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Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem

  • in der Vernehmlassung die von der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) favorisierte Konzeption für eine Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung abgelehnt. Die WAK-S schlägt gegenüber dem Entwurf des Bundesrates und dem Beschluss des Nationalrates in entscheidenden Punkten eine wesentlich veränderte Konzeption zur Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung vor. Sie nimmt Verletzungen des Grundsatzes der rechtsgleichen Behandlung in Kauf und lässt wesentliche Aspekte der Steuersystematik und der –harmonisierung ausser Acht. Der Regierungsrat erachtet die Konzeption der WAK-S als grundsätzlich verfehlt. Der Zweitverdiener- und Rentenabzug wird entschieden abgelehnt. (Auskunft: Christian Mathez, Stv. Leiter Steuerverwaltung, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 33)
  • in der Vernehmlassung betreffend Auslagerung der direkten Bundesaufsicht in der beruflichen Vorsorge an die Kantone eine "Kantonalisierung" der direkten Aufsicht grundsätzlich begrüssst. Die Nähe zur beaufsichtigten Kundschaft sowie die vertiefte Kenntnis der regionalen Wirtschaft und der regionalen Wirtschaftslage sowie die praktische Erfahrung ermöglichen der kantonalen Aufsichtsbehörde eine effiziente Aufsichtsführung. Soweit die Unterstellung zusätzlicher Vorsorgeeinrichtungen unter die kantonale Aufsichtsbehörde trotz höheren Gebühreneinnahmen zu einem allfälligen Mehraufwand führt, wird verlangt, dass dieser vom Bund gedeckt wird. (Auskunft: Dr. Christina Ruggli, Rechtdienst, Justizdepartement, Tel. 061 267 80 58)
  • die Lernbeurteilungsverordnung der Orientierungsschule geändert. Der Entscheid der Lehrperson über die Niveauzuweisung für das 3. OS-Jahr in den Fächern Deutsch, Französisch und Mathematik ist damit verbindlich. Diese Massnahme ist kompatibel mit der geplanten Strukturänderung an der WBS. (Auskunft: Verena Labhardt, Rektorin Orientierungsschule, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 54 60)
  • für die Sicherung und Sanierung der Uferböschung des Westquais im Hafenbecken I gebundene Ausgaben in der Höhe von insgesamt 4,5 Millionen Franken zum Vollzug freigegeben. (2,5 Millionen im Jahr 2002, 2 Millionen Franken - unter dem Vorbehalt der Budgetgenehmigung durch den Grossen Rat - im Jahr 2003). (Auskunft: Peter Eichenberger, Leiter Finanzen und Controlling, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 061 267 65 91)
  • für die Innensanierung inklusive des Einbaus eines behinderten-gerechten Lifts im Pestalozzi-Schulhaus gebundene Ausgaben in der Höhe von 2,931 Millionen Franken zum Vollzug freigegeben. Hievon entfallen 1 Million Franken auf das Budget 2003; sie unterliegen deshalb dem Vorbehalt der Budgetgenehmigung durch den Grossen Rat. (Auskunft: Ernest Voyame, Hochbau- und Planungsamt, Baudepartement, Tel. 061 267 94 15)
  • für Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in Universitätsinstituten gebundene Ausgaben in der Höhe von 478'000 Franken und beim Kantonslabor solche im Umfang von 51'000 Franken zum Vollzug freigegeben. Im Einzelnen müssen folgende Arbeiten vorgenommen werden:
    Für Sanierungsarbeiten in diversen Universitätsinstituten 478'000 Franken: Sanierung der Wärmemessung und Warmwassererzeugung im WWZ Rosshof (70'000 Franken). Ersatz von Klimaanlagen in Gewächshäusern des Botanischen Instituts (190'000 Franken). Ersatz einer Hochdruckkompressorenanlage im Institut für Physik (80'000 Franken). Ersatz von diversen Haustechnikanlagen im Biozentrum (65'000 Franken). Verstärkung der elektronischen Hauptzuleitung im Vesalianum-Institut (73'000 Franken). Beim kantonalen Laboratorium kostet die Anpassung der Gasmeldeanlage (51'000 Franken). (Auskunft: Michael Yasikoff, Projektleiter Instandstellung, Hochbau- und Planungsamt, Baudepartement, Tel. 061 267 94 12)
  • beschlossen, den Samariterverband beider Basel in den Jahren 2003 - 2007 weiterhin mit einen Grundbeitrag in der Höhe von 3000 Franken und mit einem Beitrag pro baselstädtisches Aktivmitglied von 3 Franken pro Jahr zu unterstützen. Diese Mittel in der Höhe von jährlich rund 4000 Franken sind für die Kosten der Ausbildungsförderung von Samariterinnen und Samaritern im Kanton Basel-Stadt und für den gemeinsamen Einsatz mit der baselstädtischen Sanität bestimmt. Die Samaritervereine des Kantons Baselland werden von den Gemeinden direkt unterstützt. (Auskunft: Remigius Dürrenberger, Tarifwesen und Betriebswirtschaft, Sanitätsdepartement, Tel. 061 267 95 19)
  • von der Rechnung 2001 der Christkatholischen Kirche des Kantons Basel-Stadt im Sinne von Paragraf 5 des Kirchengesetzes Kenntnis genommen. Die Rechnung 2001 weist bei Einnahmen von 560'023 Franken und Ausgaben von 562'538 Franken einen Ausgabenüberschuss von 2'515 Franken (Vorjahr 2'130 Franken) aus.
    • Dr. Hermann Amstad, Liste 5 (SP) des Wahlreises Grossbasel-West
    • Claudia Knöpfel

Hinweise

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