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MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem
- das "Gesamtstädtische Konzept für das Angebot an Jugendtreffpunkten" zur Kenntnis genommen. Dazu findet eine Medienorientierung statt, zu der Sie separat eingeladen werden.
- für den Politikbereich Gesundheit gebundene Ausgaben in der Höhe von rund 13,5 Millionen Franken zum Vollzug freigegeben. Für das Kantonsspital werden 4,19 Millionen Franken benötigt, für die Psychiatrische Universitätsklinik bedarf es Mittel in der Höhe von 8,669 Millionen Franken und für den Schlachthof braucht es 700'000 Franken. Grösster Posten (6,53 Millionen Franken) ist die 4. Tranche für die Sanierung der Gebäude U und S in der Psychiatrischen Universitätsklinik. (Auskunft: Guido Speck, Leiter Rechnungswesen und Controlling, Sanitätsdepartement, Tel. 061 267 95 46)
- für Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten im Bereich Hochbau Ausgaben in der Höhe von 3,477 Millionen Franken zum Vollzug freigegeben. Im Einzelnen müssen folgende Arbeiten vorgenommen werden:
Sanierungsarbeiten am Wildt’schen Haus kosten 75'000 Franken.
Reparatur- und Umgebungsarbeiten beim Theater Basel kosten 168'000 Franken.
Sanierungsarbeiten in der Allgemeinen Gewerbeschule kosten 185'000 Franken.
Sanierungsarbeiten in der Mechaniker Lehrwerkstätte kosten 58'000 Franken.
Sanierungsarbeiten an Schulhäusern kosten 1,131 Millionen Franken.
Der Ersatz von Fenstern in der St. Jakobshalle kostet 190'000 Franken.
Sanierungsmassnahmen im Gartenbad Bachgraben kosten 87'000 Franken.
Der Ersatz der Ölheizung des Robinson-Spielplatzes Bachgraben kostet 75'000 Franken.
Sanierungsarbeiten an der Kirche St. Clara kosten 100'000 Franken.
Sanierungsarbeiten am Naturhistorischen Museum kosten 494'000 Franken.
Ein neuer Personenaufzug im Zivilstandsamt kostet 80'000 Franken.
Der Ersatz der Telefonanlage im Vollzugszentrum Klosterfiechten kostet 60'000 Franken.
Die Verstärkung der Netzzuleitung zur Zentralen Informatik-Dienststelle kostet 111'000 Franken.
Der Ersatz der Profilverglasung der Polizeiturnhalle kostet 100'000 Franken.
Sanierungsarbeiten bei der Feuerwehr kosten 215'000 Franken.
Sanierungsarbeiten auf dem Friedhof Hörnli kosten 170'000 Franken.
Sanierungsarbeiten beim Tiefbauamt kosten 98'000 Franken.
Renovationsarbeiten im Rathaus kosten 80'000 Franken.
(Auskunft: Josef Henrich, Tel. 061 267 60 38, Bernhard Orschulko, Tel. 061 267 94 27, Hochbau- und Planungsamt, Baudepartement,) - für den Ersatz der seit 1994 eingesetzten Schulverwaltungssoftware Ausgaben in der Höhe von 1,87 Millionen Franken zum Vollzug freigegeben. Die Freigabe der Budgetraten 2003/2004 erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Grossen Rat. (Auskunft: Daniele Agnolazza, EDV-Koordinator, Ressort Schulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 88 75)
- unter Vorbehalt der Kofinanzierung durch die anderen Partner einem Finanzierungsanteil in der Höhe von 116'415 Franken für das Projekt "New Energy BASE" bewilligt. Die Mittel werden dem vom Grossen Rat bewilligten Rahmenkredit für das INTERREG IIIA-Programm "Oberrhein Mitte-Süd" belastet. BASE ist eine trinationale Agentur zur Förderung von erneuerbaren Energien und Energieeffizienz. Ziel des INTERREG-Vorhabens "New Energy BASE" ist es, ein BASE-Netzwerk am Oberrhein einzurichten, welches als trinationales Kompetenzzentrum und als Anlaufstelle für alle Fragen zur Finanzierung von nachhaltigen Energien dient. (Auskunft: Martin Lüchinger, Stv. Leiter Abteilung für Umwelt und Energie, Baudepartement, Tel. 061 639 23 21).
