Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Weitere Mitteilungen

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem

  • beschlossen, dass der Kanton Basel-Stadt der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) in der Fassung vom 15. März 2002 beitritt. Wichtigste Neuerung sind für die Kantone verbindliche Schwellenwerte für die Vergabeverfahren und Vorschriften zum Vollzug des Abkommens mit der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens vom 21. Juni 1999. Die Schwellenwerte der baselstädtischen Beschaffungsverordnung für das offene Verfahren und für das Einladungsverfahren entsprechen denjenigen der revidierten IVöB. Diejenigen für das freihändige Verfahren sind niedriger, was allerdings zulässig ist. Um eine Angleichung der kantonalen Rechte zu erreichen, werden die Schwellenwerte für die verschiedenen Vergabeverfahren aus der baselstädtischen Beschaffungsverordnung gestrichen und die Werte der IVöB direkt anwendbar erklärt. (Auskunft: Dr. Bernhard Staehelin, Rechtsabteilung, Baudepartement, Tel. 061 267 91 65)
  • die Teilrevision des Konkordats der Schweizerischen Hochschule für Landwirtschaft genehmigt. Im Jahr 1998 verlieh der Bundesrat der in Zollikofen (BE) domizilierten bisherigen Schweizerischen Ingenieurschule für Landwirtschaft und ihren fünf Studiengängen den Status einer Fachhochschule. Damit wurde der Auftrag der Schule wesentlich erweitert, was sich auch im neuen Namen Schweizerische Hochschule für Landwirtschaft (SHL) widerspiegelt. Die SHL basiert auf einem Konkordat aller 26 Kantone und des Fürstentums Liechtenstein. Sie bildet Berufsleute zu Ingenieur-Agronominnen und -Agronomen FH aus. Um den erweiterten Auftrag der Schule und den veränderten institutionellen Rahmenbedingungen gerecht zu werden, wurde eine Anpassung des Konkordats notwendig. Der Regierungsrat hat dieser Änderung heute zugestimmt. (Auskunft: Christoph Marbach, Leiter Amt für Berufsbildung und Berufsberatung, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 061 267 88 35)
  • dem Grossen Rat beantragt, den parlamentarischen Vorstoss (Anzug Christian Klemm, SP) betreffend Internationale Beflaggung der Mittleren Rheinbrücke sowie der öffentlichen Verkehrsmittel als erledigt abzuschreiben. Es besteht ein Beflaggungskonzept, welches sehr viele Möglichkeiten zulässt. Ganz speziell berücksichtigt sind auch Anliegen des Stadtmarketings, indem herausragende Topveranstaltungen von internationaler Bedeutung werbemässig unterstützt werden. Die Mittlere Brücke ist daher oft und unterschiedlich beflaggt, der Spielraum dazwischen ist nicht mehr sehr gross. Es bestehen aber nach wie vor Möglichkeiten zusätzlicher Beflaggungen, spontan wurde beispielsweise bei der FCB-Meisterfeier eine Beflaggung organisiert. Betreffend Tram- und Busbeflaggung sind die BVB bereit, bei gegebenem Anlass Beflaggungs-Aktionen durchzuführen. Dabei muss allerdings berücksichtigt werden, dass der Aufwand mit Montage und Demontage recht gross ist. (Auskunft: Felix Drechsler, Informationsbeauftragter des Regierungsrates, Tel. 061 267 86 36)
