Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Weitere Mitteilungen

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem

  • einen Bericht des Baudepartementes über die Abfallbewirtschaftung im Kanton Basel-Stadt zur Kenntnis genommen sowie einen Kreditantrag zu Impulsprojekten zur Abfallvermeidung und Resourcenschonung zu Handen des Grossen Rates verabschiedet. Hierzu findet am 11. Juli 2002 eine Medienorientierung statt, zu der Sie separat eingeladen werden.
  • die Änderung der Lärmschutz-Verordnung (LSV) des Bundes in der Vernehmlassung grundsätzlich gutgeheissen. Der Kanton Basel-Stadt hat die Lärmsanierung der Nationalstrassen frühzeitig - noch vor dem Inkrafttreten der LSV - in Angriff genommen. Der stetig steigende Verkehr auf den Transitachsen führt jedoch früher als erwartet zu aufwändigen Nachsanierungen. Der Regierungsrat hält deshalb die vom Bundesrat vorgeschlagene Fristerstreckung für die Lärmsanierung der Nationalstrassen um 5 Jahre für ungenügend. Er schlägt vor, die Frist für Nationalstrassen um 10 Jahre zu erstrecken. Eine Fristverlängerung um 10 Jahre für die Sanierung der übrigen Strassen begrüsst der Regierungsrat, weil die geplanten Strassensanierungsprogramme in Basel auf gutem Wege sind und in diesem Zeitraum realisiert werden können. Wie das Beispiel der Nationalstrassen zeigt, führen die permanenten Verkehrszunahmen immer wieder zu erneutem Sanierungsbedarf. Der Regierungsrat bemängelt deshalb, dass die LSV-Revision das Verfahren der Nachsanierung nicht regelt. Er erwartet vom Bundesrat ausserdem, dass auch nach Ablauf der Sanierungsfrist (für die Erstsanierungen) Bundesbeiträge für Nachsanierungen geleistet werden. (Auskunft: Peter Mohler, Leiter Lärmschutzfachstelle im Amt für Umwelt und Energie, Baudepartement, Tel. 061 639 22 22)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Markus Ritter, Grüne) als erledigt abzuschreiben. Die staatlichen Liegenschaften im Finanzvermögen werden marktkonform bewirtschaftet und werfen einen marktüblichen Ertrag ab. Der Verkauf einer solchen Liegenschaft bewirkt lediglich eine Veränderung der Bilanzstruktur, strukturelle Verbesserungen des Staatshaushalts werden damit hingegen nicht erreicht. Die Politik für die Liegenschaften im Finanzvermögen wird immer wieder den Gegebenheiten angepasst. So bietet sie heute auch mehr Spielraum für eine grosszügigere Handhabung von Veräusserungen staatlicher Liegenschaften. Allerdings besteht kein Anspruch auf den Erwerb einer Staatsliegenschaft. Dies schreibt der Regierungsrat in der Beantwortung eines parlamentarischen Vorstosses, in dem unter anderem 147 Liegenschaften des Finanzvermögens genannt wurden, die sich für einen finanzpolitisch motivierten Verkauf anbieten würden. (Auskunft: Dr. Werner Strösslin, Vorsteher Zentralstelle für staatlichen Liegenschaftsverkehr, Finanzdepartement, Tel. 061 267 99 15)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Dr. Peter Aebersold, SP) betreffend Qualitätssicherung bei den Gerichten als erledigt abzuschreiben. Der Regierungsrat beurteilt eine Befragung der Kundinnen und Kunden zur Qualität der gerichtlichen Dienstleistungen je nach Situation als sinnvoll für eine Standortbestimmung sowie zur Evaluation von Verbesserungsmöglichkeiten. Als weitere Folge wäre auch eine Stärkung des Vertrauens in die Justiz zu erwarten. Falls die Gerichte New Public Management (NPM) einführen, so wird auch die Kundenzufriedenheit einer der wichtigen Diskussionspunkte sein. Der Regierungsrat möchte aber der NPM-Entwicklung der Gerichte nicht vorgreifen, geschweige denn ihnen eine Umfrage vorschreiben. Die Gerichte haben zudem auch andere Möglichkeiten, Feedback von ihren Kundinnen und Kunden zu erhalten (z.B. im direkten Gespräch mit Parteien und Anwältinnen/Anwälten. (Auskunft: Dr. Lukas Huber, Departementssekretär, Justizdepartement, Tel. 061 267 80 35)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Ursula Glück, Bündnis) betreffend detaillierte funktionale Gliederung der Staatsrechnung und des Staatsbudgets als erledigt abzuschreiben. Dieses erste Postulat im parlamentarischen Vorstoss ist bereits erfüllt. Der zweite Punkt, zu dem eine Stellungnahme erbeten wurde, betraf die Auswertung von funktional gegliedertem Budget und Rechnung mittels Analysemethode des Büros für arbeits- und sozialpolitische Studien (BASS) auf frauen- bzw. männerspezifische Wirkungen