Anklage gegen ehemaligen Buchhalter des Antikenmuseums erhoben
MedienmitteilungStaatsanwaltschaft
Mehrfacher gewerbsmässiger Betrug und mehrfache Urkundenfälschung
Im September 2001 teilte der Buchhalter des Antikenmuseums der Finanzkontrolle kurz vor einer Kontrolle mit, dass es zu Unregelmässigkeiten in der Buchhaltung gekommen sei, woraufhin die Finanzkontrolle bei der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt eine entsprechende Strafanzeige einreichte.
Nachdem die Abteilung für Wirtschaftsdelikte der Basler Staatsanwaltschaft umfangreiche Ermittlungen durchgeführt hatte, erhob sie gegen den 62-jährigen Buchhalter des Antikenmuseums und der Stiftung zur Förderung des Antikenmuseums Basel wegen gewerbsmässigen Betrugs und mehrfacher Urkundenfälschung Anklage beim Strafgericht.
Der Beschuldigte arbeitete als freier Mitarbeiter für die Stiftung zur Förderung des Antikenmuseums Basel und das Antikenmuseum und war alleine zuständig für die Buchhaltung. Um die drohende Zahlungsunfähigkeit einer Sportzeitschrift abzuwenden, bei welcher sein Sohn als Chefredaktor tätig war, bezahlte er während über eines Jahres Rechnungen der Sportzeitschrift in einer Gesamthöhe von über CHF 1,6 Mio. zu Lasten des Basler Antikenmuseums und der Stiftung zur Förderung des Antikenmuseums bzw. der Finanzverwaltung des Kantons Basel-Stadt. Die Fakturen gab er ins elektronische Zahlungssystem des Kantons Basel-Stadt ein und verfuhr damit so, als ob es sich um Rechnungen des Antikenmuseums handeln würde. Die Sportzeitschrift liess er im Glauben, dass er angeblich einen reichen Mäzen gefunden bzw. über Börsenspekulationen Geld erhalten habe, um die Ausstände der Sportzeitschrift zu begleichen.