurden die zur Verfügung stehenden Orte in der Vergangenheit nur beschränkt bewirtschaftet. Um eine bessere Koordination zu erzielen, hat der Regierungsrat beschlossen, dass der öffentliche Raum zukünftig mit einem neuen internetgestützten Instrument bewirtschaftet werden soll. Dieses dynamische System hat den grossen Vorteil, dass eine für die amtübergreifende Kommunikation notwendige interaktive Vernetzung gleichzeitig auch von der Öffentlichkeit (Veranstalter, Besucherinnen und Besuchern, Anwohnerschaft) genutzt werden kann. Insbesondere sollen verwaltungsintern die Koordination und das Controlling in der Bewirtschaftung der öffentlichen Räume und der Bewilligungsverfahren sichergestellt werden. In einer ersten Etappe sollen "stadtrelevante" Plätze, Grünanlagen und Routen in der Innenstadt detailliert erfasst werden. In einer zweiten Phase sollen die "quartierrelevanten" Plätze und Grünanlagen in Basel aufgenommen werden.
Standortblätter schaffen mehr Transparenz
Pro "Spielort" im öffentlichen Raum wird ein Standortblatt erarbeitet. Dieses informiert die Öffentlichkeit und nutzungsinteressierte Benutzerinnen und Benutzer über Standortqualitäten, Reservationen sowie Spiel- und Ruhezeiten. Dadurch will der Kanton Transparenz und Planungssicherheit erhöhen und Nutzungskonflikte entschärfen. Gleichzeitig lassen sich diese Standortblätter dazu verwenden, Veranstalter über mögliche "Spielorte" zu informieren und kompetent zu beraten. Die Erarbeitung der Standortblätter erfolgt unter Anhörung der Quartiervereinigungen und interessierten Anwohnerinnen und Anwohnern (quartierrelevante Plätze) respektive der interessierten Anwohnerschaft und involvierten Veranstaltern (stadtrelevante Plätze). Dabei werden die effektiven Spielzeiten und Erfahrungen der vergangenen Jahre berücksichtigt. Damit auch zukünftig spontane Grossanlässe stattfinden können, die unter Umständen nicht mit dem Bespielungsplan kompatibel sind, hat der Regierungsrat sogenannte "Joker"-Tage geschaffen. Pro Jahr stehen der Regierungsrätlichen Delegation Stadtmarketing fünf solcher Tage zur Verfügung, wobei pro Platz maximal zwei "Joker" eingesetzt werden dürfen.
Besondere Unterstützung von stadtrelevanten Veranstaltungen
Rund 20 Veranstaltungen pro Jahr können als "stadtrelevant" bezeichnet werden. Aufgrund ihrer inhaltlichen Ausrichtung, Dauer, Erstmaligkeit oder der mit ihnen verbundenen Immissionen verdienen diese Anlässe seitens der Bewilligungsbehörden besondere Aufmerksamkeit. Um die stadtrelevanten Anlässe effizient und nach transparenten Kriterien zu behandeln, hat der Regierungsrat beschlossen, eine verwaltungsinterne, departementsübergreifende Fachkommission einzusetzen. Die beratende Kommission "Veranstaltungen auf öffentlichem Grund" setzt sich zusammen aus je einer Vertretung des Baudepartements (Departementssekretariat, Vorsitz), Polizei- und Militärdepartements (Administrative Dienste), Wirtschafts- und Sozialdepartements (Stadtmarketing / Event Services), Erziehungsdepartements (Ressort Kultur), Erziehungsdepartements (Ressort Sport).
Die Zuweisung der Geschäfte an die Kommission erfolgt durch die Allmendverwaltung (BD) oder die Event Services im Ressort Stadtmarketing (WSD). Die Beurteilung der stadtrelevanten Veranstaltungen erfolgt nach einem transparenten Kriterienkatalog (u.a. inhaltliche Beurteilung, Immissionsbeurteilung sowie Beurteilung der möglichen volkswirtschaftlichen Wertschöpfung, Imagebildung und touristischen Ausstrahlung). Diese Kriterien kommen zur Anwendung, wenn sich mehrere Veranstalter gleichzeitig für einen Standort interessieren sowie bei der Beurteilung neuer Veranstaltungen. Die Bewilligungserteilung obliegt weiterhin der Bewilligungsbehörde (in der Regel der Allmendverwaltung), wobei die Empfehlungen der Kommission eine effizientere Bearbeitung und Koordination der Veranstaltungsgesuche ermöglicht.
Neu wird bei der Bewilligungserteilung nicht mehr zwischen kommerziellen und gemeinnützigen Veranstaltungen unterschieden. Damit können künftig auch kommerzielle Veranstaltungen im öffentlichen Raum stattfinden, sofern diese übergeordnete stadtrelevante Zielsetzungen und/oder zusätzliche ideelle Motive verfolgen. Schliesslich wurden die Event Services im Ressort Stadtmarketing (WSD) als zentrale Anlauf-, Beratungs- und Koordinationsstelle für Veranstalter stadtrelevanter Events bestätigt.
Diese ergänzenden Bestimmungen werden vorläufig im Sinne einer Übergangslösung angewendet. Der Regierungsrat hat dem Baudepartement den Auftrag erteilt, eine formelle Änderung der Allmendverordnung auszuarbeiten.
Verbesserungen auch für kleine Veranstaltungen
Im Rahmen der Arbeiten des INS haben die betreffenden Behörden das bestehende Bewilligungsverfahren generell überprüft und vereinfacht. Der administrative Ablauf und die interne Koordination sind für alle Beteiligten klarer und kundenfreundlicher gestaltet worden.