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Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem

  • eine Vorlage (Ratschlag) betreffend Gewährung eines Kredits für die Vorprojektphase für die Errichtung eines Neubaus des Universitätskinderspitals beider Basel (UKBB), den Zwischenbericht der Regierungen Basel-Stadt und Basel-Landschaft zum Projekt Regionale Spitalplanung beider Basel sowie den Entwurf der Änderungen der Spitalgesetze der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft und des Kinderspitalvertrages zu Handen des Grossen Rates verabschiedet. Eine gleichlautende Vorlage hat der Regierungsrat Basel-Landschaft zu Handen des Landrates verabschiedet. Dazu findet am Freitag, 31. Mai 2002 eine Medienorientierung mit dem Vorsteher des Sanitätsdepartementes Basel-Stadt, Regierungspräsident Carlo Conti und dem Vorsteher der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion Basel-Landschaft, Regierungsrat Erich Straumann statt. Die Medien werden dazu separat eingeladen.
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss betreffend Durchführung eines Grundstufen-Pilotversuches an einem bereits bestehenden Doppelstandort Kindergarten/Primarschule (Anzug Christian Klemm, SP) als erledigt abzuschreiben. Beim Übertritt vom Kindergarten in die Primarschule sollen verschiedene Flexibilisierungsmöglichkeiten geprüft werden. Die Einführung der sogenannten Grundstufe (zwei Jahre Kindergarten und ein Jahr Primarschule) ist momentan aber kein Thema. Ein solches Projekt - in der Grössenordnung einer zweiten Schulreform - wäre gegenwärtig nicht sinnvoll. Sobald jedoch die neu organisierte Pädagogische Fachstelle ihre Arbeit aufgenommen haben wird, wird eine Arbeitsgruppe sich mit dem Kindergarten, dem Schuleintritt und mit der Primarschule beschäftigen. (Auskunft: Kathrin Schmocker, Ressort Schulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 40 24, dienstags Tel. 01 342 48 46)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss betreffend Rut-Keiser-Schulhaus (Anzug Martina Bernasconi, Bündnis) als erledigt abzuschreiben. Gemäss der sich in den letzten Jahren entwickelten Praxis sollen grundsätzlich keine Personennamen für Neubenennungen von Schulhäusern gewählt werden. Vorzuziehen sind Lokal- bzw. Flurnamen und Landschafts- oder Bergnamen. Als wichtig für den Namen wird ein guter geographischer Bezug zum Standort des Schulhauses angesehen. Angeregt worden war im parlamentarischen Vorstoss, das geplante "Volta"-Schulhaus nach Rut Keiser (1897 - 1968), eine der ersten Studentinnen der Universität Basel und erste Konrektorin des Basler Mädchengymnasiums, zu benennen. (Auskunft: Dr. Lukas Huber, Departementssekretär, Justizdepartement, Tel. 061 267 80 35)
  • beschlossen, den Verein Tele-Hilfe Basel weiterhin zu unterstützen. Der Betriebskostenbeitrag für die Jahre 2002 und 2003 beträgt 50'000 Franken pro Jahr. Die Tele-Hilfe Basel existiert schon seit bald 30 Jahren und hat während dieser Zeit vielen Menschen in Not- und Krisensituationen helfen können. Die Zahl der Anrufe (Tel. 143) bzw. Beratungsgespräche ist immer noch leicht steigend.
  • vom Schlussbericht des Polizei- und Militärdepartements betreffend Gleichstellung Taxi mit öffentlichem Verkehrsmittel Kenntnis genommen. Eine Mehrheit der aufgrund des neugeschaffenen Taxigesetzes von 1997 aufgestellten Forderungen bezüglich Standplätzen und Sonderrechten konnte erfüllt werden. Bezüglich der noch offenen Punkte bzw. den entsprechenden Umsetzungsschritten wird das Taxigewerbe vereinbarungsgemäss durch die Verkehrsabteilung auf dem Laufenden gehalten. Die APS-Massnahme 79 ist damit erledigt. (Auskunft: Martin Weibel, Verkehrsabteilung, Polizei- und Militärdepartement, Tel. 061 267 81 77)
  • für den Investitionsbereich Gesundheit gebundene Ausgaben in der Höhe von 550’000 Franken bewilligt. Im einzelnen müssen folgende Ausgaben getätigt werden: Die Umwandlung von 6 nicht mehr benötigten Badezimmern zu Aufenthaltsräumen im Felix Platter Spital kostet 320'000 Franken. Die mit der Einführung des neuen Medizinaltarifs (TarMed) bedingten Umstellungen kosten 230'000 Franken. (Auskunft: Guido Speck, Leiter Bereich Rechnungswesen und Controlling, Sanitätsdepartement, Tel. 061 267 95 46)
  • den Nutzungsplan, Erschliessungsplan Nr. 5564, des Baudepartements für das neue Strassenquerprofil und die Höhenkoten der Stiftsgasse genehmigt. Der Strassenbelag der Stiftsgasse muss dringend erneuert werden. Bei dieser Gelegenheit soll die Strasse so umgestaltet werden, dass sie in ihrer ganzen Breite als eine Ebene den Fussgängerinnen und Fussgängern zur Verfügung stehen kann. Dementsprechend soll sie auch als Fussgängerzone signalisiert werden. Das Erscheinungsbild soll demjenigen des angrenzenden Nadelbergs angepasst werden. Hierbei handelt es sich um eine Massnahme zur Aufwertung des Wohnumfelds gemäss Aktionsprogramm Stadtentwicklung Basel (APS) (vgl. hierzu auch Medienmitteilung vom 5. März 2002 http://www.unibas.ch/rr-bs/medmit/rrbs/2002/03/rrbs-20020305-003.html) Der detaillierte Regierungsbeschluss wird den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern direkt zugestellt und im Kantonsblatt veröffentlicht. (Auskunft: Louis Fiedler, Leiter Baulinien und Landerwerb, Tiefbauamt, Baudepartement, Tel. 061 267 93 17).
  • den Tarif für die automatisierte Dünnschichtmethode (Liquid-based-Methode) in der gynäkologischen Zytologie auf 6 Franken und 10 Rappen festgesetzt. Die Tarifierung erstreckt sich auf den Zeitpunkt vom 1. Juli 2000 bis zum 31. Dezember 2002. Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen. Die Tarifierung erfolgte gemäss Krankenversicherungsgesetz durch den Regierungsrat, weil entsprechende Vertragsverhandlungen zwischen der Medizinischen Gesellschaft Basel und der santésuisse Basel gescheitert sind. (Auskunft: Martin Birrer, Stv. Leiter Amt für Sozialbeiträge, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 061 267 84 90)
  • den Vorsteher des Finanzdepartements ermächtigt, eine Stellungnahme der Konferenz der Kantonsregierungen an der Plenarversammlung vom 21. Juni 2002 im Sinne einer Ablehnung der SVP-Goldinitiative und eine Unterstützung des Gegenvorschlags der Eidgenössischen Räte zu unterstützen.
  • den zwischen der Feldschlösschen Getränke AG und der Gewerkschaft VHTL Zürich geschlossene Gesamtarbeitsvertrag rückwirkend auf den 1. Januar 2002 im Sinne von Paragraf 10 des Kinderzulagengesetzes anerkannt.

Hinweise

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