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Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem

  • beschlossen, aus Anlass der Eröffnung des neuen Schauspielhauses eine Vertretung der Stiftung "Schauspielhaus Ladies First" am 5. Februar 2002 nach der Regierungssitzung im Rathaus zu empfangen und anschliessend zu einem Mittagessen einzuladen. Die Details werden den Medien noch mitgeteilt.
  • in seiner Vernehmlassungsantwort zur neuen Finanzordnung des Bundes festgehalten, dass er grundsätzlich hinter einer schlanken Vorlage steht, so wie sie vom Eidgenössischen Finanzdepartement vorgeschlagen wird. Die neue Finanzordnung soll nicht mit Nebenaspekten belastet werden. Das heutige Recht soll möglichst weitgehend unverändert ins neue Recht überführt werden. Der Regierungsrat erklärt sich einverstanden mit der Aufhebung der Befristung der Mehrwertsteuer. Er spricht sich jedoch für eine weiterhin zeitlich befristete Direkte Bundessteuer aus. Denn er erachtet es für sinnvoll, die Direkte Bundessteuer periodisch zu hinterfragen. (Auskunft: Max Jann, Chef der Steuerverwaltung, Finanzdepartement, Tel. 267 96 30).
  • auf die Anfrage des eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten, ob der Regierungsrat mit einer von deutscher Seite gewünschten Erweiterung des Karlsruher Übereinkommens auf die Regionalverbände in Baden-Württemberg und die regionalen Planungsgemeinschaften in Rheinland-Pfalz einverstanden sei, seine Zustimmung mitgeteilt. Die Erweiterung ist politisch wünschenswert und aus rechtlicher Sicht spricht nichts gegen die beabsichtigte Ausdehnung. Das Karlsruher Übereinkommen wurde 1996 vom Bundesrat im Namen der Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau, Jura und Solothurn abgeschlossen (Auskunft: Sibylle Thali, Departementssekretärin II, Justizdepartement, Tel. 267 80 79)
  • beschlossen, die Verordnung über die Krankenversicherung (KVO) dahingehend zu ändern, dass bei der Berechnung des für die Prämienverbilligung massgebenden Einkommens Vermögenserträge als Einkommen angerechnet werden, soweit sie einen Betrag von 500 Franken pro Jahr übersteigen. Diese Verordnungsänderung wird rückwirkend auf den 1. Januar 2002 wirksam. Mit der Festsetzung dieses Mindestbetrages auf 500 Franken kommt der Regierungsrat zum Einen dem Interesse an der Anrechnung grösserer Vermögenserträge nach; zum Anderen trägt er damit auch dem Bestreben Rechnung, Arbeitsabläufe in der Verwaltung ökonomischer zu gestalten (Auskunft: Martin Birrer, Stv. Leiter Amt für Sozialbeiträge, Tel. 267 84 90)
  • beschlossen, den Verein Nottelefon für das Jahr 2001 rückwirkend per 1. Dezember 2001 mit maximal 176'070 Franken und für das Jahr 2002 mit maximal 233'765 Franken zu unterstützen. Beiträge in gleicher Höhe wurden auch vom Regierungsrat Basel-Landschaft gutgeheissen. Dies entspricht einer Erhöhung um rund 75'000 Franken pro Kanton für beide Jahre. Die Subventionserhöhung wird benötigt für die dringend notwendige Stellenaufstockung. Gegenüber der letzten Subventionserhöhung im Jahre 1999 sind die Fälle im Jahre 2000 um 31 % und im Jahre 2001 um 50 % angestiegen. Die Beratungsstelle Nottelefon ist die Opferhilfe-Beratungsstelle für gewaltbetroffene Frauen. (Auskunft: Dominik Lehner, Rechtsabteilung, Justizdepartement, Tel. 267 81 02).
  • den Anhang 1 der Verordnung betreffend die Anstellungsbedingungen der Assistenzärzte und Oberärzte an staatlichen Spitälern geändert. Die Ansätze wurden analog zum übrigen Staatspersonal der Teuerung angepasst (0,3 Prozent), dazu kam die Reallohnerhöhung (0,5 Prozent). Dieselben neuen Ansätze gelten auch für die Assistentinnen und Assistenten, sowie Hilfsassistentinnen und Hilfsassistenten, die bei der Kantonalen Verwaltung angestellt sind. (Auskunft: Wolfgang J. Pfund, Leiter Zentraler Personaldienst, Tel. 267 99 40)
  • unter Vorbehalt der Kofinanzierung durch die anderen Partner einem Finanzierungsanteil in der Höhe von insgesamt 90'000 Franken für das Projekt "Technische Hilfen INTERREG IIIA Oberrhein Mitte-Süd" zugestimmt. Dieses Projekt dient dazu, die erforderlichen Personal-, Finanz- und Sachmittel bereitzustellen, um die von der Europäischen Union im Rahmen der INTERREG III-Initiative zwingend vorgeschriebenen Aufgaben der Programmabwicklung und Programmevaluierung ausführen zu können. Das Projekt ist damit Voraussetzung dafür, dass das INTERREG IIIA Programm "Oberrhein Mitte-Süd" während seiner gesamten Laufzeit (2001 - 2008) gemäss den Auflagen der EU durchgeführt werden kann. Es dient so auch sämtlichen Projekten mit Schweizer Beteiligung, die während diesen acht Jahren durchgeführt werden. (Auskunft: Sibylle Thali, Departementssekretärin II, Justizdepartement, Tel. 267 80 79)
  • die Petition "Kulturlandschaft der vermeintlichen Metropole Basel wird trockengelegt" zur Kenntnis genommen. Sie wurde dem Polizei- und Militärdepartement zur Berichterstattung überwiesen.
    • Sandro Messner, interimistischer Leiter Ressort Kultur.
    • Felicitas Lenzinger, Strafgerichtspräsidentin