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Änderung der Ruhetags- und Ladenschlussverordnung

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat führt eine allgemeine Bewilligungspflicht für Verkaufsgeschäfte ein die von den verlängerten Ladenöffnungszeiten an ausserordentlichen örtlichen Verhältnissen Gebrauch machen möchten. Diese allgemeine Bewilligungspflicht ist auch im Bereich der Familienbetriebe vorgesehen.

Der Regierungsrat hat die Ruhetags- und Ladenschlussverordnung per 1. November 2003 geändert damit auf ein Verwaltungsgerichtsurteil vom Januar dieses Jahres reagiert. Das Verwaltungsgericht hatte die bis anhin geltende Vorschrift für zu unbestimmt erachtet.

Neu haben Verkaufsgeschäfte, die von den verlängerten Ladenöffnungszeiten (Montag bis Mittwoch und Freitag bis 20 Uhr, Donnerstag bis 21 Uhr) profitieren wollen, in jedem Fall beim KIGA um Bewilligung nachzusuchen. Diese wird dann erteilt, wenn dadurch keine Beeinträchtigung des Wohnens und der Erholung der Bevölkerung stattfindet, die betreffenden Verkaufslokale ein räumlich abgrenzbares Zentrum bilden, welches direkter ausserkantonaler Konkurrenz ausgesetzt ist und dem Verkaufspersonal mindestens die Bedingungen analog dem Gesamtarbeitsvertrag für den Abendverkauf im Kanton Basel-Stadt vom 1. Mai 2002 gewährt werden.

Neben der Einführung einer generellen Bewilligungspflicht ist neu auch ein Einspracheverfahren vorgesehen. Die Einwände von Betroffenen sollen bereits bei der behördlichen Überprüfung im Rahmen der Bewilligungserteilung gebührend beachtet werden können. Die Regelung gilt ab 1. November 2003 für alle Betriebe, welche die besonderen örtlichen Verhältnisse für erweiterte Ladenöffnungszeiten geltend machen.

Ähnlich ist die Lage bei den Familienbetrieben. Bisher musste nur eine Meldung erfolgen und kein Gesuch eingereicht werden. Ab 1. Januar 2004 brauchen auch Familienbetriebe eine Einzelbewilligung, wenn sie von verlängerten Öffnungszeiten (bis 22 Uhr) profitieren wollen. Gestützt auf das Arbeitsgesetz gelten künftig nur diejenigen Betriebe als Familienbetriebe, deren verantwortliche Arbeitgeberschaft eine natürliche Person ist. Diese Änderung sollte die Rückkehr zum eigentlichen Familienbetrieb ermöglichen, wo tatsächlich Familienmitglieder die Geschäfte führen.

Weitere Auskünfte

Marie-Thérèse Kuhn Tel. 061 267 87 78 Leiterin KIGA Wirtschafts- und Sozialdepartement