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Einführung einer Abfallgrundgebühr in der Stadt Basel

Medienmitteilung

Regierungsrat

In Basel wird per 1. Juli 2003 eine Abfallgrundgebühr eingeführt. Sie beträgt für Haushalte 60 Franken pro Jahr. Betriebe bezahlen entsprechend der Anzahl Vollzeitstellen eine jährliche Abfallgrundgebühr zwischen 125 und 500 Franken.

Seit Einführung der Sackgebühr 1993 stiegen die Kosten für die Kehrichtverbrennung um rund 30 Prozent. Trotzdem wurde die Sackgebühr nie erhöht. Das dadurch entstandene Defizit in der Basler Abfallrechnung wurde bisher mittels Steuermittel gedeckt, was aber gemäss eidgenössischem Umweltschutzgesetz nur in speziellen Fällen zulässig ist.

Auf der Ausgabenseite ist kein finanzieller Spielraum vorhanden, da eine Reduktion der Kosten nur mit einem massiven Abbau des Dienstleistungsangebotes zu bewerkstelligen wäre. Da auf eine Erhöhung der Sackgebühr verzichtet und eine ausgeglichene Rechnung angestrebt wird, führt der Regierungsrat auf den 1. Juli 2003 eine Abfallgrundgebühr ein. Mit dieser werden inskünftig die Grunddienstleistungen abgegolten. Zu diesen Grunddienstleistungen zählen unter anderem die Anschaffung und der Betrieb der Fahrzeugflotte, das mehrmals wöchentliche Abfahren der Sammelrouten sowie der Unterhalt und die Pflege des Wertstoffsammelstellen-Netzes.

Die Abfallgrundgebühr beträgt für Haushalte jährlich 60 Franken. Betriebe bezahlen - in Abhängigkeit zur Anzahl Vollzeitstellen – zwischen 125 und 500 Franken. Mit diesen Einnahmen wird sichergestellt, dass die Basler Abfälle auch weiterhin gemäss dem modernsten Stand der Technik entsorgt und nachfolgenden Generationen keine Altlasten aufgebürdet werden.

Weitere Auskünfte

Axel Fischer, Tel.: 061 385 14 02 Leiter Abfallentsorgung, Stadtreinigung, Tiefbauamt