  • dem Grossen Rat beantragt, den parlamentarischen Vorstoss (Anzug Jsabella Bührer-Keel, SP) betreffend direkter Weiterführung des Veloweges vom Badischen Bahnhof bis zum Lindenberg als erledigt abzuschreiben. Zwei Velorouten führen bereits von Riehen zum Wettsteinplatz bzw. Lindenberg. Um eine für alle Verkehrsteilnehmenden befriedigende Lösung für eine Direktverbindung Badisch Bahnhof - Lindenberg zu finden, ist ein umfassendes Massnahmenpaket auf der Riehenstrasse im Abschnitt Peter Rot-Strasse bis Hammerstrasse nötig. Das einfache Anbringen von Radstreifen ist weder nach schweizerischer Norm möglich, noch ist es eine Verbesserung der Verkehrssicherheit gegenüber heutigen Verhältnissen. Deshalb können Velo-Massnahmen hier erst im Rahmen grosser Bauprojekte realisiert werden. Ein erster Schritt dazu ist der neue Kreisel am Knoten Riehenring/Riehenstrasse, der für den Radverkehr eine Verbesserung gegenüber der früheren Situation darstellt. (Auskunft: Barbara Auer, Hochbau- und Planungsamt, Hauptabteilung Planung, Baudepartement, Tel. 061 267 40 39)
  • die Übergangs-Vereinbarung für das Jahr 2003 mit dem Verein Jugendfürsorge betreffend Erlenhof genehmigt. Dabei wurde die Sollauslastung von 90 auf 87,5 Prozent reduziert und die Tagespauschale von 404,7 Franken auf 423,5 Franken erhöht. Dies wird für den Kanton Basel-Stadt zu Mehrkosten von insgesamt 30'000 Franken für das Jahr 2003 führen. Der Verein Jugendfürsorge führt in eigenen Liegenschaften in den Gemeinden Reinach und Therwil seit 1929 ein Heim für heute 50 männliche Jugendliche im Alter von 14 bis 20 Jahren, die auf zivilrechtlicher oder jugendstrafrechtlicher Basis eingewiesen sind. (Auskunft: Rudolf Hafner, Ressort Dienste, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 68 03)
  • für die Ausweitung der Mikrozonierung zur Vorsorgeplanung im Bereich Erdbeben finanzielle Mittel von insgesamt 72'000 Franken für die Jahre 2003 - 2006 genehmigt. Dabei besteht die Möglichkeit, dass das entsprechende Projekt vom Bund noch zusätzlich zu 50 Prozent rückfinanziert wird, so dass die effektiven Kosten für den Kanton Basel-Stadt noch 36'000 Franken betragen würden. Der geringe Kostenanteil im Vergleich zum Kanton Basel-Landschaft (288'000 Franken) rührt daher, dass der grösste Teil für Basel-Stadt bereits erledigt und in den Vorjahren bezahlt worden ist. In einem nächsten Schritt können nun die bisherigen Massnahmen auf den südlichen Oberrhein-Raum ausgedehnt werden. Im Bereich Erdbebenvorsorge ist der Kanton Basel-Stadt gesamtschweizerisch relativ weit fortgeschritten. (Auskunft: Rolf Meyer, Stabschef, Polizei- und Militärdepartement, Tel. 061 267 73 07)
    • Ersatz der Schalldämpfer und Regulierung der Klimaanlage bei der Musikakademie (125'000 Franken)
    • Ersatz einer Warmwasseranlage bei der Diplommittelschule (76'000 Franken)
    • Sanierung einer Lüftungsanlage im Wasserstelzenschulhaus (65'000 Franken)
    • Sanierungsarbeiten in den Gartenbädern Bachgraben und St. Jakob (209'500 Franken)
    • Reparatur Aufzugsanlage in der Jugendanwaltschaft (160'000 Franken)
    • (Auskunft: Karl Völlmin, Leiter Abteilung Haustechnik, Baudepartement, Tel. 061 267 93 85)
  • die Vereinbarung über den Taxpunktwert zwischen der Diabetes-Gesellschaft Region Basel und der santésuisse Basel rückwirkend per 1. Januar 2002 genehmigt. Der Taxpunktwert liegt im schweizerischen Durchschnitt. (Auskunft: Thomas Guberski, Amt für Sozialbeiträge, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 061 267 86 26)
  • 56 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel bestätigt und dem Grossen Rat zur Bestätigung und Verleihung des Kantonsbürgerrechts vorgelegt.
  • 70 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
    • Mark Hetzer

Hinweise

Ende der Medienmitteilungen