Charta zwischen Basel-Stadt und Mobilfunkbetreibern abgeschlossen
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat die von den Verhandlungsdelegationen des Kan-tons Basel-Stadt und der Mobilfunkbetreiber ausgearbeitete "Mobilfunk-Charta Kanton Basel-Stadt" genehmigt. Die Charta enthält unter anderem Zusicherungen und Absichtserklärungen der Mobilfunkbetreiber in Be-zug auf die Standortauswahl bei der Neuerstellung von Antennen und der damit verbundenen Realisierung von möglichst tiefen Sendeleistungen. Auch im Bereich Kommunikation/Transparenz sind konkrete Massnah-men vereinbart worden. Das vor einem Jahr verhängte Moratorium betref-fend die Neuerstellung von Mobilfunkanlagen auf staatlichen Gebäuden wurde teilweise aufgehoben bleibt aber für sämtliche als Kindergärten Primar- und Orientierungsschulen sowie Spitäler genutzten öffentlichen Gebäude bestehen.
Der Regierungsrat hat die von den Verhandlungsdelegationen des Kantons Basel-Stadt (Bau-, Sanitäts-, Finanz-, Erziehungsdepartement) und den Mobil-funkbetreibern (3G Mobile, Orange, Sunrise und Swisscom) ausgearbeitete "Mobilfunk-Charta Basel-Stadt" genehmigt und vom entsprechenden Bericht des Sanitätsdepartements Kenntnis genommen. Neben Vereinbarungen im Bereich Kommunikation/Transparenz (transparente Information, Offenlegung der Bewilligungsverfahren, Einbindung in Überprüfungsmassnahmen) wurden unter anderem von Seiten der Mobilfunkbetreiber Zusicherungen und Ab-sichtserklärungen bezüglich der Standortauswahl bei Neuerstellung von An-tennen gemacht.
Sollten neue Standorte realisiert werden, wird von den Betreibern auf mög-lichst tiefe Sendeleistungen geachtet. Generell verpflichten sich die Betreiber, dafür zu sorgen, dass von Antennenanlagen nur so viel Leistung emittiert wird, wie für die Versorgung unter Berücksichtigung der aktuellen und künftigen Kundenbedürfnisse sowie zur Bereitstellung marktgerechter Dienstleistungen benötigt wird. Zudem soll darauf geachtet werden, dass die Betreiber vermehrt die Antennenstandorte gemeinsam nutzen.
Im weiteren haben sich die Mobilfunkbetreiber zur Durchführung von 30 zu-sätzlichen Kontrollmessungen pro Jahr bereit erklärt. Die Messungen unter Beizug der Interessengemeinschaften werden von den Betreibern finanziert. Zudem haben sich die Betreiber zur Realisierung von Pilotprojekten mit neuen Technologien (Einsatz von adaptiven Antennen) und Innovationsprojekten (Prüfung der Auswirkungen bei einer Reduktion der Strahlenbelastung im Rahmen der Netzplanung) und der Offenlegung der Resultate bereit erklärt.
Im Gegenzug wurde den Mobilfunkbetreibern eine teilweise Aufhebung des verhängten Moratoriums für Mobilfunkantennen auf öffentlichen Gebäuden in der Stadt Basel angeboten (Medienmitteilungen vom 12. November 2002 und vom 28. März 2003). So bleibt das Moratorium zwar für die Neuerstellung von Mobilfunkanlagen auf staatlichen Gebäuden, welche im Eigentum des Kantons Basel-Stadt beziehungsweise der Einwohnergemeinde der Stadt Basel sowie der Pensionskasse des Basler Staatspersonals (PKB) sind, für sämtliche als Kindergärten, Primar- und Orientierungsschulen sowie Spitäler genutzten öf-fentlichen Gebäude bestehen, ausser für Mikrozellenanlagen mit geringer Sendeleistung. Für die weiteren Gebäude wird das Moratorium indes aufgeho-ben und es steht im Ermessen des Kantons, als Liegenschaftseigentümer im konkreten Einzelfall individuell zur Erstellung einer Mobilfunkanlage Zustim-mung zu erteilen.
Schulen der Oberstufe weiterhin dem Moratorium zu unterstellen, erschien der Verhandlungsdelegation des Kantons Basel-Stadt als nicht glaubwürdig. Dies, weil sich gerade in diesen Gebäuden eine Bevölkerungsgruppe aufhält, welche zu den häufigsten Handy-Benutzern zählt, nämlich Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren.
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt misst dem Abschluss der Charta grosse Bedeutung zu. Die Charta kann einen entscheidenden Beitrag zur Er-höhung von Vertrauen und Akzeptanz bei der Bevölkerung mit Blick auf die Mobilfunktechnologie schaffen. Damit wird ein weiterführender, konstruktiver Dialog zwischen dem Kanton und den Betreibern im Sinne der Anliegen der Bevölkerung ermöglicht. Einerseits anerkennt der Regierungsrat das Bedürfnis nach einer gut funktionierenden Mobilfunktechnologie, auch als unverzichtba-rer Bestandteil eines zeitgemässen Wirtschaftstandortes. Andererseits wird damit eine erste Grundlage geschaffen, um im Rahmen der Aufgaben des Kantons Basel-Stadt im Bereich Gesundheitsschutz - unter Beizug der Bevöl-kerung und Einbindung der Mobilfunkbetreiber - weitere Schritte zu ermögli-chen.
Die Resultate der Verhandlungsdelegationen und die Mobilfunk-Charta wurden den Vertretungen der neutralen Quartiervereine sowie der Interessengemein-schaft Mobilfunk der Stadt Basel am 19. November 2003 präsentiert. Bereits am 19. Juni 2003 hat ein erstes Hearing mit den verschiedenen Gruppierun-gen stattgefunden, mit dem Ziel, die Anliegen der Bevölkerung im Sinne einer konstruktiven Kritik entgegenzunehmen und in die Arbeit der Verhandlungsde-legationen einfliessen zu lassen (Medienmitteilung vom 20.6.03).