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Basler Spitalvertrag für den stationären und teilstationären Bereich genehmigt

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Basler Spitalvertrag für die Jahre 2004 und folgende ist unter Dach: Der Regierungsrat genehmigte den neu geltenden Vertrag zwischen den staatlichen und nicht-staatlichen Spitälern einerseits und santésuisse andererseits im stationären und im teilstationären Bereich. Das Globalbudget das die Gesamtkosten der Krankenversicherer begrenzt wurde um 22 Prozent angehoben. Wegen den stationären Kosten in den Spitälern müssten die Krankenkassenprämien nur um 22 Prozent erhöht werden.

Der Regierungsrat genehmigte den neuen Basler Spitalvertrag zwischen den staatlichen sowie den nicht-staatlichen Spitälern und santésuisse im stationären und im teilstationären Bereich (Tageschirurgie).

Im stationären Vertragsbereich konnten die Belastungen der Versicherer in Basel-Stadt stabilisiert werden. Für das Jahr 2004 wurde von den Tarifpartnern ein Globalbudget von 152 Millionen Franken vereinbart. Dies entspricht einer Anhebung der Limite um 3,3 Millionen Franken oder 2,2 Prozent. Für die Anpassung des Globalbudgets in den Folgejahren haben die Vertragsparteien eine automatische Erhöhung um ein Prozent pro Jahr vereinbart.

Die Tarifpartner kamen überein, das bestehende Taxmodell des Basler Spitalvertrages in unveränderter Form fortzuführen. Die einzelnen Tarife wurden an das neu definierte Globallimit angepasst. Dabei wurden diejenigen Tarifmodule, die bisher zu wenig gewichtet waren, entsprechend angehoben. Es handelt sich insbesondere um die OP-Pauschale, die Notfallpauschale, die Fallpreispauschalen und die teilstationären Tagespauschalen. Bei der Festsetzung der Tagespauschalen wurden diejenigen Spitäler stärker berücksichtigt, deren Kostendeckungsgrade am tiefsten lagen (v.a. Kantonsspital und Psychiatrische Universitätsklinik).

Die Fallpreispauschalen in der Tageschirurgie basieren auf dem Spitalleistungskatalog (SLK). Dieser wird per 1.1.2004 durch den neuen Einzelleistungskatalog TARMED abgelöst. Dadurch ändert sich die Ausgangsbasis für die tageschirurgischen Fallpreispauschalen. Die Fallpreispauschalen in der Tageschirurgie werden daher im Hinblick auf die Leistungsverrechnung ab 1.1.2005 einer Prüfung und einer entsprechenden Anpassung unterzogen.

Der Spitalvertrag zwischen den staatlichen sowie den nicht-staatlichen Spitälern und santésuisse regelt die Entschädigung, welche die Krankenversicherer an die Spitäler für die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt zu bezahlen haben. Gemäss Krankenversicherungsgesetz haben die Krankenversicherungen maximal fünfzig Prozent der Betriebskosten zu übernehmen; dabei werden die Kosten für Investitionen sowie Lehre und Forschung ausgeklammert.

1998 wurde erstmals eine globale Limitierung der Gesamtausgaben der Versicherer für den stationären und teilstationären Bereich vereinbart. Neben der eigentlichen Preisfestsetzung wurde auch das Mengenelement (Anzahl Pflegetage) mit einbezogen. Auch der neue Basler Spitalvertrag 2004ff hält an diesem Instrument fest. Zwischen Spitälern und Versicherern bestehen etablierte Kontrollinstrumente über die Einhaltung des Globalbudgets.

Weitere Auskünfte

Guido Speck Tel. 061 267 95 46 Leiter Finanzen und Controlling Sanitätsdepartement