Einführung einer Schuldenbremse
MedienmitteilungRegierungsrat
Im Hinblick auf die Einführung einer Schuldenbremse legt der Regierungsrat dem Grossen Rat eine Vorlage zur Änderung des Finanzhaushaltgesetzes vor. Massgebliches Element der Schuldenbremse stellt die Schuldenquote dar. Diese ergibt sich aus dem Verhältnis der Schulden zum kantonalen Volkseinkommen.
Notwendigkeit einer Schuldenbremse im Kanton Basel-Stadt
Um ein unverantwortbares Ansteigen der drückenden Schuldenlast des Kantons Basel-Stadt zu verhindern, möchte der Regierungsrat eine Schuldenbremse einführen. Er beantragt deshalb mit einer Vorlage dem Grossen Rat eine entsprechende Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes.
Bereits in den 90er-Jahren sind die Schulden des Kantons Basel-Stadt dramatisch angestiegen, wobei sich die Nettoschulden innerhalb von nur sieben Jahren (1991 bis 1997) real fast verdoppelt haben. Mit dem Anziehen der Konjunktur 1997 hat sich die Schuldensituation des Kantons leicht entspannt. Leider handelte es sich dabei aber nur um eine kurzfristige Verbesserung. Inzwischen haben sich die Schulden aufgrund der sich verschlechternden Konjunktur wieder leicht erhöht.
Mit einer Schuldenbremse lässt sich zum einen sicherstellen, dass die Entwicklung der Schulden mit dem Ziel einer nachhaltigen Finanzpolitik in Einklang steht. Zum anderen ermöglicht sie eine stetige Entwicklung der Ausgaben.
Nachhaltigkeit der Finanzpolitik
Der Regierungsrat strebt eine nachhaltige Finanzpolitik an. Angesichts der schlechten Finanzlage des Kantons Basel-Stadt kann diese Nachhaltigkeit jedoch nur gewährleistet werden, wenn die Entwicklung der Staatsschulden in einem gesunden Verhältnis zur Entwicklung der Fähigkeit des Kantons steht, die Schuldzinsen zu bezahlen. Die Schulden dürfen daher nicht für sich alleine betrachtet werden, sondern müssen mit der Fähigkeit des Kantons, Einkommen zur Schuldenbedienung zu generieren, ins Verhältnis gesetzt werden. Als Mass für die Beurteilung der Entwicklung der Staatsschulden bietet sich somit die Schuldenquote an, die sich aus dem Verhältnis der Schulden zum (kantonalen) Volkseinkommen ergibt.
Konsequenzen der Schuldenbremse auf die nächsten Jahre
Der Regierungsrat schlägt vor, die Schuldenbremse erstmals auf das Budget 2004 anzuwenden. Da die Nettoschuldenquote der vergangenen Jahre zum Teil weit über 20 Prozent betragen hat und da die prognostizierte Nettoschuldenquote auch im Jahre Jahr 2003 den Schwellenwert von 17 Prozent nicht unterschreitet, gilt für das Budget 2004 die Korrekturphase. Gemäss dem aktuellen Finanzplanszenario gilt die Korrekturphase wohl auch noch in den Folgejahren. Im Jahre 2006 liegt die Nettoschuldenquote nur noch knapp über 17 Prozent, so dass ein Wechsel in die Expansionsphase auf diesen Zeitpunkt hin möglich wäre, wenn ein Konjunkturaufschwung einsetzt, der zu einer Verbesserung der Schuldenquote führt.
Keine Regel ohne Ausnahme
Die Budgethoheit des Parlaments bleibt mit der Einführung einer Schuldenbremse erhalten; so kann das Parlament beispielsweise mit der absoluten Mehrheit aller Ratsmitglieder Überschreitungen beschliessen. Solche Überschreitungen müssen aber in der Regel in den Folgejahren kompensiert werden, da sie ansonsten die Nachhaltigkeit der Finanzpolitik gefährden. Gleichzeitig steht es dem Grossen Rat frei, die Ausgabenvorgabe nicht vollständig auszuschöpfen. In diesem Fall soll es möglich sein, die nicht ausgeschöpften Mittel zu einem späteren Zeitpunkt zu verwenden. Formal werden die Überschreitungen und die Unterschreitungen einem Ausgleichskonto belastet respektive gutgeschrieben. Ein negativer Saldo des Ausgleichskontos ist mit 25 Prozent zu amortisieren. Die Amortisationspflicht kann auf Antrag des Regierungsrats um einen bestimmten Betrag reduziert werden, wenn dies vom Grossen Rat mit einer 2/3-Mehrheit beschlossen wird.