Standesinitiative zur Besteuerung des Flugbenzins derzeit nicht notwendig
MedienmitteilungRegierungsrat
(Anzugsbeantwortung Dr. Jürg Stöcklin Bündnis) -- Eine Intensivierung der Bundes-Bemühungen um eine internationale Vereinbarung über eine generelle Flugbenzinabgabe ist derzeit nicht notwendig. Dies schreibt der Regierungsrat in Beantwortung eines parlamentarischen Vorstosses welcher eine Standesinitiative hierzu forderte.
Da die Frage der Flugbenzinbesteuerung sowohl auf Bundesstufe durch verschiedenste parlamentarische Vorstösse immer wieder thematisiert, als auch durch die Bundesstellen im internationalen Rahmen intensiv verfolgt wird, ergibt sich für den Regierungsrat keine Notwendigkeit, den Bund mit einer Standesinitiative des Kantons Basel-Stadt zu verstärkten Bemühungen um eine internationale Vereinbarung über eine generelle Flugbenzinabgabe zu veranlassen.
In seiner Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss betreffend die Besteuerung von Flugbenzin hält der Regierungsrat fest, dass auch im Luftverkehr mit geeigneten Lenkungsinstrumenten, wie etwa einer Flugbenzinabgabe, eine nachhaltige Entwicklung angestrebt werden sollte, bei der wirtschaftlicher Nutzen und ökologische Kosten in Einklang gebracht werden. Er teilt dabei die im parlamentarischen Vorstoss geäusserte Auffassung, dass wegen der globalen Reichweite der Umweltauswirkungen und der hohen internationalen Vernetzung des Luftverkehrs nur eine europaweite Einführung eines solchen Instruments die notwendigen Wirkungen erzielen könnte.
Diese Auffassung entspricht der Haltung des Bundesrates, der eine generelle Flugtreibstoffabgabe im Grundsatz befürwortet, einen schweizerischen Alleingang aber ablehnt. Vor allem die zu erwartenden Wettbewerbsverzerrungen und die Problematik der Steuervermeidung durch Verlagerung der Betankung an steuerfreie Auslandsstandorte sprechen gegen ein solches Vorgehen. Erfolgversprechender ist für den Bundesrat daher das Engagement der Schweiz auf internationaler Ebene. Hier haben die Bundesstellen in den letzten Jahren auch immer wieder Vorstösse für die Besteuerung von Flugbenzin initiiert oder unterstützt. Jüngst war dies an der Hauptversammlung der internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) im September 2001 der Fall. Auch wenn unter dem Eindruck der Terroranschläge in New York die Vorschläge der Schweiz keine breite Unterstützung fanden, konnte im Unterschied zur Vergangenheit doch erreicht werden, dass sich die ICAO weiterhin aktiv mit dem Thema befasst und nun eine Expertengruppe beauftragt hat, Grundlagen für weltweite, zweckgebundene Umwelt- beziehungsweise Treibstoffabgaben auszuarbeiten.
Für die Schweiz wesentlich ist die Entwicklung auf europäischer Ebene. Hier hat die EU-Kommission in ihrem jüngsten Weissbuch zur europäischen Verkehrspolitik nochmals die Notwendigkeit einer Kerosinabgabe resp. einer Aufhebung der Steuerbefreiung für den Flugkraftstoff betont. Auch der Ministerrat der EU hat sich dafür ausgesprochen, dass die Mitgliedstaaten ihre Zusammenarbeit im Rahmen der ICAO verstärken, um die Einführung der Flugkraftstoffbesteuerung oder anderer Instrumente mit ähnlicher Wirkung zu erreichen. Insgesamt verfolgen die europäischen Staaten heute in der Regel eine deutlich fortschrittlichere Politik in Bezug auf die Umwelteffekte der Luftfahrt. Eine künftige europäische Flugbenzinabgabe im Sinne einer Besteuerung aller von EU-Flughäfen abgehenden Flüge ist daher nicht auszuschliessen und auch als wirksam anzusehen. In einem solchen Fall ist es wahrscheinlich, dass sich die Schweiz dem Vorgehen der EU anschliesst.