Änderung des Steuergesetzes
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat verschiedene Anpassungen des kantonalen Steuergesetzes. Einige Anpassungen wurden nötig wegen Neuerungen des Bundesharmonisierungsrechts. Dabei handelt es sich um die Besteuerung der Lotteriegewinne sowie den Abzug von behinderungsbedingten Kosten. Gleichzeitig schlägt der Regierungsrat vor den Mechanismus für den Ausgleich der kalten Progression abzuändern.
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat mehrere Änderungen im Steuergesetz. Diese Änderungen gründen zum Teil auf Neuerungen im Bundesharmonisierungsrecht. So sollen zum einen die Lotterie- und sonstigen Gewinne aus Spiel und Wette nicht länger steuerbefreit sein ; steuerfrei bleiben kraft bundesrechtlicher Vorschrift lediglich noch die Spielbankengewinne. Zum anderen schreibt das eidgenössische Behindertengleichstellungsgesetz vor, dass behinderungsbedingte Kosten ab 2005 vollumfänglich abziehbar sind; bisher waren sie nur abziehbar, wenn sie 5% des Einkommens überstiegen haben. Das kantonale Steuerrecht vollzieht diese Änderung nun nach.
Schliesslich schlägt der Regierungsrat dem Grossen Rat eine Änderung der zeitlichen Grundlagen für den Ausgleich der kalten Progression vor. Gemäss geltendem Steuergesetz müssen Steuertarife und Abzüge der Teuerung angepasst werden, wenn die Teuerung seit der letzten Anpassung 4% übersteigt. Massgebend für die Berechung der Teuerung ist jeweils der Indexstand per 30. Juni einer Steuerperiode. Der Regierungsrat beantragt nun, dass neu der Indexstand des Kalenderjahres massgebend ist, das der Steuerperiode vorangeht. Mit dieser Neuregelung soll sichergestellt werden, dass alle steuerpflichtigen Personen gleich behandelt werden: Denn unabhängig davon, ob die Steuer vor oder nach dem 30. Juni einer Steuerperiode fällig wird, sollen neu derselbe Tarif und dieselbe Höhe der Abzüge angewendet werden. Zudem wird mit der Gesetzesänderung die Plan- und Berechenbarkeit im Rahmen der Budgeterstellung verbessert.