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Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem

  • die Regierungsratssitzung im Rahmen einer zweitägigen Klausur (Montag-Mittag bis Dienstag-Mittag) im badischen Badenweiler abgehalten. Themen der Klausur waren unter anderem die Weiterentwicklung des New Public Management, der Agglomerationsverkehr, die Qualitätsverbesserungen an den Schulen und die Bedingungen für die Ansiedlung von Firmen.
  • die Rechnung 2001 genehmigt. Hierzu findet am Donnerstag, 14. März 2002 um 10.30 eine Medienorientierung statt. Die Einladung wurde Ihnen bereits zugestellt.
  • für diverse Sanierungsmassnahmen im Theater Basel gebundene Ausgaben in der Höhe von 2,582 Millionen Franken die Vollzugsermächtigung erteilt. (Auskunft: Karl Völlmin, Hochbau- und Planungsamt, Baudepartement, Tel. 061 267 93 85)
  • für die Herrichtung der Obergeschosse des "Laurenz-Bau" am St. Alban-Graben 8/10 zur Aufnahme der Verwaltung des Kunstmuseums, des Kunsthistorischen Seminars und der Werkstätten des Kupferstichkabinetts den Restbetrag von 2,7 Millionen Franken aus der Schenkung Maja Oeri (in der Höhe von 4,5 Millionen Franken) bewilligt. (Auskunft: Hans-Rudolf Holliger, Hochbau- und Planungsamt, Baudepartement, Tel. 061 267 94 20)
  • gebundene Ausgaben in der Höhe von rund 6.8 Millionen Franken für Hochbauvorhaben des Investitionsbereichs "Schulen, Universität, Kultur, Sport, Dienste" zum Vollzug freigegeben (für die Budgetraten 2003 ff unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Grossen Rat). Im Einzelnen müssen folgende Arbeiten vorgenommen werden: Die Sanierung der Heizungsanlage im Gymnasium Bäumlihof kostet 1,5 Millionen Franken. Die Sanierung der Lüftungsanlage der St. Jakobshalle kostet 1,245 Millionen Franken. Der Ersatz der Telefon- und Personensuchanlage im Kunstmuseum kostet 600'000 Franken. Die Sanierung der Haustechnik im Institut für organische Chemie kostet 3 Millionen Franken. Sanierungsarbeiten im Institut für Physik kosten 500'000 Franken. (Auskunft: Karl Völlmin, Hochbau- und Planungsamt, Baudepartement, Tel. 061 267 93 85)
  • für den Investitionsbereich "Gesundheit" gebundene Ausgaben in der Höhe von 1,56 Milionen Franken zum Vollzug freigegeben. Im einzelnen müssen folgende Ausgaben getätigt werden: Der Ersatz von vier Ambulanzfahrzeugen kostet 460'000 Franken. Die Resttranche für ein Katastrophen-Materialfahrzeug beträgt 100'000 Franken. Der Ersatz eines Therapiesimulators im Kantonsspital kostet 1'000'000 Franken. (Auskunft: Guido Speck, Leiter Rechnungswesen und Controlling, Sanitätsdepartement, Tel. 061 267 95 46)
  • dem Grossen Rat beantragt, die Stiftung Wildt’sches Haus für weitere 5 Jahre (2002 - 2006) mit Beiträgen in der Höhe von maximal 85'000 Franken pro Jahr zu unterstützen. Die Gesellschaftsräume des Wildt’schen Hauses stehen u.a. der Regierung, der Universität und der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften unentgeltlich zur Verfügung. Für Anlässe anderer Organisationen und von Privaten können die prächtigen Räumlichkeiten gemietet werden. Bauherr war der Seidenbandfabrikant Jeremias Wildt-Socin. Das Gebäude wurde um 1760 von Johann Jakob Fechter gebaut. Die Stiftung wurde 1952 errichtet. (Auskunft: Ariane Bürgin, Ressort Hochschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 40 10).
  • unter dem Vorbehalt der Kofinanzierung durch die anderen Partner einem Finanzierungsanteil in der Höhe von 50'000 Franken für das Projekt "GateWay: Grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich interaktiver Medien" zugestimmt. Der Betrag wird dem vom Grossen Rat bewilligten Rahmenkredit für das INTERREG IIIA-Programm "Oberrhein Mitte-Süd" belastet. Das Projekt "GateWay" verfolgt folgende Ziele: 1. Durchführung von Fachtagungen zu den idealen Formen und Zielen einer medienorientierten Zusammenarbeit in der Region. 2. Aufbau einer Web-Plattform zur Verfestigung der aufgebauten Kontakte. 3. Produktion und Betrieb einer mobilen Informations- und Ausstellungsplattform. Die Gesamtkosten des drei Jahre dauernden Projekts betragen fast 1,4 Millionen Franken. (Auskunft: Joakim Rüegger, Leiter Ressort Hochschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 84 04)
  • die Entschädigungen für die nebenamtlichen Richterinnen und Richter des Sozialversicherungsgerichts auch formell festgelegt, indem die Verordnung betreffend Richterentschädigungen entsprechend geändert wurde. Materiell sind die Entschädigungen bereits in der Vorlage (Ratschlag) betreffend Gesetz über das Sozialversicherungsgericht und über das Schiedsgericht in Sozialversicherungssachen beschlossen worden. Die Entschädigungen basieren auf den Ansätzen der Richterinnen und Richter des Zivilgerichts. (Auskunft: Dr. Alessandra Ceresoli, Rechtsabteilung, Justizdepartement, Tel. 061 267 63 00)
  • in der Vernehmlassung den Entwurf zur Änderung der Verordnung über umweltgefährdende Stoffe betreffend ozonschichtabbauende Stoffe und in der Luft stabile Stoffe sowie den Entwurf zur Änderung der Luftreinhalteverordnung begrüsst. Die bisher ergriffenen rechtlichen Instrumente zum Schutze der Ozonschicht werden damit wirkungsvoll abgerundet. (Auskunft: Urs Höchle, Rechtsdienst, Sanitätsdepartement, Tel. 061 267 95 11)
  • die Disziplinarkommission aufgehoben, da das neue Personalgesetz kein Disziplinarrecht mehr vorsieht.

Weitere Auskünfte

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