Subvention für das Tageshaus Wallstrasse der Stiftung für Sucht- und Jugendprobleme
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat der Erneuerung des Subventionsvertrages mit der Stiftung für Sucht- und Jugendprobleme (SSJ) für die Jahre 2003 bis 2005 genehmigt und das Kreditbegehren an den Grossen Rat weiter geleitet. Der Beitrag des Kantons beläuft sich pro Jahr auf 250’000 Franken.
Der Regierungsrat hat Betriebskostenbeiträge für das Tageshaus für Obdachlose und Bedürftige an der Wallstrasse 16 für die Jahre 2003 bis 2005 bewilligt. Der jährliche Beitrag des Kantons beläuft sich unverändert auf 250'000 Franken.
Die SSJ ist seit 1999 Trägerin des Tageshauses für Obdachlose und Bedürftige an der Wallstrasse 16, das seinen Betrieb im Jahre 1993 aufnahm. Heute handelt es sich bei den Besucherinnen und Besuchern fast ausschliesslich um Menschen mit einer Suchterkrankung.
Das Tageshaus leistet einen wichtigen Beitrag im Bereich der Überlebenshilfe. Es bietet vor allem randständigen Menschen die Möglichkeit, in einer suchtmittelfreien Umgebung zur Ruhe zu kommen, soziale Kontakte zu pflegen und ihre Hygienebedürfnisse (Duschen, Waschen von Kleidung) abzudecken. In der kommenden Subventionsperiode wird das Angebot im Rahmen der personellen Möglichkeiten der Trägerschaft ergänzt durch Beschäftigungsmöglichkeiten im lebenspraktischen Bereich (z. B. Wäscherei, Umgang mit dem PC, Kochen etc.).