Weitere Kurzmitteilungen aus der Regierungsratssitzung (Bulletin)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem
- die Vorlage zum Budget 2003 zur Weiterleitung an den Grossen Rat genehmigt. Dazu findet am 19. September 2002 eine Medienorientierung statt, zu der Sie separat eingeladen werden.
- für die Zusammenfassung der Werkstätten und Lager des Hochbau- und Planungsamtes, des Tiefbauamtes und der Allmendverwaltung in einem Werkstättenneubau am Leimgrubenweg dem Grossen Rat eine Kreditvorlage unterbreitet. Zu diesem Thema findet eine Medienorientierung statt, zu der die Medien separat eingeladen werden.
- die Vorlage betreffend Genehmigung des Voranschlages der IWB für das Jahr 2003 zur Weiterleitung an den Grossen Rat genehmigt. Die Leistungen und Abgaben an den Kanton belaufen sich gemäss Budget auf insgesamt 51,7 Millionen Franken, davon 20,8 Millionen Franken als Überschussablieferung inklusiv Lenkungsabgabe. Neuer Schwerpunkt im Budget 2003 bildet der Ausbau des Leistungsangebotes im Bereich Telekom. Die IWB möchten ihren Kunden Netzwerke der neusten Technologie zu attraktiven Konditionen anbieten. (Auskunft: Eduard Schumacher, Vorsitzender der Geschäftsleitung IWB, Tel. 061 275 51 15)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Andrea Büchler Grünseis, Bündnis) betreffend Alimentenbevorschussung als erledigt abzuschreiben. Der Regierungsrat hat am 20. August 2002 eine neue Verordnung über das Inkasso und die Bevorschussung von Unterhaltsforderungen verabschiedet, die am 1. September wirksam wurde. (http://www.unibas.ch/rr-bs/medmit/rrbs/2002/08/rrbs-20020820-002.html) Dank der darin festgelegten Anhebung der Einkommens- und Vermögensgrenzen wird die finanzielle Situation alleinstehender Eltern verbessert. (Auskunft: Dr. Denise Mangold, Rechtsabteilung, Justizdepartement, Tel. 061 267 80 55)
- zur Verbesserung der optischen und visuellen Präsentationsmöglichkeiten im Grossratssaal einen Kredit in der Höhe von 100'000 Franken bewilligt. Das Büro des Grossen Rates hatte sich einstimmig für eine Erneuerung dieser Einrichtungen ausgesprochen, da die entsprechende Infrastruktur technisch überholt und nur noch beschränkt einsetzbar ist. (Auskunft: Bruno Chiavi, Leiter Hauptabteilung Hochbau, Hochbau- und Planungsamt, Baudepartement, Tel. 061 267 94 49)
- dem Beitritt des Kantons Zug zum Regionalen Schulabkommen im Gesundheitswesen der Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Luzern, Solothurn zugestimmt. Für den Kanton Basel-Stadt entstehen dadurch keine Kosten. Das Regionale Schulabkommen dient einerseits der Freizügigkeit und andererseits der optimalen Ausnützung der Ausbildungseinrichtungen und Praktikumsplätze in den Vertragskantonen. (Auskunft: Andreas Faller, Departementssekretär und Leiter Rechtsabteilung, Sanitätsdepartement, Tel. 061 267 95 12)
- in der Vernehmlassung zur Revision der Raumplanungsverordnung sich darauf beschränkt, zum Artikel 24c des Raumplanungsgesetzes Stellung zu nehmen. Der Versuch, den Sinn dieser Bestimmung durch Verordnungsrecht zu klären sei unnötig und misslungen, schreibt der Regierungsrat. (Auskunft: Dr. Bernhard Staehelin, Rechtsabteilung, Baudepartement, Tel. 061 267 91 65)
- in der Vernehmlassung einer Aufnahme des Vereins Alpen-Initiative in die Liste der beschwerdeberechtigten Organisationen zugestimmt. (Auskunft: Pascal Giller, Rechtsabteilung, Baudepartement, Tel. 061 267 91 66)
- in der Vernehmlassung die Änderung der Jodtabletten-Verordnung gutgeheissen. Der Kanton Basel-Stadt ist von dieser Änderung allerdings nur am Rande betroffen, da er in die Zone 3 eingeteilt ist und es bei der jetzt geplanten Verordnungsänderung um die Vorverteilung der Jodtabletten in den Zonen 1 und 2 geht. Er verlangt aber in diesem Zusammenhang, dass das Verursacherprinzip bezüglich der Versorgungs- und Logistikkosten in allen Zonen gleichermassen gelten sollte. Deshalb müsse der entsprechende Artikel in der Verordnung angepasst werden.(Auskunft: Urs Höchle, Rechtsdienst, Sanitätsdepartement, Tel. 061 267 95 11)
- 52 Aufnahmen sowie eine Wiederaufnahme in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt. Die Namen werden im Kantonsblatt publiziert.