hin. In seiner Antwort schreibt der Regierungsrat, dass die vom Statistischen Amt, dem Gleichstellungsbüro und weiteren Fachpersonen entwickelte Analysemethode der geschlechterdifferenzierten Budgetanalyse sowie die ersten provisorischen Ergebnisse eine interessante Datengrundlage bieten. Die Verteilung staatlicher Einnahmen und Ausgaben auf Frauen und Männer, ältere und jüngere Menschen sowie schweizerische und ausländische Bevölkerung könne so gut abgebildet werden. Zur Zeit wird geprüft, wie die Erkenntnisse über Methoden und Resultate der Budgetanalyse auch künftig genutzt werden können. (Auskunft: Leila Straumann, Gleichstellungsbüro, Justizdepartement, Tel. 061 267 66 82)
  • die Ordnung betreffend das Nachdiplomstudium in Betrieblichem Management der Höheren Fachschulen an der Allgemeinen Gewerbeschule Basel erlassen. Dieses Nachdiplomstudium wird seit dem 1. Januar 2001 angeboten. Es vermittelt Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Kader- und Nachwuchskräften aus Klein- und Mittelbetrieben die Kenntnisse und Fähigkeiten, die ihnen bei der Übernahme von Leitungsfunktionen behilflich sind. (Auskunft: Felix Dreier, Allgemeine Gewerbeschule, Erziehungsdepartement, Tel. 061 695 62 46)
  • den Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über die Voraussetzungen und Verfahren bei Sterilisationen und über die Entschädigung der Opfer von Zwangssterilisationen und Zwangskastrationen in seiner Stossrichtung begrüsst. Die Zwangssterilisationen im letzten Jahrhundert sind aus heutiger Sicht ein "Sündenfall" in der Schweizer Rechtsgeschichte. Es ist daher auch geboten, die Opfer angemessen zu entschädigen. Da bei Sterilisationen ein grosses Missbrauchspotential besteht, liegt es nahe, die Zulässigkeit von Sterilisationen einer restriktiven gesetzlichen Regelung zu unterwerfen. Der vorliegende Gesetzesentwurf ist allerdings teilweise unklar und missverständlich. Hier besteht für die weitere Behandlung noch Handlungsbedarf. (Auskunft: Prof. Dr. Felix Hafner, Rechtsabteilung, Justizdepartement, Tel. 061 267 81 19)
    • Mobiliarersatz im Kollegienhaus der Universität (400'000 Franken).
    • Planung der Gesamtsanierung beim Institut für Astronomie (50'000 Franken).
    • Planung der Rheinufermauer-Sanierung beim Institut für Mathematik (220'000 Franken).
    • Raumsanierung und -anpassung für "Nanoscience" (350'000 Franken).
    • Bauliche Anpassungen im Biozentrum (1,75 Millionen Franken).
      (Auskunft: Bruno Chiavi, Leiter Hauptabteilung Hochbau, Baudepartement, Tel. 061 267 94 49)
  • für EDV-Einrichtungen im Kantonsspital gebundene Ausgaben in der Höhe von 460'000 Franken zum Vollzug freigegeben. 400'000 Franken davon werden für die erste Tranche EDV-Infrastruktur im sanierten Gebäude K1 West, welches im Frühjahr 2003 bezogen wird, benötigt (Gesamtkosten: 800'000 Franken). 60'000 Franken sind für die Planung des neuen OP-Managementsystems vorgesehen, welches in den Jahren 2004/2005 schrittweise eingeführt wird. (Auskunft: Guido Speck, Leiter Rechnungswesen und Controlling, Sanitätsdepartement, Tel. 061 267 95 46)
  • dem Grossen Rat beantragt, für die Erstellung von gebäudespezifischen Einsatzplänen für die Feuerwehr einen Nachtragskredit in der Höhe von 300'000 Franken, je hälftig verteilt auf die Jahre 2002 und 2003, zu bewilligen. Im Kanton Basel-Stadt gibt es noch rund 1'000 Gebäude, für die noch spezifische Einsatzpläne erstellt werden müssen. Diese Pläne sind ein unerlässliches Instrument, damit sich die Einsatzkräfte rasch und gezielt ein Bild über das betreffende Objekt machen und einsatzrelevante Informationen ableiten können. (Auskunft: Hauptmann Roland Bopp, Berufsfeuerwehr Basel-Stadt, Polizei- und Militärdepartement, Tel. 061 268 16 06)
  • den Bericht über das Geschäftsjahr 2001 der ÖKK Basel zur Genehmigung an den Grossen Rat weitergeleitet. Die ÖKK konnte auch im Jahr 2001 den Versichertenbestand erhöhen, die Kantonsmittel wurden gemäss Budget beantragt. Mit 34,4 Millionen Franken lag der Betriebsbeitrag um 0,6 Millionen Franken unter dem Betriebsbeitrag des Vorjahres. (Auskunft: Dr. Beat Ochsner, Direktor ÖKK Basel, Tel. 061 268 42 62)
  • das Ergebnis der kantonalen Volksabstimmung vom 2. Juni 2002 validiert und dem Grossen Rat beantragt, das Ergebnis der Ersatzwahl ans Strafgericht vom 2. Juni 2002 zu validieren.
    • Ursula Holzer-Kegel

Hinweise

Ende der Medienmitteilungen