An der regionalen Ausrichtung des Gesundheitswesens führt kein Weg vorbei
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat den Zwischenbericht betreffend die regionale Spitalplanung die 2. KVG-Revision und die Versorgungsplanung im Kanton Basel-Stadt zur Kenntnis zu nehmen. Dabei kann die Regierung eine gewisse Ernüchterung darüber nicht verhehlen dass der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft in seinem Bericht unter dem Vorwand der anstehenden 2. KVG-Revision mögliche regional und partnerschaftlich ausgerichtete Planungsszenarien entweder ablehnt oder gar nicht erwähnt. Stattdessen wird versucht unter Vernachlässigung des partnerschaftlichen Gedankens den Status Quo zu zementieren ohne dass dabei die möglichen Konsequenzen eines Alleingangs für die Bevölkerung der Region angesprochen werden. Auch gibt der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt seiner Enttäuschung darüber Ausdruck dass der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft sich nicht konsequent für eine Universität und Medizinische Fakultät Basel ausspricht die beide für die Region Nordwestschweiz von enormer Bedeutung sind. Dadurch wird die Zukunft der Medizinischen Fakultät Basel gefährdet.
Entgegen der seit 1997 partnerschaftlich vereinbarten Vorgehensweise, die Bedarfsplanung im Bereich der somatischen Akutmedizin gemeinsam anzugehen und in einer gemeinsamen Spitalliste umzusetzen, hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion am 22. August 2002 beauftragt, eine Projektgruppe einzusetzen, welche einen Strategiebericht "Spitalversorgung Basel-Landschaft (Hausaufgaben BL)" zu erarbeiten hatte. Obwohl der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt ein gemeinsames Vorgehen begrüsst hätte, erteilte er hierauf dem Sanitätsdepartement Basel-Stadt den Auftrag, parallel dazu den nun vorliegenden Zwischenbericht zu erarbeiten. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hofft, dass - basierend auf den nun vorliegenden Berichten der beiden Kantone - eine breite politische Debatte zur regionalen Ausrichtung des Gesundheitswesens in der Nordwestschweiz ermöglicht wird.
Bezüglich der zentrumsmedizinischen Dienstleistung im Bereich der somatischen Akutmedizin will der Regierungsrat an der gemeinsamen Bedarfsplanung und an der gemeinsamen Spitalliste, die Modellcharakter für die ganze Schweiz hat, festhalten. Insbesondere sollen regionale Doppelspurigkeiten weiter abgebaut und vorhandene Synergien genutzt werden. Was das weitere Vorgehen betrifft, geht der Regierungsrat von drei möglichen Planungsszenarien für die zentrumsmedizinische Dienstleistung aus:
Das vom Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt bevorzugte Szenario ist nach wie vor ein echter regionaler Spitalverbund mit einem gemeinsamen universitär-medizinischen Zentrum an einem Standort.
Als Alternative dazu kann bereits jetzt die Planung eines Spitalverbunds auf dem Kantonsgebiet Basel-Stadt in Angriff genommen werden, wozu die öffentlichen Spitäler operativ zu verselbständigen wären. Dabei sind die Rahmenbedingungen und der Umfang der Verselbständigung noch im Detail abzuklären. Das operativ so verselbständigte Kantonsspital Basel würde dann zu einem Universitätsspital. Eine Mitträgerschaft und Mitbestimmung am Universitätsspital stünde dem Kanton Basel-Landschaft jederzeit offen. Durch dieses Alternativszenario müsste ein Einzugsgebiet sichergestellt werden, dass die Grösse des Kantonsgebiets Basel-Stadt mit seinen 190‘000 Einwohnern erheblich übersteigt.
Kann die kritische Grösse in und mit der Region nicht erreicht werden, so plant der Kanton Basel-Stadt in einem zweiten alternativen Szenario die spitzenmedizinische Dienstleistung nur noch für sein Kantonsgebiet. Parallel dazu müsste die Medizinische Fakultät in den Bereichen, die im Kanton Basel-Stadt nicht mehr genügend von der Dienstleistung unterlegt sind, Kooperationsverhältnisse und Allianzen mit anderen Spitälern abschliessen (z.B. mit Liestal, Bruderholz, Aarau, Delsberg, Luzern, Bern u.a.). Die entsprechenden Verhandlungen würden vom Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt begleitet und unterstützt. Ob und wie viele Spitäler des Kantons Basel-Landschaft in diese Kooperationsverhältnisse und Allianzen kommen würden, hinge dann von der jeweiligen Position der Regierung des Kantons Basel-Landschaft ab. Beide Alternativszenarien bedingen im Kanton Basel-Stadt einen gesundheits- und wirtschaftspolitischen Entscheid, in welchem Ausmass und für welches Einzugsgebiet künftig spitzenmedizinische Angebote für die Region und in der Region weiter finanziert werden sollen und können.
Zwischen den Partnerkantonen unbestritten ist die Überführung des vom Sanitätsdepartement Basel-Stadt, dem Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB) und der Universität gemeinsam betriebenen Departements für Klinisch-Biologische Wissenschaften (DKBW) in den Kompetenzbereich der Universität. Allerdings müssen die Finanzierungsmodalitäten gemeinsam mit dem Kanton Basel-Landschaft im Rahmen der Vertiefung des Universitätsvertrages detailliert festgelegt werden. Insbesondere die gemeinsame Trägerschaft der medizinischen Lehre und Forschung in der Medizinischen Fakultät ist zur Zeit noch eine Pendenz des Universitätsvertrages. Auch das Prinzip, dass die Finanzströme für Lehre (und einen Teil der Forschung) von der Dienstleistung getrennt und an die Universität umgelenkt werden sollen, ist zwischen beiden Kantonen unbestritten.
Schliesslich hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft in einer Stellungnahme vom 5. November 2003 mitgeteilt, dass er in den Bereichen Rehabilitation, Geriatrie und Psychiatrie inklusive Kinderpsychiatrie kein gemeinsames Vorgehen mit dem Kanton Basel-Stadt in Erwägung zieht. Da somit keine Aussicht auf eine gemeinsame Bedarfsplanung besteht, plant der Kanton Basel-Stadt diese Versorgungsbereiche künftig für den Bedarf der eigenen Bevölkerung. Zur Zeit erarbeitet das Sanitätsdepartement eine Parlamentsvorlage mit verschiedenen Varianten zur Sanierung des Felix Platter-Spitals. Eine umfassende Rehabilitationsplanung ist im Gange und eine Überprüfung der Psychiatriestrukturen im Kanton Basel-Stadt steht in der Vorbereitung. Letztere soll neben der Angebotsplanung auch die Strukturen in der Basler Psychiatrie überprüfen und diese – wenn immer möglich – den Strukturen der Psychiatrie im Kanton Basel-Landschaft annähern. Konkret steht bereits fest, dass die Poliklinik der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Universitätsklinik und Poliklinik (KJUP) nicht in den Neubau des Universitäts-Kinderspitals beider Basel integriert werden wird.