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Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem

  • dem Grossen Rat beantragt, die Motion Dr. Bernhard Madörin (SVP) betreffend Steuerabzug von Beiträgen an politische Parteien als Anzug zu überweisen. Dies aufgrund der unsicheren rechtlichen Situation bezüglich der Zulässigkeit entsprechender Abzüge. Gegenwärtig lassen verschiedene Kantone Zuwendungen an politische Parteien steuerlich zum Abzug zu. Dies widerspricht allerdings dem Steuerharmonisierungsgesetz. Die Steuerrekurskommission II Zürich hat am 5. Februar 2001 entschieden, dass politische Parteien nicht als juristische Personen mit öffentlichen oder ausschliesslich gemeinnützigen Zwecken gelten. Daher sei ein Abzug für Parteibeiträge ausgeschlossen. Im übrigen will der Basler Verfassungsrat in diesem Bereich Vorschriften erlassen, die nach entsprechenden gesetzgeberischen Massnahmen verlangen würden. (Auskunft: Christian Mathez, Stv. Chef Steuerverwaltung, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 33)
  • dem Grossen Rat beantragt, für die Entwicklung und Einführung eines neuen Systems zur Zeiterfassung mit integrierter Einsatzplanung und Kostenerfassung bei der Kantonspolizei Basel-Stadt einen Kredit in der Höhe von insgesamt 430'000 Franken zu gewähren. Dieses ist unter anderem notwendig, weil bei der Kantonspolizei Basel-Stadt 17 unterschiedliche Arbeitszeitmodelle zur Anwendung kommen, deren effiziente Verarbeitung mit den bisherigen Hilfsmitteln nicht mehr möglich ist. (Auskunft: Dr. Martin Roth, Leiter Abteilung Zentrale Dienste, Polizei- und Militärdepartement, Tel. 061 267 71 88)
  • für die Projektierung der Sanierung der Sportanlagen und des Neubaus der Garderobengebäude auf der Schützenmatte Ausgaben in der Höhe von 300'000 Franken zum Vollzug freigegeben. Eine Sanierung der hölzernen Garderobengebäude aus der Vorkriegszeit ist nicht mehr möglich. Die acht Garderobenräume sollen durch einen Neubau an zentraler Lage ersetzt werden. Da auch die Platzierung der Sportanlagen auf dem Areal unökonomisch ist, soll eine bessere Arealaufteilung angestrebt werden. Mit einem Angebot von Sportflächen, welche ganzjährig genutzt werden können, soll zudem den heutigen Bedürfnissen besser entsprochen und das Sportzentrum besser genutzt werden. (Auskunft: Bruno Chiavi, Leiter Hauptabteilung Hochbau, Baudepartement, Tel. 061 267 94 49)
  • für die Umgestaltung und Aufwertung des Theodorskirchplatzes Ausgaben in der Höhe von 92'000 Franken zum Vollzug freigegeben. Es ist vorgesehen, im Herbst 2002 den Kirchplatz in eine ruhige und eine aktive Zone zu unterteilen. Aus der bestehenden Asphaltfläche soll ein Rechteck ausgeschnitten und mit einem Mergelbelag sowie Bäumen versehen werden. Geplant sind auch zusätzliche Sitzbänke und Spielgeräte für Kleinkinder und Jugendliche. Der Theodorskirchplatz soll autofrei und öffentlich zugänglich bleiben. (Auskunft: Roland Wiedmer, Stadtgärtnerei und Friedhöfe, Baudepartement, Tel. 061 267 42 31)
  • der Beratungsstelle für Asylsuchende (BAS) eine jährliche Subvention von 25'000 Franken für die Jahre 2002 - 2007 bewilligt und dem Projekt Anadili ve Kültèr-Egitim Projesi (AKEP) für die selbe Periode eine jährliche Subvention von 40'000 Franken bewilligt. Die BAS bietet eine höchst professionelle Beratungsdienstleistung für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Schutzsuchende an. Kernziel der Beratung ist es, rasch Gewissheit über die rechtliche Verbindlichkeit des Aufenthaltsstatus der beratenen Person zu erlangen. Das AKEP leistet seit Jahren eine vorbildliche Arbeit bei der Integration von türkischsprachigen Flüchtlingskindern- und jugendlichen unter engem Einbezug der Eltern und der Regelklassenlehrerinnen und -lehrer. (Auskunft: Rolf Schürmann, Ressort Soziales, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 061 267 69 04)
  • die Heimtaxe des Wohnheims Birkenhaus per 1. September 2002 auf 101,84 Franken erhöht. Das Birkenhaus, eine Wohngruppe für psychisch behinderte Frauen, hat in Bezug auf die Professionalität und Leistungsfähigkeit mit ähnlichen Einrichtungen gleichgezogen. Die Zukunft des Birkenhauses ist mit den vollzogenen Veränderungen gesichert, die qualitativen Anforderungen des Bundesamtes für Sozialversicherung können eingehalten werden. Diese Entwicklung bildet sich nun auch bei den Kosten ab. (Auskunft: Hansjörg Lüking, Leiter Abteilung Erwachsene Behinderte, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 84 78)
  • in der Vernehmlassung zum Bericht zur Parlamentarischen Initiative "Gotthard-Strassentunnel/A2. Bau einer zweiten Röhre" zum Ausdruck gebracht, dass der Bau eines zweiten Strassentunnels durch den Gotthard zum jetzigen Zeitpunkt ein falsches Zeichen setzen und ausserdem die Anrainerkantone der A2 sowie speziell die Grenzkantone in eine sehr schwierige Lage bringen würde. Die heute schon überlasteten Grenzübergänge - insbesondere die Gemeinschaftszollanlage Basel-Weil am Rhein - könnten den zu erwartenden Mehrverkehr in der heutigen Ausgestaltung nicht bewältigen. Unverzichtbar ist eine massive Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs auf die Schiene. (Auskunft: Felix Drechsler, Informationsbeauftragter des Regierungsrates, Tel. 061 267 86 36)
  • in der Vernehmlassung den Entwurf betreffend Änderung der Klärschlammvorschriften in der Stoffverordnung aus ökologischen Gründen begrüsst. Der Kanton Basel-Stadt wird von den vorgesehenen Massnahmen indessen kaum tangiert, da der eigene Klärschlamm bereits seit 20 Jahren verbrannt und auch kein fremder Klärschlamm als Dünger verwendet wird. Was die vorgesehene unveränderte Uebernahme der Schadstoffgrenzwerte für Komposte und Gärgut betrifft, plädiert der Regierungsrat dringend für eine Senkung. Der Bund beabsichtigt mit der Verordnungsänderung in erster Linie, die Freisetzung der im Klärschlamm enthaltenen problematischen organischen Mikroverunreinigungen zu unterbinden. Dementsprechend soll die landwirtschaftliche Nutzung des Klärschlamms ab 2005 verboten werden. (Auskunft: Roger Wernli, Amt für Umwelt und Energie, Baudepartement, Tel. 061 639 22 66)
  • die Jahresrechnung und den Verwaltungsbericht 2001 der Einwohnergemeinde Riehen zur Kenntnis genommen. Die Rechnung schliesst bei Aufwendungen von 82’801'798 Franken und Erträgen von 82'710'875 Franken mit einem Defizit von 91'102 Franken ab.

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