- unter dem Vorbehalt der Kofinanzierung durch die anderen Partner einem Finanzierungsanteil in der Höhe von 36'000 Franken für das Projekt "Regiobogen: Ein trinationaler Gürtel - Umsetzungsphase" zugestimmt. Die Mittel werden dem vom Grossen Rat bewilligten Rahmenkredit für das INTERREG IIIA-Programm "Oberrhein Mitte-Süd" belastet. Im Mittelpunkt dieses Projekts steht der grenzüberschreitende, langfristige Schutz von lokal und regional wertvollen Flächen. Durch Extensivierung von Grünland und Ackerflächen, Gewässerrenaturierung und Neuanlage von verbindenden Landschaftselementen sollen Biotopverbundflächen geschaffen werden. (Auskunft: Sonja Fahner, Stadtgärtnerei und Friedhöfe, Baudepartement, Tel. 061 267 67 47)
- in der Beantwortung der "Petition gegen verlängerte Ladenöffnungszeiten" geschrieben, dass der Wunsch der Petentinnen und Petenten nach korrekter Honorierung der Abendarbeit geteilt werde, das Festlegen der entsprechenden Entschädigung jedoch in der Kompetenz der Sozialpartner liege. Aus den bereits mehrfach dargelegten Gründen (vergl. auch Medienmitteilung vom 30. Oktober 2001, www.unibas.ch/rr-bs/medmit/rrbs/2001/10/rrbs-20011030-008.html) kann auch der Forderung nach Rücknahme des neuen Paragrafen 7 der Ruhetags- und Ladenschlussverordnung nicht nachgekommen werden. Nach wie vor grossen Wert legt der Regierungsrat darauf, dass die sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen zur Abendvereinbarung möglichst rasch und für beide Parteien erfolgreich zu Ende geführt werden. (Auskunft: Marie-Thérèse Kuhn, Amtsleitung KIGA, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 061 267 87 78)
- in der Vernehmlassung den Entwurf des Bundesgesetzes über die registrierte Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare begrüsst. Vergleiche hierzu die Medienmitteilung vom 21. Dezember 1999 www.unibas.ch/rr--bs/medmit/rrbs/1999/12/rrbs-19991221-011.html sowie die Beantwortung des Anzugs Bruno Suter vom 22.01.2002. (Auskunft: Dr. Lukas Huber, Departementssekretär, Justizdepartement, Tel. 061 267 80 35)
- das Reglement über den Fähigkeitsausweis und über die Durchführung der Wirtefachprüfung geändert. Die Gebührenansätze für die Ablegung der Wirtefachprüfung wurden - wie es gesetzlich vorgeschrieben ist - dem effektiven Verwaltungsaufwand angepasst. Die Prüfungsgebühr beträgt neu 500 Franken (bisher 300 Franken). (Auskunft: Stephan Bläsi, Chef Rechtsdienst, Polizei- und Militärdepartement, Tel. 061 267 70 03)
- die Ersatzwahl einer Präsidentin/eines Präsidenten des Strafgerichts (für den per Ende Dezember 2002 zurücktretenden Dr. Peter Albrecht) auf das Wochenende vom 1./2. Juni 2002 und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf die Vortage angesetzt. Ein allfälliger 2. Wahlgang findet am Wochenende vom 29./30. Juni 2002 statt. (Auskunft: Doris Moser Tschudi, Leiterin Abteilung Wahlen und Abstimmungen, Polizei- und Militärdepartement, Tel. 061 267 70 47).
- festgehalten, dass er die Durchführung des Kulturflosses "S isch im Fluss" auf dem Rhein für wünschenswert hält. In diesem Zusammenhang hat er zur Kenntnis genommen, dass gemäss Allmendgesetz Anlässe auf Allmend, die mit Immissionen für die Anwohnerschaft verbunden sind, publiziert werden müssen. Dementsprechend wird das Gesuch um Betreibung des Kulturflosses 2002 im Kantonsblatt vom 9. März publiziert. Die entsprechenden Ausführungsbestimmungen der Allmendverordnung erweisen sich als zu wenig klar. Deshalb hat der Regierungsrat dem bestehenden Interdepartementalen Netzwerk Stadtmarketing, das sich derzeit mit den Rahmenbedingungen rund um das Bewilligungswesen befasst, den Auftrag erteilt, Kriterien zu erarbeiten, nach denen die Anlässe, die dieser Publikationspflicht künftig unterliegen sollen, klar bestimmt werden können. Diese Kriterien werden als Grundlage für die vorgesehene Änderung der Allmendverordnung dienen. (Auskunft: Marc Keller, Informationsbeauftragter Baudepartement, Tel. 061 267 42 51).
- 42 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt. Die Namen werden im Kantonsblatt publiziert.
- eine Delegation aus der Provinz Tianjin (China) zu einem Höflichkeitsbesuch im Rathaus empfangen.
Weitere Auskünfte
Ende der Medienmitteilungen vom 5.3.2002